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BGH 12.07.18, I ZB 86/17 - Unterlassg./Löschung Fernsehbeitrag aus Mediathek

Begonnen von linkER, 05. Oktober 2018, 16:27

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linkER

beckmannundnorda.de        28.09.2018

Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17 - ZPO § 890

BGH: NDR muss bei Unterlassungsverpflichtung Fernsehbeitrag aus Mediathek entfernen und Aufrufbarkeit aus Cache gängiger Suchmaschinen verhindern
ZitatDer BGH hat entschieden, dass ein Fernsehsehnder (hier der NDR) bei bestehen einer Unterlassungsverpflichtung einen rechtswidrigen Fernsehbeitrag aus der Mediathek entfernen und die Aufrufbarkeit aus dem Cache gängiger Suchmaschinen verhindern muss. Eine Verantwortlichkeit für Upload auf anderen Videoportal durch unabhängige Dritte besteht jedoch nicht.
ZitatDen Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=88030&pos=8&anz=511
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https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/4000-BGH-NDR-muss-bei-Unterlassungsverpflichtung-Fernsehbeitrag-aus-Mediathek-entfernen-und-Aufrufbarkeit-aus-Cache-gaengiger-Suchmaschinen-verhindern-Keine-Verantwortlichkeit-fuer-Upload-auf-anderen-V.html