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Autor Thema: Urteil zum Rundfunkbeitrag - Deutsche Akademie für Fernsehen  (Gelesen 8214 mal)

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deutscheakademiefuerfernsehen.de        2018

In eigener Sache:
Urteil zum Rundfunkbeitrag

Das soeben gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bescheinigt den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht nur eine Existenzberechtigung, sondern adelt ihre Aufgabe als demokratisch unerlässlich. Damit ist die Diskussion über die Abgabe und die Möglichkeit der Einmischung in Inhalte und Ausrichtung vom Tisch.
Zitat
Dies ist der Zeitpunkt ARD und ZDF zu gratulieren und dies ist der Zeitpunkt zu fordern, dass die Zeiten des Wettbewerbs untereinander und mit Privatsendern vorbei sein müssen. Eine verfassungsrechtliche Berechtigung und Aufgabe, Aufklärung zu leisten und Plattform der Kultur zu sein, muss dazu führen, Programme am Input der Kreativen zu orientieren. Da hat das Quotenfernsehen keine Berechtigung mehr!
Zitat
Gut ausgestattet, mit einer verantwortungsvollen Zahlungsmoral und genügend Zeit für Vorbereitung und Durchführung. Kurz ein Neubeginn in flachen Hierarchien.
Zitat
ARD und ZDF nicht mehr als Unternehmer, sondern als Partner wahrzunehmen, sollte nach diesem Urteil für Kreative innerhalb und ausserhalb der Sender das Ziel sein.
Weiterlesen auf :
https://www.deutscheakademiefuerfernsehen.de/in-eigener-sache-urteil-zum-rundfunkbeitrag/



Siehe auch :
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0


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Zitat
Damit ist die Diskussion über die Abgabe und die Möglichkeit der Einmischung in Inhalte und Ausrichtung vom Tisch.
Nö; vom Tisch ist das erst, wenn es vollumfänglich vor'm EuGH Bestand hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 226
Nö; vom Tisch ist das erst, wenn es vollumfänglich vor'm EuGH Bestand hat.

Wie wir beim BVerfG gesehen haben und möglicherweise analog beim EUGH sehen werden, ist das Problem nicht juristisch zu lösen. Wenn der Filz aus Justiz, Staatsmedien, Lobbyisten und etablierter Politik sich gegenseitig absichert und selbstreferentiell "Alternativlosigkeit" bescheinigt, heißt das noch lange nicht, dass es keine Alternativen gäbe. Wenn die Autoren allen Ernstes glauben, dass die Diskussion aufgrund von Gerichtsentscheidungen "vom Tisch" sei, zeigt das nur, dass sie offenbar gar nichts verstanden haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 21:51 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Vom Tisch ist das erst, wenn kein Zwangsbeitrag für Propaganda und Volksbespaßung mehr den Menschen aus der Tasche gezogen wird einschließlich Kontopfändungen und Beugehaft.

Was hier abläuft, ist eine Entmündigung und Enteignung der Bürger zugunsten des ÖRR und seiner Nutznießer (dort Beschäftigte und Pensionäre, Auftragsproduzenten, eingeladenen Gäste mit Vorstellung ihrer Produkte, hinzugezogene Experten mit Verbreitung ihrer Meinung).

Wenn die Gerichte diesem Treíben kein Ende setzen, muss es die Politik tun. Wir leben in einer Demokratie und können Parteien wählen, die das bisherige System eindampfen oder abschaffen wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 21:52 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
[...] und möglicherweise analog beim EUGH sehen werden, ist das Problem nicht juristisch zu lösen.
Täusch' Dich nicht im EuGH!

Wenn die Autoren allen Ernstes glauben, dass die Diskussion aufgrund von Gerichtsentscheidungen "vom Tisch" sei, zeigt das nur, dass sie offenbar gar nichts verstanden haben.
Den Eindruck, dass irgendetwas je begriffen worden wäre, gerade mit Blick auf das im Grunde wundervolle Europa, hatte ich noch nie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 21:51 von Bürger«
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  • Beiträge: 226
Täusch' Dich nicht im EuGH!
Ich bin sehr gespannt.

