Allgemeines > Pressemeldungen September 2018

Betrug beim ZDF-Fernsehgarten

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NichtzahlerKa:
tz.de, 17.09.2018

Gewinnspiel um ein Auto im Wert von 40.000 Euro
Schwere Betrugsvorwürfe beim ZDF-Fernsehgarten:
ZDF prüft Schummelvorwürfe gegen Andrea Kiewel


--- Zitat ---Der ZDF-Fernsehgarten vom Sonntag 16.September
Mainz - In der vorletzten Sendung vor der Winterpause begrüßte Moderatorin Andrea Kiewel die Zuschauer erneut aus dem ZDF-Fernsehgarten. Kurz vor Sendeschluss kam es dann zu einem Eklat innerhalb der Sendung. [...] Ziel des Spiels: ein Auto im Wert von 40.000 Euro gewinnen.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen:
Nach Nippelgate nun Schummelgate im Fernsehgarten:
https://www.tz.de/tv/andrea-kiewel-im-zdf-fernsehgarten-zdf-prueft-schummelvorwuerfe-zr-10245379.html


Wieso hier nicht wegen Betrugs ermittelt wird und die "Pannen"-Flatrate Kiewel nicht fristlos entlassen wird erschließt sich leider nicht aus dem Beitrag. Ebenfalls wird nicht diskutiert was 40.000 € teure Autos in Kurz-Gewinnspielen einer seichten Show zu suchen haben, die sich privatwirtschaftlich nie und nimmer rechnen würden oder wie dieses Auto unsere Pressefreiheit schützen könnte...

muuhhhlli:
Damit die Allgemeinheit den Betrug nicht mehr überprüfen kann, hat das ZDF aus Ihrer Mediathek den Beitrag der üblicherweise dort eingestellt wird, inzwischen entfernt.

Ahja deshalb braucht der Öffentlich Rechtliche Rundfunk eine Plattform um den Menschen genau das zu präsentieren, was Sie für richtig und dem Auftrag der Parteien und den LR zum Ziel hat.
https://www.bild.de/unterhaltung/tv/tv/zdf-fernsehgarten-schummel-vorwuerfe-gegen-andrea-kiewel-57297266.bild.html

Wie das so bei der Presse ist, der Beitrag ist nach meiner Überprüfung 17.09.2018 16.30h in der ZDF-Mediathek noch zu finden.
https://www.zdf.de/show/zdf-fernsehgarten/180916-sendung-fsg-102.html

Uwe:
Quelle: WEB.de 19.09.2018


--- Zitat ---Nach dem "ZDF-Fernsehgarten" am vergangenen Wochenende beschwerten sich viele Zuschauer unter anderem auf Facebook, weil ein Gewinnspiel nicht regelkonform abgelaufen sein soll. Nun hat das ZDF die Vorwürfe geprüft - und einen Fehler eingeräumt.

Das ZDF hat einen Fehler bei einem Gewinnspiel im "ZDF-Fernsehgarten" eingeräumt. Wie der Sender am Mittwoch mitteilte, hat nun die eigentliche Gewinnerin den Preis - ein Auto im Wert von 40.000 Euro - zugesprochen bekommen.

Nach der Sendung von vergangenem Sonntag hatten sich zahlreiche Zuschauer unter anderem auf Facebook über die Moderatorin Andrea Kiewel beklagt. Der Sender hatte die Schummelvorwürfe zwei Tage lang geprüft.
--- Ende Zitat ---

mehr auf:
https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/zdf-fehler-gewinnspiel-zdf-fernsehgarten-33171326

Bürger:

--- Zitat von: Uwe am 19. September 2018, 19:21 ---
--- Zitat ---Nach der Sendung von vergangenem Sonntag hatten sich zahlreiche Zuschauer unter anderem auf Facebook über die Moderatorin Andrea Kiewel beklagt. Der Sender hatte die Schummelvorwürfe zwei Tage lang geprüft.
--- Ende Zitat ---
mehr auf:
https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/zdf-fehler-gewinnspiel-zdf-fernsehgarten-33171326

--- Ende Zitat ---

Moment mal: "Schummel"-Vorwürfe?!?
Ist das nicht schon fast strafrechtlich relevant, weil Betrug/ Betrugsversuch?!??!
Was genau ist denn da "geschummelt" worden - und zählt das auch zur "Selbstverwaltung"?!?!

NichtzahlerKa:

--- Zitat von: Bürger am 19. September 2018, 19:26 ---Ist das nicht schon fast strafrechtlich relevant, weil Betrug/ Betrugsversuch?!??!

--- Ende Zitat ---
Aus meiner laienhaften juristischen Sicht ist es ein vollendeter Betrugsversuch.
Von dem Versuch kann auch nicht mehr zurückgetreten werden (im Sinne von "ZDF rückt das gerade"), denn:
Wikipedia weiß (https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_(StGB)#Ausschluss_des_R%C3%BCcktritts_durch_Fehlschlagen_der_Tat)

--- Zitat ---Ein Rücktritt ist von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versuch des Täters fehlschlägt. Den Fehlschlag kennzeichnet, dass der Täter davon ausgeht, den Erfolg zumindest nicht mehr ohne zeitliche Zäsur herbeiführen zu können, er also mit seinem Tatplan gescheitert ist.

--- Ende Zitat ---
Die Internetnutzer haben den Betrug vereitelt. Es hat meines Wissens kein Betreiben der Täterin gegeben vom Betrug zurückzutreten - und selbst wenn, dann hätte dies vor dem "Shitstorm" erfolgen müssen. D.h. im Gegensatz zu dem was das ZDF hier versucht ist StGB §24 nicht ausschlaggebend.

Die Frage ist natürlich unter was für Regeln hier agiert wird. Ich könnte mir vorstellen, dass die Kandidaten etwas unterschreiben mussten wie "Den Gewinner bestimmt die Moderatorin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." Und das ganze Quiz etc. rechtlich nur "Show" war. Ob das so ist und ob solche Klauseln gerichtsfest wären oder vor Betrug schützen würden, vermag ich nicht zu sagen. Mit Sicherheit wird man aber keinen Staatsanwalt finden, der das verfolgen will, da er sich sonst seine (Staats-)Karriere in die Haare schmieren kann.

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