Mehr Menschen auf mehr Wegen erreichen
Wenn er
"mehr" Menschen erreichen will, kann er derzeit zumindest noch
nicht alle erreichen, was natürlich die berechtigte Frage aufwirft, warum diejenigen, die -
"aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen" (BVerfG, 18.07.2018, 1 BvR 1675/16,
Rn 85) -
nicht "erreicht" werden und mglw. auch nicht "erreicht" werden wollen, zur
Finanzierung herangezogen werden sollen.
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.htmlMaßgeblich für die Strategie ist die stärkere Ausrichtung der Inhalte für die digitale Nutzung.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter ArtikelDie "Landesrundfunkanstalten" sind i.d.R. gegründet worden, um
"Rundfunk" anzubieten - nicht "digitale Abrufangebote" im Internet - siehe u.a. auch unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristischhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html