"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch

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Bürger:
...lange überfällig - vielfach vereinzelt diskutiert - hier nun der Versuch insbesondere der
Sammlung/ Zusammentragung bereits vorhandener Informationen/ Diskussionen im Forum zur

Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch

sowie
- national/ europäisch/ international
und
- herkömmlich/ aktuell/ zukünftig

auch unter Berücksichtigung solcher "Verbreitungswege" wie
- Kabel
- Internet

jedoch in
- Abgrenzung zu "Telemedien".


Einige bereits bestehende tangierende Diskussionen im Forum siehe u.a. unter

Der (neue?) "Rundfunkbegriff" gem. Diskuss.-Entw. „Medienstaatsvertrag“ 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28239.0
demgemäß augenscheinlich versucht wird, den "Rundfunk"-Begriff auszuweiten...?

Infos zur "Jedermann-Rundfunk-Freiheit" nach Prof. Gersdorf siehe u.a. unter
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573

Infos zu bisheriger BVerfG-Rechtsprechung zur
"Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie" eines
"öffentlich-rechtlichen Rundfunks" im (nationalen) "dualen Rundfunksystem" siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0

wobei dies nicht 1:1 übertragbar ist auf das
(internationale) "multiple Telemediensystem" im
Alltags-, Abruf-, Kommunikations- und Recherchenetzwerk "Internet".


vgl. dazu auch Rechtsprechung aus
Österreich und Schweden
wo beiderseits Internet nicht als Rundfunk und entsprechende internetfähige Geräte nicht als rundfunkabgabe-pflichtig eingestuft wurde - siehe u.a. unter
EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.msg178503.html#msg178503

--- Zitat von: Bürger am 04. August 2018, 17:06 ---Österreich
Bundesverwaltungsgericht (BVwG), 18.09.2014
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2014:W157.2008826.1.00
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20140918_W157_2008826_1_00
sowie besonders lesenswert:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH), 30.06.2015
Ro 2015/15/0015
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=jwt_2015150015_20150630j00

--- Zitat ---[...] Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss - ohne Rundfunktechnologie - ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät (vgl. Holoubek/Kassai/Traimer, Grundzüge des Rechts der Massenmedien5, 121; ähnlich Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze3, 894 f).
[...] Da der Mitbeteiligte lediglich über mehrere Computer mit Internetanschluss, aber über keine TV-Karte oder Radio-Karte (oder DVB-T-Module) verfügte, liegt kein Rundfunkempfangsgerät vor; der Mitbeteiligte ist kein Rundfunkteilnehmer.
--- Ende Zitat ---

Schweden
wikipedia

--- Zitat ---Bisher wurden auch Gebühren von Haushalten erhoben, die keinen Fernseher besaßen, aber einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone. Im Juni 2014 entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass dies nicht rechtmäßig sei. Die Gebührenzentrale kündigte die Rückzahlung der Gebühren an.
--- Ende Zitat ---
Urteil (Sprache: Schwedisch)
http://www.hogstaforvaltningsdomstolen.se/Domstolar/regeringsratten/Avg%C3%B6randen/2014/Juni/7368-13.pdf
Pressemeldung der Süddeutschen Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehr-schwedische-smartphones-sind-keine-fernseher-1.1999764
Kronenzeitung: "Schweden kippt Rundfunkgebühr für Computer"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9874.0.html

--- Ende Zitat ---


sowie auch der - "depublizierte" - Beitrag des "BR" zum Thema
Rundfunktechnik - Verbreitung via Internet
http://www.rundfunkbeitrag.com/rundfunktechnik/technik-vom-br-mit-kommentar.htm
zu den technischen und organisatorischen (und damit auch finanziellen)
Unterschieden zwischen
- "ABRUFEN" ("Streaming") und
- "SENDEN" ("Rundfunk")
letzte archivierte Version vom 20.01.2008 - archiviert unter
http://web.archive.org/web/20060113150347/http://br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
und "doppelt hält besser" ;)
http://archive.li/KhJg3


Im Anhang in Ermangelung an weiterer Bearbeitungszeit noch
Auszüge/ Fragmente insbesondere bzgl.
- Rundfunk/ Telemedien und deren jeweilige "Teilnehmer"
- technische/ organisatorische/ finanzielle Unterschiede + Finanzierungsverantwortung
von Verfassungsbeschwerde-Konzepten einer gewissen Person A, B oder C,
welche ggf. sukzessive auch hier in den Beitrags-Text übertragen werden zwecks einfacherer Diskussion.


Beitrag befindet sich noch in Bearbeitung und wird ggf. noch ergänzt/ angepasst.
Bitte zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen dieses bereits vereinzelt diskutierten Themas hier im Thread ausdrücklich insbesondere die bereits vorhandenen Infos/ Diskussionen zusammentragen/ verlinken und nicht einzeln drauflos diskutieren, was ggf. bereits an anderer Stelle schon diskutiert wurde!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

denyit:
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012
- 1 BvR 199/11 - Rn. (1-23),
http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html
Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

--- Zitat ---Internetfähige PCs lassen sich zwanglos unter die Definition des Rundfunkempfangsgerätes in § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV subsumieren.
--- Ende Zitat ---
Anm.: Damals noch bezogen auf die "Rundfunkgebühr".

pjotre:
Ja, dies ist überfälliges Thema. Warum verwende ich in Schriftsätzen "Rundfunk" allenfalls für "Rundfunk-Abgabe"? Weil "Infosteuer" unverständlich wäre. Mit "Abgabe" als Oberbegriff (für Steuer, Beitrag,...) wird immerhin vermieden, die vorsätzliche Rechtsmanipulation des Wortgebrauches "Beitrag" zu stützen.

