Nach unten Skip to main content

Autor Thema: "Ein Qualitätsmedium arbeitet anders als ein YouTube-Kanal"  (Gelesen 2043 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
srf.ch        29.10.2018

Regulierung von YouTube & Co.
"Ein Qualitätsmedium arbeitet anders als ein YouTube-Kanal"

Viele junge Menschen informieren sich über soziale Medien oder YouTube-Kanäle. Dort werden News und Meinungen, politische Beeinflussung und Information mitunter bunt gemischt. Die Medienwissenschaftlerin Corinne Schweizer kritisiert, dass der Schweizer Gesetzgeber diese und andere Kanäle im vorgeschlagenen Mediengesetz aussen vorlässt.
Zitat
Das Bundesgesetz über elektronische Medien, das derzeit in die Beratung des Parlaments kommt, soll keine YouTube-Kanäle regeln, welche Meinungen zum Besten geben. Also keine Kanäle wie etwa Teleblocher, der Blog von Tamara Wernli oder der Kanal von Roger Köppel. Aber auch keine andere elektronischen Nachrichtenformate. Ist das sinnvoll?

Es ist insofern verständlich, wenn man sich die medienpolitische Situation in der Schweiz anschaut: Artikel 93 der Bundesverfassung kann man so interpretieren, dass er kein gattungsunabhängiges Mediengesetz vorsieht. Und im medienpolitischen Diskurs in der Schweiz ist die Stimme derjenigen Zeitungsverleger am lautesten, die Regulierung generell ablehnen.

Es ist aber nicht logisch, wenn man sich vor Augen hält, wie junge Menschen heute Medien nutzen. Hier überlassen wir es Facebook, Google und YouTube allein, über ihre Nutzungsbedingungen und «Gemeinschaftsregeln» Grenzen zu setzen und diese auch durchzusetzen. Das ist für mich, angesichts der heutigen Mediennutzung ein wenig bedenklich.
Zitat
Die EU reagiert auf die zunehmende Bedeutung der Onlinekanäle mit einer Richtlinie, die zumindest fordert, dass es klarere Grenzen zwischen Werbung und Inhalt geben soll. Auch Deutschland nimmt Onlineanbieter stärker in die Pflicht. Warum die Schweiz nicht?

Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir in der Schweiz gut 10 Jahre hinterherhinken mit unserer Mediengesetzgebung. Die EU hat bereits 2007 ihre damalige Fernsehrichtlinie in eine audiovisuelle Mediendienstrichtlinie umgewandelt und damit den Onlinebereich mit einbezogen – YouTube war damals aber noch nicht Teil dieser Richtlinie.

Das ändert sich jetzt. Die EU ist daran diese Richtlinie zu überarbeiten und hat dafür neu den Begriff der Videosharing-Plattformen eingeführt. Damit wird signalisiert, dass nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Plattformen eine Verantwortung für die verbreiteten Inhalte haben. In Deutschland, wo aktuell der «Rundfunkstaatsvertrag» in einen «Medienstaatsvertrag» reformiert wird, werden die neuen Player im Markt unter dem Begriff der «Intermediären» angesprochen.
Weiterlesen auf :
https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/regulierung-von-youtube-co-ein-qualitaetsmedium-arbeitet-anders-als-ein-youtube-kanal



Siehe auch :
Schweiz: Neues Mediengesetz ist nicht zukunftsträchtig / Roger Schawinski
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28867.0

Schweizer Bundesrat präsentiert Entwurf für neues Mediengesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27894.0

Neues Mediengesetz - Die Eidgenossen und ihr hassgeliebter Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27982.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben