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Autor Thema: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18  (Gelesen 15841 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Unter Anwendung der einschlägigen und hier diskutierten Begriffe
Rundfunk, Beitrag, Urteil, Bruder, Kirchhof

und diesbezüglichen Kombinationen
Rundfunk-Beitrag
Rundfunk-Urteil
Bruder-Urteil
Kirchhof-Beitrag

könnte man wohl auch zusammenfassen ;)

Zitat
Bruderurteil Rundfunkbeitrag
Rundfunkurteil Bruderbeitrag

Womit der seit nunmehr reichlich 6 Jahren geprägte und mittlerweile wohl einschlägige Begriff "Rundfunkbeitrag" - um den es hier schließlich geht - ebenfalls beinhaltet und damit der konkrete Ursprung des "Bruderurteils" deutlich und dennoch prägnant genug hergestellt sein dürfte.


Sofern gewünscht oder als erforderlich erachtet, könnte das noch durch einen
sub-Text/ Suffix/ Präfix à la "ARD-ZDF-GEZ" ergänzt werden
ähnlich der Petitions-Slogans siehe u.a. unter

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html



womit dann auch der Auslauf-Begriff "GEZ" mehr oder weniger subtil eingebunden wäre.


Jedenfalls sollte es in diesem Zusammenhang mit betrachtet werden.


PS: "Bruderurteil" wird umso pikanter, wenn man auch noch um die unsägliche
ARD, ZDF und Sie - "Wir sind Familie"-Kampagne
weiß... siehe u.a. unter
ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4715.0.html
RPonline, 07.02.2013
ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
GEZ: Image-Kampagne löst neuen Ärger aus
ARD und ZDF werben in einer gemeinschaftlichen Kampagne mit großem Aufwand für die neue Rundfunkgebühr.
„Wir sind Talk“, „Wir sind Sport“, „Wir sind Familie“ heißt es unter anderem auf den Motiven.
Der Bund der Steuerzahler reagiert verärgert.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gez-image-kampagne-loest-neuen-aerger-aus-1.3175799


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2018, 18:10 von Bürger«
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n
  • Beiträge: 1.452
Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.
Freiheit brauchen wir nicht mehr, weil wir die Demokratie erhalten müssen!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

G
  • Beiträge: 103
Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.

Mit Sicherheit nicht  ;)

Ich sag nur ignorieren/totstellen  ;D


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b
  • Beiträge: 764
Zum Thema Begrifflichkeiten.

Das Wort "Beitragsservice" ist eine EU-Marke und darf nicht benutzt werden. Rechte an Nutzung dieses Wortes innerhalb der EU haben nur Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio.

SWR hat am 27.08.2018 erklärt, zu welchem Zweck Marken angemeldet wurden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzungsbedingungen-der-3-eu-marken/#nachricht-102719
Zitat
... um Missbrauch zu vermeiden.

Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.
Person P schlägt vor, dass Personen, die Wörter "Beitragsservice", "Beitrag", "Service" benutzen möchten, mit allen Rechteinhabern Kontakt aufnehmen und den rechtlichen Rahmen der Nutzung regeln.

Wort "Bruderurteil" ist nicht als Marke angemeldet und darf frei benutzt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2018, 23:41 von boykott2015«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.

Anmerkung: Weder das Wort "Beitrag" noch das Wort "Service" ist für sich allein schutzfähig. Eigentlich dürfte auch der Begriff "Beitragsservice" für die Tätigkeit sogn. Beiträge im Rahmen eines Inkassos einzusammeln nicht schutzfähig sein. Das kommt fast dem Versuch gleich "Bananen" für den Verkauf gelber Südfrüchte als Marke eintragen zu lassen. Allerdings gibt es wohl eine entsprechende Wortmarke "Beitragsservice". Solange die keiner angreift, mag sie Bestand haben. Allerdings bezweifle ich, dass sie ernste juristische Auseinandersetzungen überleben würde. Eine Serviceorganisation, die Beiträge kassiert, darf m. E. den Begriff Beitragsservice verwenden. Z. B. als  "XYZ-Beitragsservice" oder "Beitragsservice  für ....". Einzig die Kombination von "Beitragsservice" mit ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfte als Wortmarke, und das entsprechende Logo als Wort-Bildmarke Bestand haben.
Wenn man die oben von @Bürger vorgeschlagenen Begriffskombinationen verwendet, kommt es zudem noch darauf an, ob die Verwendung "markenmäßig" erfolgt. Das dürfte bei einem politisch-juristischem Kampf gegen die nämliche Organisation nicht unbedingt der Fall sein. Zudem würde der Versuch des BS oder der ÖR-Anstalten, die Gegner des sogn. Beitrags mit Hilfe des Markenrechts zu bekämpfen, schnell zum Rohrkrepierer werden. Ganz einfach deswegen, weil sie damit die Ablehnung erheblich steigern würden.***

