Was aber - also bezogen auf »negative Informationsfreiheit« ...
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Dagegen erlaubt die negative Informationsfreiheit die von staatlicher Seite zur Verfügung gestellten bzw. verbreiteten Infomationen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Keiner dieser Punkte führt derzeit dazu, dass man die Sendungen des Staatsfunkes nicht finanzieren muss.
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...immerhin eine Vorgehensmöglichkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland auf der Ebene der einschlägigen eu-rechtlichen Bestimmungen eröffnen müsste, zumal
- nach der wahren Jubelarie des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vollständig an der Realität in Gestalt hunderter bestens fundierter Programmbeschwerden der lt. Jahre vorbei) auf die angeblichen hervorragenden Qualitäten des "öffentlich-rechtlichen" bundesdeutschen Staatsfunks in seinem Gefälligjkeitsurteil vom 18.7. d. J
- aufgrund der Aussage, der Bürger habe die (angeblich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hieb- und stichfesten Kriterien journalistischer Qualität genügende "Berichterstattung") vom ÖRR vorgenommene, gefilterte Realitätskonstruktion so hinzunehmen ...
...wo bis hierhin gem. Art. 5 GG der Bürger natürlich immer noch »Njet« sagen kann (jedenfalls, wenn man die Ausführungen Herrn Winklers zu dem Punkt beiseite lässt: "Die Prüfung der Medienfreiheitsrechte nach Art. 5 GG fällt ebenfalls verkürzt aus. Das Bundesverfassungsgericht begutachtet lediglich, ob die Freiheit der Medienwahl nachhaltig beeinträchtigt ist (Rn. 135). Dabei verkennt es bereits, dass einer Vielzahl von Bürgern, für die 210 Euro im Jahr eine Entscheidungsgröße sind, nach Abzug der Zwangsabgabe die Auswahl anderer zahlpflichtiger Medien nicht mehr offensteht. ", die aber wiederum darauf schliessen lassen können, dass das Bundesverfassungsgericht diese zwielichtige "Würdigung" von Art. 5GG zugunsten der nunmehr auch von ihm selbst vertretenen Absichten der Bürgererziehung durch den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk zumindest billigend in Kauf nimmt.
Speziell mit dem nun folgenden letzten Punkt schiesst sich das Bundesverfassungsgericht krönend selbst (bzw. der von ihm vertretenen Partei des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks bzw. der Parteienoligarchie, denen beiden es vmtl. einen besonderen Gefallen tun wollte) ins Knie, nämlich:
- nach seinen erhellenden Ausführungen bzgl. der Zahlungspflicht (an einer Stelle: es komme auf einen Nutzungswillen des Bürgers nicht an)
dieser könne sich ja Geräte besorgen... (an anderer Stelle).
Die letztgenannte Aussage (mit Wiedereinführung des Gerätebezuges durch die kalte Küche - wohl in der Hoffnung, der Allgemeinheit das als "Beweis" verkaufen zu können, der bislang lediglich potentiell-abstrakte "Vorteil" der Empfangsmöglichkeit sei wesensgleich mit dem konkreten, individualisierbaren, zu entgeltenden Nutzen) tut nichts anderes als auf genau den politischen Willen (seitdem auch des Bundesverfassungsgerichts) zu verweisen, dass der Bürger den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk gefälligst konsumieren und bitteschön [s. o.] das, was von dessen Seite mit seiner als staatsfern
® getarnten Riege staatlicher Gewährsleute (allen voran Intendanten & Intendösen, aber auch solcher Gniffkes, Klebers etc. pp) zur Verabreichung bereitsteht, fressen soll. Anders als in der vorangehenden Auslegung macht so ein Halbsatz, "er könne sich ja Geräte besorgen" schlicht keinen Sinn.
Damit erweist sich aber im Gefolge die in der Vergangenheit bereits mehrfach zu vernehmende - bislang von interessierter Seite indes & wohl aus gutem Grund immer vehement bestrittene - Vermutung, der Bürger solle über die vom Zahlungszwang ausgehende Bindungswirkung an den "öffentlich-rechtlichen" Staatsfunk zu dessen Konsum und damit in Richtung Übernahme staatlich-wertewestlicher Weltsichten veranlasst werden, als nichts anderes als zu hundert % zutreffend. Weder der etablierten Politik (dem Staatsfunk am allerwenigsten) und ebensowenig einem Bundesverfassungsgericht stehen aber entsprechende »erzieherische« Befugnisse dem Bürger gegenüber an.
Dagegen sollte doch auf europäischer Ebene was zu machen sein - jedenfalls noch so lange, wie nicht auch seitens EU-Kommission etc. pp. der Segensreichtum der zu 150 % demokratischen
® deutschen Art und Weise der Zwangsbeglückung des Bürgers mit »ausgewählten« "Nachrichten", Meinungen und Weltsichten von seiten des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks als nachzuahmendes Modell für Europa (natürlich ergänzt durch "Netzwerkdurchsetzungs-Gesetze" & Pendants zu neuen "Medienstaatsverträgen" mit ggf. jeweils staatlicher Unterkuratelstellung des Internets) und als Heilsbringer zur europaweiten Meinungsgleichschaltung zum Ziel erkoren & entsprechend verfolgt wird.