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Autor Thema: Bei Abmeldung fordert LRA Nachweise für Wohngemeinschaft  (Gelesen 4197 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der RBB-Vertreter hatte zur Verhandlung alle Namen und die zugehörigen Beitragsnummern der Zahler der Adresse auf einer Liste und glich diese mit den dem Gericht vorgetragenen Daten ab und mußte zugeben, daß der benannte Beitragszahler existiert.

Es könnte in fiktiven Fällen vorgekommen sein, dass auch in anderen Bundesländern gerichtliche Verfahren im Sinne der Klägerin oder des Klägers entschieden worden sein könnten, nachdem vor oder in der mündlichen Verhandlung der Name einer bereits bezahlenden Person mit der selben Adresse der LRA und dem Gericht mitgeteilt worden und der Nachweis einer Wohngemeinschaft nicht unbedingt erforderlich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2019, 00:12 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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