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Autor Thema: ARD zu geizig: "Das Boot" nie mehr im Free-TV?  (Gelesen 5741 mal)

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ARD zu geizig: "Das Boot" nie mehr im Free-TV?
Autor: 14. September 2018, 20:42

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/digitalfernsehen.de.png

Digitalfernsehen.de, 14.09.2018

ARD zu geizig: "Das Boot" nie mehr im Free-TV?


Zitat
Schon seit 2016 gab es den vielleicht besten deutschen Film aller Zeiten nicht mehr bei der ARD zu sehen. Der Grund: Die gebührenfinanzierte Sendeanstalt schuldet dem oscarnominierten Kameramann des Meisterwerks immer noch Geld - und will nicht zahlen. […]
Über 40 Millionen Euro an Einnahmen soll der Film über die Zeit generiert haben
[…]
Seit 2005 kämpft der Ruheständler, der einst für seine Arbeit 204.000 Mark erhalten hatte, nun vor Gericht um seine angemessene Entlohnung. Das OLG München sprach ihm bereits knapp 600.000 Euro zu - doch die ARD will davon nichts wissen: Auch ein Vergleich von 330.000 wurde kompromisslos abgeschlagen. Obwohl sich die öffentlich-rechtliche Sendergruppe die Bezahlung Vacanos durchaus leisten könnte, liegt ein Präzedenzfall in der Luft und bei einem rechtskräftigen Urteil wie auch einer Einigung droht der ARD eine Klagewelle. Deshalb sei man seitens der Medienanstalt lediglich bereit, 25.000 Euro zu zahlen.
 
Das bedeutet für die gebührenzahlenden Zuschauer im Klartext: Die ARD versucht Kulturschaffende und die wahren Finanziers der Projekte - 45 Millionen deutsche Haushalte mit Beitragszahlerkonto - gegeneinander auszuspielen. Während die Öffentlich-Rechtlichen durch die Rundfunkbeiträge hohe Summen einstreichen, sollen erfolgreiche Erzeuger mit geringen Beträgen abgespeist werden. […]

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/ARD-zu-geizig-Das-Boot-nie-mehr-im-Free-TV.169429.0.html

Anm-Mod. seppl:
Dazu Einzelheiten:
OLG München 29 U 2619-16 Nachvergütungsanspruch für Kameramann Jost Vacano des Kinowelterfolgs Das Boot
https://www.new-media-law.net/olg-muenchen-29-u-2619-16-nachverguetungsanspruch-fuer-kameramann-jost-vacano-des-kinowelterfolgs-das-boot/
und
Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2017/92.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2018, 21:14 von seppl«
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Ist die Frage, auf welcher Seite der Kulturschaffenden das Urheberrecht an diesem Werk liegt; auf Seite des Kameramannes, oder auf Seite der Produzenten, oder auf Seite der Regie, oder einfach an allen gemeinschaftlich, die mitgewirkt haben, daß dieses Werk entsteht, was dann, gerade bei Film und Co, ja auch den Drehbuchautor einschließt?

Ich bin mir nicht sicher darin, ob es auf EuGH-Seite bereits durchentschieden worden ist, wer das Urheberrecht an einem Dokumentar- bzw. Spielfilm hat.

Das Urheberrecht an einem einzelnen Bild hat unstreitig der Fotograph dieses Bildes, aber zur Schaffung eines Dokumentar- bzw. Spielfilmes ist ein größerer Aufwand zu betreiben, und es sind mehr Leute damit beschäftigt, diesen entstehen zu lassen.

Es bräuchte hier eigentlich die Vorlage an den EuGH, weil Urheberrecht seitens der EU reguliert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2018, 17:24 von Bürger«
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urheber.info        08.09.2018

Aufruf an die EU-Abgeordneten:
Schützen Sie die Urheber, nicht die Plattformen!

