Lieber Besucher,
ich denke, daß die beiden Grundsätze, einmal des "rechtmäßigen Handels" und zum Anderen des "Nichts ist unmöglich" in diesen Zeiten wunderbar kombinieren lassen. Man handelt ja rechtmäßig und macht das Unmögliche möglich, indem man als Unternehmen die Gesetzgebung aktiv beeinflußt und - hier ist der örR tatsächlich ein beeindruckendes Beispiel - auch die Gesetzesauslegung selbst schreibt. Ein derartiger Einfluß auf Legislative und Judikative ist schon fast beispiellos. Hier wurde das Unmögliche - um nicht zu sagen, das Hirnverbrannte - möglich gemacht: Man handelt rein gesetzmäßig.
Was den deutschen Willen zum Widerstand angeht, so frage ich mich schon seit einigen Jahren, was in unserem Land eigentlich schiefgelaufen ist, daß der Untertanengeist noch immer so wirkt.
Allerdings reicht es nicht aus, Kritik zu üben. Wichtig ist, daß wir praktikable Wege finden, unseren Widerstand nicht nur durchzuhalten, sondern auch zu stärken, den Rest der Mitbürger zu sensibilisieren. Wie kann man das erreichen? Mehr Infostände? Mehr Runde Tische? Mehr Plakate, Flyer etc.?
Wie schaffen wir es, unsere Mitbürger zu ermutigen, sich - nicht nur in Bezug auf den Rundfunkbeitrag, sondern auch in den vielen anderen Bereichen, in denen Unrecht geschieht - zu wehren?
Ich glaube, wenn wir auf uns aufmerksam machen möchten, dann müssen wir auch den anderen Problemen in diesem Land aufmerksam gegenüber stehen. Auch in anderen Bereichen helfen und uns engagieren. Wir brauchen in dieser Gesellschaft endlich einen gesunden Zusammenhalt, einen respektvollen Umgang miteinander und dürfen uns nicht wie die Handpüppchen durch Kleinigkeiten gegeneinander aufbringen lassen. Solange wir das nicht schaffen, sind wir unmündig und haben es tatsächlich verdient, daß man uns bevormundet und schikaniert. [/Predigt]
Noch ein kleiner Hinweis zum Schluß: Dieses Jahr feiern die Menschenrechte ihr 70-jähriges Jubiläum.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte - wenn auch verständlich und prinzipiell berechtigt - nicht weiter in eigenständige und/oder allgemeine Erörterungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Umstellung der Finanzierung gefordert
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.