Nun aber zum
Kern des Problems: Definition "Rundfunk".
Unsere Medien-Aristokraten ARD, ZDF,... wollen ihre herrschaftlichen Güter nun in des Internet verlagern und dort faktisch ein staatsnahes Wahrheiten-Monpol = "Wahrheitsministerium" errichten dank 8 Milliarden Euro im Rücken.
Budget-Summe aller anderen Informationsmedien - Presse, Blogs, ... - weniger als 10 Prozent hiervon.
 
Zu diesem Zweck wird der Begriff "Rundfunk" gegenwärtig politisch und gesetzlich ausgeweitet auf "alle Medienarten" und "auch Internet".

Dies hat eine rechtsystemische Hebelwirkung wie folgt: Frühere Gesetzgebung ändert sich nun plötzlich und "automatisch" und ohne Parlamentsbeschluss.
Die nun schon rund 100 Jahre alten Gesetzeswerke mit Begriff "Rundfunk" werden durch diese neue Definition mit einem völlig veränderten Begriffsinhalt rückwirkend geändert. Diese Gesetzesänderung wird durch das manipulative Vorgehen dem demokratie-gemäßen Beschlussfassungs-Monopol der Parlamente raffiniert entzogen.

Konkret für die staatsnahen Staatskanzlei-Fernsehanstalten ARD, ZDF,...:
Ihr Subventionen-Erlangungs-Monopol "Rundfunkabgabe" ist gesetzlich verankert für ihre Funktion "Rundfunk". Durch die gesetzliche Neudefinition von Rundfunk in einem neuen Gesetz "auch Internet und alle Medien" erstreckt sich plötzlich dies "Gelderhalt-Monopol" auch auf das Internet und überhaupt auf alle Info-Zweige.

Wir sind durch diese an sich finanzinteresse-bedingte Manipulation auf dem Weg zu einer "Einheits-Staats-Medienwelt" mit einheitlicher Gehirnmanipulations-Steuerung der dergestalt dauer-berieselten Bürger. Den Akteuren geht es dabei um einen einzigen höheren Wert - den von Geld. Dass hierdurch die demokratische Grundordnung gravierend beschädigt werden soll, ist für die Verantwortlichen nur ein Kollateral-Effekt. Für uns Bürger ist es der Kerneffekt.

Vom Kernthema "Rundfunkabgabe" müssen wir also ausweiten zum Kernthema "Medienzukunft der Zivilisation im Internet-Zeitalter".
Dafür ist dies Forum nicht voll gerüstet und kann es vielleicht auch nicht schwerpunktmäßig werden. Wichtig ist, uns diese andere historische Streitfront jedenfalls bewusst zu machen.

Das Kernthema "Rundfunkabgabe" (unsere Zahlungsverweigerungs-Rechte) könnte durch anhängige Verfahren vielleicht einem Sieg zugeführt werden. Mehr ist erst in rund 3 Monaten überschaubar. Das aufgezeigte größere Kernthema bleibt uns jedoch jahrzehntelang als Politik- und Justiz-Problem erhalten.
 
Siehe Start-Beitrag von @Bürger :
---------------------------------------------------
Dieser Thread ist nicht für Diskussion gedacht. Ich merke nachträglich, dass ich diese Spielregel verletzt habe. Wegen der Bedeutung der Gesichtspunkte würde es mir schwer fallen, das sündigerweise hier hinein Geschriebene zu kürzen.... Es wird aber vorgeschlagen, es bei meiner Sünde bewenden zu lassen und nicht textliche längere Diskussion über meinen Diskussionsbeitrag anzuknüpfen. 

pinguin:

--- Zitat von: denyit am 16. September 2018, 10:26 ---Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/08/rk20120822_1bvr019911.html

--- Zitat ---Internetfähige PCs lassen sich zwanglos unter die Definition des Rundfunkempfangsgerätes in § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV subsumieren.
--- Ende Zitat ---
Anm.: Damals noch bezogen auf die "Rundfunkgebühr".

--- Ende Zitat ---
Damals war es evtl. nicht unüblich, daß auch in einem PC ein Tuner eingebaut ist?
Nur damit wäre der PC ein Rundfunkempfangsgerät geworden.

Das Recht entwickelt sich aber im Laufe der Jahre weiter, auch die Definitionen der EU-Kommission wie auch die eu-weit verbindlichen Auslegungen des EuGH.

Die eu-seitigen und vom EuGH bislang nicht widersprochenen Definitionen lauten auf Basis der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste:

Rundfunk = lineare Übertragungstechnik = audio-visueller Mediendienst;
Internet = non-lineare Übertragungstechnik = audio-visueller Mediendienst auf Abruf.

In wenigen Tagen wird man sehen/hören/lesen, was der EuGH zum Rundfunkbeitrag sagt; wennschon vorerst via EU-Generalanwalt, doch ist der ja am EuGH tätig und zählt damit also dazu.

Dem irgendetwas vorwegnehmen zu wollen, ist hochspekulativ, letztlich damit auch unseriös.

denyit:

--- Zitat von: pinguin am 16. September 2018, 15:06 ---Damals war es evtl. nicht unüblich, daß auch in einem PC ein Tuner eingebaut ist?
Nur damit wäre der PC ein Rundfunkempfangsgerät geworden.
--- Ende Zitat ---
Da steht doch groß- und deutlich Internet.


--- Zitat von: pinguin am 16. September 2018, 15:06 ---Rundfunk = lineare Übertragungstechnik = audio-visueller Mediendienst;
Internet = non-lineare Übertragungstechnik = audio-visueller Mediendienst auf Abruf.

--- Ende Zitat ---
Dann zitiere die Stellen bitte auch.

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