Die Initiative Urheberrecht appelliert an alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sich nachdrücklich für eine effektiven Schutz der Urheber*innen und Künstler*innen einzusetzen und den Weg für eine Reform des europäischen Urheberrechts freizumachen, der die Interessen der Urheber*innen in den Mittelpunkt stellt. Die Initiative fordert die Abgeordneten auf, die Blockadehaltung des Parlaments aufzugeben. Im Juli hatte das Parlament mit knapper Mehrheit der Abstimmenden einen Entwurf seines Rechtsausschusses zu der geplanten Urheberrechts-Richtlinie abgelehnt.
Weiterlesen auf :
https://urheber.info/aktuelles/2018-09-08_aufruf-an-die-eu-abgeordneten-schuetzen-sie-die-urheber-nicht-die-plattformen



Siehe auch :
produzentenallianz.de - Standpunkt : Reform der Filmförderung in Deutschland
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28524.0

Mediatheken : Erste Einigung zwischen Produzenten & ARD
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28269.0


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Im Juli hatte das Parlament mit knapper Mehrheit der Abstimmenden einen Entwurf seines Rechtsausschusses zu der geplanten Urheberrechts-Richtlinie abgelehnt.
Ist das nicht inzwischen leicht geändert angenommen worden?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
ARD zu geizig: "Das Boot" nie mehr im Free-TV?

Free TV? Welches Free TV? ARD kann es ja nicht sein, das kostet Monat für Monat.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Ist das nicht inzwischen leicht geändert angenommen worden?

faz.net        12.09.2018
EU-Parlament stimmt für Reform des Urheberrechts
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/eu-parlament-stimmt-fuer-reform-des-urheberrechts-15784227.html



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heise.de        15.09.2018
von Stefan Krempl

Urheberrechtsreform:
Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen?

Das Internet verloren, die Kulturindustrie gerettet – die geplante EU-Urheberrechtsnovelle lässt viele Deutungen zu. Wir klären, was Sache ist.
Zitat
Unter lautem Lobby-Getöse hat das EU-Parlament am Mittwoch nach einem ungewöhnlichen "Zurück auf Los" seine Position zum Richtlinienentwurf "über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" abgesteckt. Institutionen und Verbände der Rechteinhaber jubeln, Verbraucherschützer, Bürgerrechtsorganisationen und die Internetwirtschaft malen das Ende des Internets an die Wand. Sie warnen vor den schädlichen Folgen von Upload-Filtern und eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte.

Doch selbst der für die Copyright-Reform zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, der CDU-Abgeordnete Axel Voss, weiß offenbar noch nicht genau, für was die Abgeordneten in dem bislang wenig eingespielten Verfahren mit über 200 neuen Änderungsanträgen binnen weniger Minuten gestimmt haben. Wir haben uns den jetzt veröffentlichten Text der Volksvertreter genauer angeschaut, lesen dabei auch zwischen den Zeilen und veranschaulichen, wo die Reise hinführt.
Zitat
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0337+0+DOC+PDF+V0//DE
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsreform-Was-hat-das-EU-Parlament-tatsaechlich-beschlossen-4165818.html?seite=all


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Primär geht es darum, die gewerbliche Nutzung urheberechtlich geschützter Werke einzudämmen, solange der Urheber nicht seine Genehmigung für diese gewerbliche Nutzung erteilt hat.

Was dann in der Praxis daraus gemacht wird, wird man lesen.


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@pinguin: Man wird es gerade nicht lesen, nachdem selbst Katzenschnurren -  https://torrentfreak.com/youtube-flags-cat-purring-as-copyright-infringing-music-150211/ - und  stundenlanges weisses Rauschen -  https://mobile.twitter.com/littlescale/status/949032404206870528 - schon als Copyrightverstoß angesehen wurden. Das Risiko ist hoch in kostenträchtige Prozesse verwickelt oder mit teuren Abmahnungen konfrontiert zu werden. Es ist schließlich nicht so, dass Verstöße identifizierende Filter und automatische Identifizierungssysteme nicht bereits eingesetzt werden. Folglich gibt es mit solchen Systemen entsprechende Erfahrungen mit "false positives". In diesem Forum werden wohl alle Pressezitate verschwinden müssen, nachdem "Zitate" von mehr als drei (!) Worten bereits eine Zahlungspflicht auslösen. Denn anders als Google wird der Betreiber von gez-boykott.de die Verlage wohl nicht zwingen können auf ein Entgelt zu verzichten.

