Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/medienpolitik.net.pngMedienpolitik, 29.08.2018Bundesverfassungsgericht betont Wichtigkeit der Medienanstalten
„Der alte Rundfunkbegriff bringt uns nicht mehr weit“Interview mit Cornelia Holsten, Vorsitzende der DLM und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt
In seinem Urteil vom 18. Juli 2018 zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages hat das Bundesverfassungsgericht erstmals auch ausgeführt, warum es rechtmäßig ist, dass auch die Landesmedienanstalten einen Teil des Rundfunkbeitrages erhalten. Zugleich haben die Karlsruher Richter die Aufgaben der Medienanstalten bekräftigt: private Rundfunkveranstalter zu lizenzieren und die Einhaltung der gesetzlichen und in den Lizenzen konkretisierten Vorgaben zu kontrollieren, die Sicherung des gebotenen Minimums an gegenständlicher Breite und Meinungsvielfalt im Privatfunk, die Verhinderung von Meinungsvormacht einzelner Träger, die Förderung von Offenen Kanälen, die nichtkommerzielle Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk, die Förderung der technischen Infrastruktur und neuer Übertragungstechniken sowie Projekte zur Förderung der Medienkompetenz. In einem medienpolitik.net-Gespräch unterstreicht die Vorsitzende der DLM, dass das BVerfG damit die „Wichtigkeit unserer Existenz noch einmal schriftlich fixiert, in einer Entscheidung, die genauso zu beachten ist wie ein Gesetz.“ Zugleich bedauert Cornelia Holsten, dass sich die Länder im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrages den Empfehlungen der Medienanstalten zum Rundfunkbegriff nicht anschließen wollten: „Nach wie vor wäre die Rundfunkkommission unserer Ansicht nach gut beraten, den großen Schritt zu gehen und sich von alten Begrifflichkeiten wie dem Rundfunkbegriff, aber vor allem auch dem Zulassungserfordernis zugunsten einer qualifizierten Anzeigepflicht zu lösen.“ […]
Weiterlesen auf: http://www.medienpolitik.net/2018/08/rundfunk-der-alte-rundfunkbegriff-bringt-uns-nicht-mehr-weit/