Was an diesem Bericht stört, ist die Behauptung, dass 2007 die Vollstreckung praktisch geprüft wurde, mit dem Ergebnis "ohne Beanstandung".
Die zweite Behauptung ist, dass die problematischen Punkte aus der Welt seien - das zielt auf den Drei-Stufen-Test der Programme ab. Dieses Verfahren war der Kompromiss dafür, damit die Kommission die Augen zu macht. Es mangelt trotzdem immer noch an der geforderten Definition für Grundversorgung.
Zu den anderen Punkten z.B. Zahlen, dass bedeutet doch, dass dieser Bericht aus dem zitiert wird vermutlich nicht verständlich nach spanisch oder englisch übersetzt wurde.
Es steht auch zu befürchten, dass nicht klar ist, dass die Änderung zu "Behörden" erst nach 2007 erfolgte, weil laut Vorlage aus Tübingen die Betrachtung davor eben anders war. Eine Feststellung war, die Gebühr ist dem Staat zuzurechnen, weil unabhängig von einem Vertrag und stattdessen per Gesetz beschlossen. Die weitere Feststellung, ob "Behörde", fand aus Sicht PersonX nicht statt. Wahrscheinlich muss jeder nochmal die Vorlage lesen und tatsächlich prüfen, was die Kommission 2007 festgestellt hat - und das vergleichen.