M. Boettcher


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Denn anders als Google wird der Betreiber von gez-boykott.de die Verlage wohl nicht zwingen können auf ein Entgelt zu verzichten.
Es geht dennoch primär um die gewerbliche Nutzung, die hier und in anderen Foren nicht stattfindet. Abgesehen davon hätte wohl kein Verlag etwas dagegen, wenn für ihn Werbung gemacht wird und auf diese Weise eine etwaige Steigerung der gedruckten Auflage erreicht werden könnte?

Es hindert den Betreiber dieses Forums nichts daran, präventiv auf die Verlage, bzw. die wichtigsten Verlage zuzugehen und bei denen nachzufragen, ob sie etwas dagegen haben, wenn aussagefähige Zitate ihrer Artikel mit Verlinkung zu diesem Artikel gezeigt werden dürfen. Als Hinweis sei hier auch angefügt, daß es im Copyright auf den Webseiten der meisten Verlage bereits diese Genehmigung zu nichtgewerblichen Zwecken hat. Und dann ist das Urheberrecht auch der EU ohne Belang.

Das Problem sind all jene, die Werke anderer Leute für sich gewerblich nutzen, damit also u. U. Kohle scheffeln, ohne die eigentlichen Urheber daran zu beteiligen.


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Ich bin hier ausnahmesweise auf Seiten der ARD, allerdings mit Einschränkungen: Wenn ein Kameramann o.ä. einen super Job macht, dann sollte es auch Boni geben. Diese sollten aber klar geregelt sein und in der Höhe vielleicht 10% betragen. Leider ist bei der ARD niemand fähig gute Arbeit zu erkennen, selbst wenn die Wilhelm die Nase poliert. Daher bleibt das hier nur theoretisch. Der Kameramann kann sich durch gute Arbeit weiterempfehlen und bei Hollywood eingesetzt werden etc. pp. Diese Wertsteigerung ist Lohn genug. Wo kommen wir da hin, wenn jeder Boni einklagen kann? Was kommt als nächstes? Toni Kroos klagt auf Boni wenn sein Freistoßwerk in letzter Minute zig Millionen Wert ist?


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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@Nichtzahlerka: du solltest den Link im Einstiegsbeitrag einfach einmal aufrufen. Dann würdest du u. a. Folgendes lesen:

Zitat
Obwohl ein bereits 2002 verabschiedetes Gesetz Mitwirkenden von erfolgreichen Produktionen Tantiemen zuspricht, will die ARD den Kameramann nicht auszahlen. ... Das OLG München sprach ihm bereits knapp 600.000 Euro zu - doch die ARD will davon nichts wissen: Auch ein Vergleich von 330.000 wurde kompromisslos abgeschlagen. ... Deshalb sei man seitens der Medienanstalt lediglich bereit, 25.000 Euro zu zahlen.

Wenn eine Firma, der ÖRR oder sonstwer geltendes Recht und ein Urteil ignoriert, dann kann man nicht auf Seiten des Rechtsbrechers stehen. Insbesondere dann nicht, wenn die ARD, wie hier, mit dem Angebot von 25.000 € die Ansprüche ja im Prinzip anerkennt und lediglich deshalb bisher davon kommt, weil man mit den Beitrags-Milliarden im Kreuz jeden Prozess führen bzw. mit Blick auf das Alter des Betreffenden, der ist 83, soweit in die Länge ziehen kann, bis sich eine "biologische Lösung" abzeichnet.

M. Boettcher


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@Nichtzahlerka: du solltest den Link im Einstiegsbeitrag einfach einmal aufrufen. Dann würdest du u. a. Folgendes lesen:
Zitat
Obwohl ein bereits 2002 verabschiedetes Gesetz Mitwirkenden von erfolgreichen Produktionen Tantiemen zuspricht, will die ARD den Kameramann nicht auszahlen.

Das Boot ist aus den Achzigern... Ich habe über den Fall schon früher sehr viel mehr gelesen als diesen Artikel. Das Verhalten der Sender ist natürlich wie so oft gesprächsbedürftig. Der Standpunkt aber vertretbar.


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