Nicht nur wir, sondern auch der wirklich unabhängige Journalismus (damit sind nicht die Nutznießer des ÖRR gemeint), sind sich leider einig, dass hier der Generalanwalt sehr fragwürdige Behauptungen von sich gibt und das Thema, der Rundfunkbeitrag und die Probleme, nicht verstanden hat oder es ihn wohl auch nicht interessiert.
Schon das Ergebnis und der Vergleich, der Besitz eines Empfangsgeräts ersetzt durch den Besitz einer Wohnung...stellt keine Änderung einer bestehenden Beihilfe...dar, lässt die Frage entstehen, welche Gegebenheiten müssten demnach vorliegen, die eine Änderung darstellt, wenn menschliche Grundbedürfnisse und Existensbedürfnisse vor einem europäischen Gericht keine Bedeutung mehr haben?
Jedoch spiegelt die Wortwahl des Generalanwalts, zumindest in der deutschen Übersetzung, genau das wieder, was der ORR und sein Rundfunkzwangsbeitrag tatsächlich ist:
- ein Zwangsvollstreckungssystem
- ein Verwaltungszwangsverfahren
- eine Zwangsbeitreibung
- eine zwangsweise Beitreibung
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Richter des EuGH besser in die Thematik einarbeiten und einlesen, als es hier der Generalanwalt getan hat, und einem Zwangssystem in Europa nicht Tür und Tor öffnen.