Hallo zusammen,
auch wenn es leider ein Nebenkriegsschauplatz ist und nicht zur Übersichtlichkeit des Eingangsthemas beiträgt möchte ich doch ob der Wichtigkeit des Themas die Antworten nicht unkommentiert stehen lassen.
Es geht um die falsche und irrführende Aussage von Nevrion die da komprimiert lautet:
Beitragsservice versucht ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen...
dies sei illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen1. Die LRA ist auch ein Wirtschaftsunternehmen und hat daher nicht das Recht zur Selbsttitulierung (nach BVerfG Sparkassenurteil)
Diese Aussage ist nicht belegbar. Das benannte Sparkassenurteil des BVerfG findet hier (bislang) keine Beachtung da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
Dieses Urteil ist IMHO nicht analog anwendbar.
Soweit mir bekannt ist in Sachen "Rundfunkselbsttitulierung" weder eine Klage anhängig noch irgendwo eine Entscheidung benannt.
Hierzu siehe:
BVerfG, Urteile vom 18. Dezember 2012, 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11
Das Bundesverfassungsgericht hat Selbstitulierungsrechte zweier niedersächsischer Banken aus den 1930er-Jahren für verfassungswidrig erklärt.
[..]
Betrifft das auch das Selbsttitulierungsrecht anderer Behörden?
Nein.
Quelle:
https://www.urteilsbesprechungen.de/2017/01/04/bverfg-urteile-vom-18-dezember-2012-1-bvl-811-und-1-bvl-2211/****
[..]
Und der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ...
Lt. RBStV werden rückständige Beiträge festgesetzt (Festsetzungsbescheid).
Die LRA hat damit einen vollstreckbaren Titel.
[..]
2. Die LRA ist im Gesetz nicht genannt. Da der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ist, kann es sich beim SWR nicht um die "zuständige LRA" handeln, die nach Verwaltungsvollstreckungsverfahren handelt.
Festsetzungsbescheide können nicht vollstreckt werden, das sie nur etwas feststellen, aber kein Leistungsgebot beinhalten.
[..]
Das Verwaltungsverfahrensrecht ist hier nicht Thema und kann auch kein Thema sein: Mehrländeranstalten - z. B. SWR:
Im baden-württembergischen Verwaltungsverfahrensrecht ist der SWR ausgenommen; im rheinland-pfälzischen nicht.
Lt. Gesetz (RBStV) ist zugestanden:
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
Das bedeutet die "zuständige Landesrundfunkanstalt" wird (hoheitlich) befugt einen Verwaltungsakt vorzunehmen.
Das macht sie mit dem Erlassen eines "Festsetzungsbescheides".
Weiterhin ist gesetzlich geregelt:
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.
Hier ist genau bezeichnet WAS WIE geschieht:
Der ominöse
Festsetzungsbescheid - also ein Verwaltungsakt -
wird im VerwaltungsVOLLSTRECKUNGSverfahren vollstreckt.
Das hat mit dem o. a. VerwaltungsVERFAHRENSGESETZ nichts zu tun.
Wie im
Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt wird ist wiederum in den jeweiligen
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzen (pro Bundesland) geregelt.
Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder siehe:
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htmOb Festsetzungsbescheide nicht vollstreckt werden können da sie nur etwas feststellen aber kein Leistungsgebot beinhalten ist gerichtlich zu klären.
****
Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA.
Weil es eben, in den allermeisten Fällen, nicht die LRA ist; alleine wegen "c/o" in der Absenderangabe.
[..]
Auf den Vollstreckungsersuchen an Gemeinde-/Stadtkassen usw. steht :
Vollstreckungsersuchen es xyz-Rundfunksunterzeichnet mit
xyz-Rundfunk
Der IntendantBeispiel des SWR im Anhang.
Dies wurde bislang von den Gerichten nicht bemängelt.
***Sorry für das Abschweifen***Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."