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Autor Thema: 130.000 Haushalte in Sachsen haben keinen Fernseher  (Gelesen 4821 mal)

Uwe

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130.000 Haushalte in Sachsen haben keinen Fernseher
Autor: 23. November 2018, 15:36

Bildquelle: http://up.picr.de/30097566ft.jpg
130.000 Haushalte in Sachsen haben keinen Fernseher

Quelle: Leipziger Volkszeitung, 23.11.2018

Zitat
Nicht in jedem sächsischen Haushalt stand in diesem Jahr auch eine Fernseher. Die Abdeckung mit Empfangsgeräten für Filme, Serien, Talkshows und Co. hat in den vergangenen Jahren sogar abgenommen.

[…] Sechs Prozent der sächsischen Privathaushalte haben keinen Fernseher. Das sind immerhin fast 130.000 Wohnungen, in denen in diesem Jahr keine Flimmerkiste zur Grundausstattung gehörte. Bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 1,9 Personen sind das theoretisch mehr als 240.000 Menschen ohne eigenen Fernseher im Freistaat. […]

[…] Mit Blick auf die Lebenssituation sind es vor allem Paare ohne Kinder, die ein Fernsehgerät besitzen – etwa 91 Prozent.
Bei Singles betrug die Quote dagegen nur 81 Prozent. […]

Weiterlesen auf:
http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/130.000-Haushalte-in-Sachsen-haben-keinen-Fernseher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 15:57 von Bürger«
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Ja und, dieses Aufhängen am elendigen Fernseher führt zu nichts und nervt einfach nur noch. Wie viele haben denn kein Fahrrad und werden trotzdem über sonstig seltsam verquickte Haushalte indirekt für Fahrradwege mit zur Kasse gebeten.. Deren Vorteil/Nachteil ist halt nur, dass dieser Anteil von Fahrradsteuer nirgends irgendwo direkt greifbar ausgewiesen wird und sich so kaum einer darauf einen Aufhänger daraus strickt. Das so aufgezäumte Pferd läuft einfach blind in die Irre. Einen Fernseher herkömmlicher Art braucht doch eh kein Schwanz mehr um auf dem laufenden zu bleiben, auweh.. Für Unterhaltung, Sport und andere diverse Späßchen gibt es genug Alternativen. Ohne Zwang! Der Sch... Rundfunkbeitrag ist halt zu seiner Verdammnis eine feste greifbare Größe an dem sich die Gemüter erhitzen und heiß reiben, halt nur weil es ihn als greifbare stinkende Wurst nun mal so gibt. Würde er einfach als allgemeine Steuerlast umgewidmet und im Wust von Steuern untergehen, wäre das Theater sicher weitaus weniger dramatisch..und genauso offiziell und unantastbar wie das Finanzieren von Fahrradwegen für eine vernachlässigbare Minderheit über die Allgemeinheit..




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 16:46 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

f

faust

... das ist doch mal eine Zahl, mit der man vernünftig  >:D arbeiten kann:

240.000 Leute, das entspricht ...

+ der Einwohnerzahl einer ordentlichen Großstadt  8) 8) 8)  und eben auch ...

+ 5,8 Prozent der sächsischen Bevölkerung -> damit nähme man als gewählte Partei  LOCKER  die 5 Prozent - Hürde


Man muss nun wohl kein Soziologe oder Politologe sein, um zu erkennen, dass das keine ignorierbare Zahl (mehr) ist. Das heißt, in einer Diktatur ist sie das natürlich, nur in einer Demokratie sollte sie das nicht sein. Aber es geht ja hier eben nicht um die Realität - es geht ja um die Annahme einer Fiktion der Möglichkeit einer Voraussetzung.

Die unbefleckte Empfängnis übrigens  (#) beruht auf ähnlich belastbaren Annahmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 19:21 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Die Leipziger Zeitung zeigt zwar, dass das Potential der Nichtnutzer durch das Nichtvorhandensein eines TV-Gerätes recht hoch ist und deswegen dieser Prozentsatz sich mal an den Schreibtisch setzen sollte, um gegen den Beitrag zu agieren, doch ist der Fokus eher statistischer Art.

Man kann die Zahlen maximal dafür verwenden, um die "Möglichkeit der Nutzung" der "Möglichkeit der Nichtnutzung" entgegen zu stellen.
Der "Nichtnutzungs-Aspekt" fehlt bisher immer noch bei der gerichtlichen Beurteilung/ Auslegung.
Die Erfassung der tatsächlichen Nutzung wurde bisher ebenso nicht angewandt.

Grundsätzlich können alle Menschen der Welt Rundfunk benutzen, wobei nur der Deutsche den Beitrag für ARD ZDF und Co. zahlt.
Ich zahle auch nicht Billag für den SRF oder französischen Sendern.

Das funktioniert einfach nicht.
Möglichkeiten mit Zwang aufzuwiegen, ist weiterhin völlig daneben.
Mögen die Sachsen sich erheben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 20:39 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@tokiomotel: würde man die ÖR-Sender aus dem Steuertopf finanzieren würden zwei Dinge deutlich: a) wäre man ehrlicher, denn eine Steuer als Beitrag zu bezeichnen ist unehrlich. b) würden die Bürger, die natürlich auch die Steuern aufbringen, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen, jedenfalls was den Anteil der Steuern vom Einkommen betrifft.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 403
Zitat
Nicht in jedem sächsischen Haushalt stand in diesem Jahr auch eine Fernseher. Die Abdeckung mit Empfangsgeräten für Filme, Serien, Talkshows und Co. hat in den vergangenen Jahren sogar abgenommen.

[…] Mit Blick auf die Lebenssituation sind es vor allem Paare ohne Kinder, die ein Fernsehgerät besitzen – etwa 91 Prozent.
Bei Singles betrug die Quote dagegen nur 81 Prozent. […]

Was sollen denn diese Quoten? Bei der Rundfunkabgabe geht es doch nicht mehr um das konkrete Vorhandensein von Empfangsgeräten, sondern um deren Beschaffungsmöglichkeiten dank der Heranziehung von einem Ersatzmaßstab auf das Grundbedürfnis Wohnen. Auch die Lebenssituation von Wohnenden in Einzelpersonenhaushalten (> 16 Mio) und deren Benachteiligung gegenüber Wohnenden in Mehrpersonenhaushalten, wurde im Bruderurteil zwar kurz angekratzt (Pro-Kopf-Maßstab: u.a. in  Rn. 88, Rn. 44, Rn. 16), fand aber ganz im Sinne des Rundfunks keine weitere Berücksichtigung.

Frei nach dem Motto:
Was interessiert mich die eigene Rechtsprechung von gestern, wenn der zwangsfinanzierte Rundfunk auf dem Spiel steht ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 22:17 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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