Die deutschen Staatsmedien sind schon qua Auftrag, aber auch aufgrund der "Haltung" ihres Personals äußerst EU-freundlich, ernsthaft kritische Stimmen und Berichterstattung kommen so gut wie gar nicht vor, und wenn dann meistens als die von abseitigen Spinnern und "abgehängten" Hinterwäldlern. Gleichzeitig sind ARDZDFGEZ das größte staatliche Mediensystem weltweit, mit immer noch erheblichem politischen Einfluss in einem der wichtigsten EU-Mitgliedsländer.

Es wäre daher tatsächlich ein starkes Stück, wenn der EuGH den Klägern Recht geben, und damit (auch) gegen EU-Interessen urteilen sollte. Wenn die Politik es will sind Recht, Gesetze und sogar das Grundgesetz ziemlich biegsam, wie wir vom BVerfG eindrucksvoll vorgeführt bekommen haben. Verfilzung, Lobbyismus und undemokratische Strukturen dürften in der EU zumindest nicht weniger etabliert sein als in Deutschland.



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  • Beiträge: 7.385
Es wäre daher tatsächlich ein starkes Stück, wenn der EuGH den Klägern Recht geben, und damit (auch) gegen EU-Interessen urteilen sollte.
Ich darf daran erinnern, daß der EuGH das erste EU-Amerika-Datenschutzabkommen gekippt hat, weil es nicht den europäischen Anforderungen entsprach.

Zitat
und damit (auch) gegen EU-Interessen urteilen sollte.
Sorry, der EuGH entscheidet PRO Recht und nicht pro Unrecht; es ist halt alles auch eine Frage dessen, was in den bisherigen Entscheidungen des EuGH erkannt wurde und darüberhinaus in der EU bereits geschriebenes Recht a la Verordnung, bzw. Richtlinie ist.

Das gilt insbesondere auch für C-260/89 mitsamt seiner Aussage zur Geltung von Art. 10 EMRK bei Belangen des Rundfunks; da dieses durchentschieden ist, bedurfte es auch keiner Erfassung in der Stellungnahme zur Rechtssache C-492/17.

In Sachen Beihilferecht wurde ja in der Stellungnahme C-492/17 bereits ein Hauptschuldiger definiert, nämlich die KEF, deren zwingende Aufgabe es ist, alle gewerblichen Einkünfte vom Betrag der Beihilfe abzuziehen, was aber evtl. bislang gar nicht erfolgt ist, also dafür Sorge zu tragen, daß der Betrag der Beihilfe sämtlichen EU-Vorgaben allzeit genügt.

KEF; welchem Landesrecht untersteht die eigentlich? Bundesrecht kann es ja nicht sein.

Der Rest wird vermutlich der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-492/17 zu entnehmen sein.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn der Bürger ...

Wenn die Gerichte diesem Treíben kein Ende setzen, muss es die Politik tun.

...auf »die Politik« wartet, statt dieser Dampf zu machen, wartet er bis zum St. Nimmerleinstag... Ist auch in diesem Land seit Anbeginn so. Wie hatte u. a. Emma Goldman einst so schön zu sagen gewusst: »Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten.« Bis jetzt kann man nur sagen: Die Frau hat Recht. Man muss nicht mal Anarchist sein, um das zu erkennen.

Wir leben in einer Demokratie und können Parteien wählen, die das bisherige System eindampfen oder abschaffen wollen.
Das kann höchstens eine Teilstrategie auf der Ebene der berühmten "Wahlen" (in der DDR sprach man von "Falten") sein. Es gibt m. W. nur eine einzige Partei mit entsprechendem Potential und Bekenntnis.