M. Boettcher


***Edit "Bürger":
Danke für die Hinweise - siehe u.a. auch unter
Streisand-Effekt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
"Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. [...]"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2018, 15:04 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Es ist ja höchst erfreulich, dass nach der Flaute der lt. drei Wochen doch wieder ein wenig Bewegung ins Forum (bzw. die Angelegenheit "Rundfunkbeitrag") gekommen ist, wie sich etwa aktuell an diesem inzwischen doch recht interessanten Thread zeigt, ebenso aber auch »draussen im Lande» - etwa im Zusammenhang damit:
Um 1,62 Mrd zu hoch Rundfunkbeitrag steigt schneller als allgemeine Teuerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28578.msg179955.html#msg179955

Spätestens vor diesem Hintergrund kommt einem doch wohl der Gedanke: Wäre die altehrwürdige Lebensweisheit: »Lerne Klagen ohne zu leiden!« nicht weiland schon hienieden von der Zunft des gemeinen Kaufmanns ersonnen und deren »Besitztum« zugeführt - die Buhrows, Metzgers, Schlesingers, Wilhelms und wie sie auf dem Olymp des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks sonst alle heissen mögen, die würden sie dann erfinden (und sich vmtl. obendrein noch patentieren lassen).

Letzterer obiger Aspekt ist dabei doch gleich zweifach hochinteressant. Zuerst vom sachlichen Ansatzpunkt her, als eines ein weiteres Mal und zudem in besonderer Deutlichkeit das Gesülze der notleidenden "öffentlich-rechtlichen" Rundfunkfürsten bzgl. ihrer derzeitigen wie künftigen erbärmlichen Finanzlage schlicht ad absurdum führenden Kontrapunkts, dann aber auch in weiterer wesentlicher Hinsicht: Bilden die dort zitierten, sich von dieser konkreten Seite her der Kritik am "Rundfunkbeitrag" erdreistenden Akteure wie Südwest-Zeitung, Mitteldeutsche Zeitung, Focus Money, ntv und die vielen anderen doch ein wahres Gruselkabinett absonderlicher Gestalten.

Metaphorisch gesprochen nämlich solchen, die sich entweder damit den »Asozialen« dienstbar machen, die sich der (gemäss Neusprech) Solidarität® dem armen "öffentlich-rechtlichen" (selbst als knapp unter 2 stelligem Milliardenkonzern jüngst vom Bundesverfassungsgericht zu 100% dem Wunsch von etablierter Politik und den ÖRR-Fürsten gemäss heiliggesprochenen) Rundfunk gegenüber verweigern, leibhaftigen - aber lt. Gesetzeslage doch gar nicht mehr existenten - angeblichen "Schwarzsehern", angeblichen "Reichsbürgern" und wie die von der politisch-öffentlich-rechtlichen Propagandafront ausgegebenen bzw. gepflegten Schmähungen der Gegner des "Rundfunkbeitrags" auch sonst lauten mögen - oder womgl. selber solche sind :->>>.

