169,82€ sind 9 Monatsbeiträge zu 17,98 zuzüglich 8€ Säumniszuschlag. Das dürfte einer der angefochtenen Bescheide gewesen sein. Die übrigen Bescheide hat das Gericht anscheinend bei der Streitwertbestimmung übersehen.
Wenn der Streitwert zu niedrig angesetzt wurde, dann kann man damit das Urteil aber nicht umdeuten.
Im Urteil müsste doch stehen, um welche Bescheide es ging: "Der Kläger beantragt, die Bescheide x, y und z aufzuheben". Anschließend dann die Formel, dass die Klage abgewiesen wird. Dann sind damit alle Bescheide für rechtmäßig erklärt.
Aus einer fehlerhaften Bestimmung des Streitwerts lässt sich jedenfalls nicht herleiten, dass das Gericht einige Bescheide aufgehoben hat (z.B. wegen Verjährung). Wenn das Gericht z.B. die Bescheide x und y aufhebt, den Bescheid z aber für rechtmäßig erklärt, dann würde der Streitwert immer noch die Summe der Beträge in den Bescheiden sein, nur würde das Gericht dann die Kosten anders verteilen.