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Autor Thema: Umzug ins Ausland während laufendem Verfahren  (Gelesen 1077 mal)

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Umzug ins Ausland während laufendem Verfahren
Autor: 11. September 2018, 00:47
Hallo zsm,

angenommen Person B hat alle Schritte bis hin zum normalen Standard Klageweg durchlaufen, zuletzt ´17 dem Gericht sein Einverständnis gegeben ein schriftliches Verfahren zu akzeptieren (mündlich nicht nötig), seitdem min. ein halbes Jahr nichts mehr vom Gericht gehört - und hat dann zwecks Auslandaufenthalt seinen Wohnsitz in D abgemeldet (vor ca. einem halben Jahr) und wird vorraussichtlich noch min. 1-2 Jahre im Ausland sein - sollte Person B dem Gericht eine neue Adresse proaktiv zukommen lassen, über die Post empfangen werden kann? 


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b
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Klage läuft immer noch vor dem Verwaltungsgericht Hannover, schon "ewig" hat sich keiner gemeldet. (weder Gericht, GEZ, LRA oder sonstwer). Sollte man nochmal nachlegen und ein paar andere Punkte in der Klage aufführen (EU oder ähnliches) oder Wohnsitz in DE abmelden?
bukh1


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