Bist Du aber diesbzgl. denn auch ganz sicher:

a) dass bei den künftigen Wahlen bedauerliche Pannen® auf jeden Fall ausgeschlossen sind, als deren Folge beim Auszählen & Übermitteln von Daten der AfD dann leider doch ein paar Stimmen bzw. % fehlen könnten oder würden?

oder, wenn nicht a)

b) dass es ggü. dem Fall der »Grünen«  im Fall der AfD nicht zehnmal schneller gehen wird, seitens der etablierten Parteien doch so etwas wie gemeinsame »Anknüpfungspunkte« auszumachen (um diese peu a peu einzulullen und damit »unschädlich« zu machen)? Vgl. die alte Weisheit der Römer: »Kannst Du einen Feind nicht besiegen, musst Du Dich mit ihm verbünden.«, Vgl. die Szenen im seinerzeitigen hessischen Landtag, wo den damaligen Grünen selbst der Handschlag als unterster Form von Etikette verweigert wurde, während heutzutage transatlantisch gepolte Özdemirs o. ä. mit höchstem Ergötzen auf Kosten des Bürgers im Acht- oder gar Zwölfzylinder durch die Gegend rauschen


c) dass parallel zu b) die Herrschaften vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk die AfD nicht im Handumdrehen ganz furchtbar oder zumindest ein bisschen lieb haben oder ihr den Eindruck vermitteln werden und ihr ab & an ein paar positive Publizitätsbröckchen hinwerfen, wenn die peilen sollten, dass es ihm in der bestehenden Form als milliardenschwerer Staat im Staat (und ihnen mit ihren Märchengehältern und -pensionen) tatsächlich ernsthaft ans Leder gehen könnte?

Zusammenfassend gesagt:

a) Der Volksmund ist gar nicht so dumm, wie insbesondere die "Eliten" immer meinen, wenn er etwa sagt: »Hoffen und Harren hält manchen zum Narren«.

b) Wenn der Bürger selbst nichts tut und meint, er brauchte i. S. Staatsfunk und dessen milliardenfacher Pamperung auf seine Kosten einfach nur weiter zuzusehen wie bisher, wird das scheitern.


Doch zurück zum Thema »Fernsehakademie«:

Bei mir öffnet die Seite merkwürdigerweise nicht - hat denn schon mal jmd. ins Impressum dieses Vereins geschaut oder sonstwie ermitteln können, wer aus den "Anstalten" da so alles seine Wurstfinger mit drinnen hat bzw. wer da mit wem verschwippt und verschwägert ist? Dann könnte man sich die Bandbreite & die Zeit für die Beschäftigung damit und was die erzählen, u. U. auch sparen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2018, 18:54 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Deutsche Akademie für Fernsehen e. V.
Impressum

https://www.deutscheakademiefuerfernsehen.de/impressum/

Zitat
Angaben gemäß § 5 TMG:

Deutsche Akademie für Fernsehen e. V.
Gocher Str.19
Geschäftsstelle Köln
50733 Köln

Vertreten durch:
Geschäftsführender Vorstand:

Michael Brandner
Cornelia von Braun
Frank Godt
Jochen Greve
Lara Höltkemeier
Stefan Lukschy
Chun Mei Tan
Stephan Ottenbruch
Brit Possardt


Michael  Brandner ist Schauspieler - siehe u.a. wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Brandner_(Schauspieler)
Zitat
Michael Brandner ist Gründer und 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Schauspiel (BFFS), gegründet im April 2006 mit über 2700 Mitgliedern der größte Berufsverband der Film- und Fernsehindustrie. Seit Dezember 2010 ist er zudem Mitgründer und 1. Vorsitzender der Deutschen Akademie für Fernsehen mit Sitz in München und Köln. Die Akademie wurde als Basis für die Förderung der Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichem Anteil der deutschen Kultur und in diesem Sinne als Stimme der Fernsehschaffenden konzipiert. Für sein Engagement als Gründer und Vorstandsmitglied des BFFS wurde er im Rahmen der Verleihung des Deutschen Schauspielpreises 2018 mit dem Sonderpreis Weiter Horizont ausgezeichnet.[2]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2018, 18:26 von Bürger«

 
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