Beide, also dies Forum - bzw. aktuell dieser Thread - mit inzwischen seiner Erörterung konkreter Möglichkeiten, Begriffe und Ansatzpunkte für die sich langsam aber sicher auf aktiver öffentlich-politischer Ebene abspielende Fortsetzung der Auseinandersetzung zum sogenannten "Rundfunkbeitrag" bzw. den ihm zugrundeliegenden eisernen Zahlungszwang zeigt, sollten solche Dinge wie oben dezidiert in sein Repertoire aufnehmen, und nicht dem Vergessen in html-Files anheimfallen lassen.


Ein paar weitere Gedankenschnipsel zum einen oder anderen Diskussionsbeitrag:

Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.
Für den Begriff »Rundfunksklaven« ist es wohl noch ein bisschen früh. Auf der ggw. Stufe etwas zu gigantomanisch und deshalb wenig resonanzstiftend, aber später...?

Rundfunkreform jetzt
signalisiert das aber der etabllierten Politik nicht: »Wir warten auf Euch, dass Ihr jetzt etwas tut in unserem Sinne«? Was sollte denn die Oligarchie der klassischen Parteien (leider wohl inklusive der auf Liebkind-Status beim ÖRR erpichten Linkspartei, die deshalb offensichtlich lieber auf das aktive, selbstverkündete Angehen etwa der tw. schreiendenden sozialen Problempunkte des "Rundfunkbeitrags" verzichtet) - nach den reihenweise auf Staatsraison gebürsteten Prozessen und entspr. juristischen Schlappen dazu veranlassen?

Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.
Dass zusammengesetzte Begriffe willkürlich in deren Einzelbestandteile zerlegt werden dürften (in der drboe'schen Denkfigur von Bananen® als Begriff für Südfrüchte verwandte Richtung gedacht), um dann eine rechtswidrige Begriffsverwendung zu konstruieren, wäre wohl anzuzweifeln.

Anmerkung: Weder das Wort "Beitrag" noch das Wort "Service" ist für sich allein schutzfähig. Eigentlich dürfte auch der Begriff "Beitragsservice" für die Tätigkeit sogn. Beiträge im Rahmen eines Inkassos einzusammeln nicht schutzfähig sein. Das kommt fast dem Versuch gleich "Bananen" für den Verkauf gelber Südfrüchte als Marke eintragen zu lassen.
Bei - wie auch drboe meint - allgemein gebräuchlichen Begriffen wie »Beitrag« oder »Rundfunk«?

Zudem würde der Versuch des BS oder der ÖR-Anstalten, die Gegner des sogn. Beitrags mit Hilfe des Markenrechts zu bekämpfen, schnell zum Rohrkrepierer werden. Ganz einfach deswegen, weil sie damit die Ablehnung erheblich steigern würden.***
...
***Edit "Bürger":
Danke für die Hinweise - siehe u.a. auch unter
Streisand-Effekt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
"Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. [...]"

...
Was natürlich interessant sein könnte, da mal etwas zu experimentieren, wenn man sich neben der analytischen Ebene den denkbaren handlungsbezogenen Aspekt vergegenwärtigt - nämlich Veranlassung des Staates, im Zuge der Auseinandersetzung um den "Rundfunkbeitrag" eine zweite »Baustelle« zu eröffnen. War der Machtelite der DDR bekanntlich auch nicht bekommen, sich plötzlich auf vielen Fronten und Ebenen des Bürgers und der seinerseits angemeldeten Forderungen (bzw. Legitimitätsentzuges) erwehren zu müssen.


PS: Bei unseren amerikanischen Freunden im Bereich Programmierung  (-> Softwarepatente, einzeln patentierte »Sprachtokens«) ginge obiges mit Sicherheit, hierzulande bei Farben (RAL-Werte) wohl auch - etwa wenn die Telekomiker jemanden bei der (jedenfalls gewerblichen) Verwendung von deren (RAL) Magenta erwischen würden. Die Anti-AKW - Akteure hätten aber bspw. gegen die Verwendung von deren Gelb / Rot als Kampagnenfarben gegen den "Rundfunkbeitrag", eisernen Zahlungszwang und die milliardenfache Mästung des heiligen "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks selbst auf Kosten der Ärmsten (ohne HartzIV-Stern jedenfalls) bestimmt nichts einzuwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2018, 15:36 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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