OT:
Ob die ganze Fülle an derzeitigen und kommenden künstlichen Funkwellen mitsamt der natürlichen Radiowellen wirklich so gesund ist, wenn sie auf lebende Organismen trifft?
Eigentlich sollte das erst einmal in Langzeitstudien ermittelt werden.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;