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Autor Thema: Kleine Anfrage MV: Medienangebote für junge Leute  (Gelesen 1554 mal)

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
Drucksache 7/2387

KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD

Medienangebote für junge Leute

und ANTWORT der Landesregierung

Zitat
Das  Jugendangebot  der  öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten wird durch  die  16  Staats - vertragsländer mit § 11g des Rundfunkstaatsvertrages beauftragt. Dies ist eine Konsequenz aus dem grundgesetzlich vorgegebenen Grundversorgungsauftrag des öffentlich - rechtlichen Rund - funks und  der  daraus  abgeleiteten  Pflicht  des  Gesetzgebers,  eine  Ordnung  zu  schaffen,  die sicherstellt, dass der Rundfunk diesen verfassungsrechtlichen Auftrag auch erfüll t beziehungs - weise erfüllen kann . Aus der in Art ikel 5 Abs atz 1 des Grundgesetzes verankerten Rundfunk - freiheit und  dem  daraus  abgeleiteten  Gebot  der  Staatsferne  des  Rundfunks folgt weiter ,  dass Inhalte und Formen von Sendungen der Entscheidung durch die R undfunkanstalten vorbehalten bleiben müssen. Der Gesetzgeber darf also lediglich ein Programmgerüst vorgeben. Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks gebietet es darüber hinaus , dass die Finanzierung beziehungs - weise Finanzausstattung des Rundfunks ohne ei ne direkte staatliche Finanzierung durch Haus - haltsmittel sichergestellt werden muss. In Deutschland wird der öffentlich - rechtliche Rundfunk daher im Wesentlichen durch d en wohnungsbezogen erhobenen Rundfunkbeitrag finanziert.

1. Mit  wie  viel Geld för dern der NDR beziehungsweise  ARD, ZDF und die Landesregierung den Jugendsender „Funk“? Wie  haben  sich  die  Förderungen  seit  2016  entwickelt  (bitte  auf - schlüsseln nach Jahr, Förderhöhe und Akteur)?
„Funk“ ist ein öffentlich - rechtliches Angebot und wird du rch den Rundfunkbeitrag finanziert. Das Gesamtbudget liegt bis zum Ende 2020 bei jährlich maximal 45 Millionen Euro. Die ARD übernimmt zwei Drittel und das ZDF ein Drittel der Kosten. Eine gesonderte Förderung durch die  Landesregierung  Mecklenburg - Vorpomme rns  findet  nicht  statt.  Die  Finanzierung  von „ F unk “ setzt sich in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt zusammen:



2. Plant  die  Landesregierung  beziehungsweise  der  NDR  eine  weitere Erweiterung jugendmedialer Angebote im Internetbeziehungsweise im Fernsehen und Radio?
a)Wenn ja, wie siehtder Finanzierungsrahmen aus?
b)Welche Inhalte werden die Medienangebote behandeln?
c)Wenn nicht, warum gibt es keine weitere Erweiterung beziehungsweise  Förderung  jugendmedialer  Angebote  (bitte  konkret  begründen)?

Die Fragen 2 , a) , b ) und c) werde n zusammenhängend beantwortet . Eine Ausweitung des in § 11g des Rundfunkstaatsvertrages beauftragten Jugendangebotes ist derzeit weder durch die Landesregierung Mecklenburg - Vorpommern noch durch die übrigen Staatsvertragsländer geplant. Der Umfang der Bea uftragung ist aus Sicht der Landesregierung und der Länder zeitgemäß und bedarf keiner Anpassung. In Bezug auf die inhaltliche Ausge - staltung des Jugendangebotes durch die Rundfunkanstalten hat die Landesregierung aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Staatsferne des Rundfunks (siehe Vorbemerkung) keine Möglichkeiten der Einflussnahme.
Der  N orddeutsche  Rundfunk  (N DR ) plant nach einer  von  dort  eingeholten Auskunft keine Erweiterung  der  Jugendangebote  des  NDR  Fernsehens. Als  regionales Vollprogramm  seien grundsätzlich  alle  Zuschauerinnen  und  Zuschauer  im  norddeutschen  Sendegebiet der  Staats - vertragsländer  das Zielpublikum. Aufgrund der  Demografie  und  des  Altersdurchschnitts der Zuschauer  werde ein  besondere r Fokus  auf  die  Zuschauerinnen  und  Zuschauer  ab  50  Jahren gelegt . Darüber hinaus sehe die Flottenstrategie der ARD vor, dass einzelne Programmmarken, Sender  und  Kanäle  jeweils  unterschiedliche  Zielgruppen  spezifisch  ansprechen  sollen.  Aus diesem  Grund sei i m  Herbst  2016  das  Online - Angebot „ F unk “ ins  Leben  gerufen  und  als Content - Netzwerk für die Altersgruppe 14 bis 29 Jahre gezielt dort angesiedelt, wo der Alters - Fokus des KiKA auftragsgemäß endet. Beide Angebote werden von ARD und ZDF gemeinsam verant wortet , wobei der  NDR entsprechend Programm zu liefere . Auch im NDR - Hörfunk sei eine  Erweiterung  jugend - medialer  Angebote  derzeit  nicht  geplant,  da  der  N orddeutsche Rundfunk bereits seit 1994 mit N - JOY ein umfangreiches, ganztägiges Hörfunk - Programm fü r die junge Zielgruppe gestalte , das auch im Internet oder über sogenannte Applikationen (Apps) nutzbar ist.

3. Plant die Landesregierung , die Sexualpädagogik der Vielfalt durch den Jugendsender „Funk“ und die anderen telemedialen Angebote im Inter - net, zum Beisp iel YouTube, stärker zu fördern?
a) Wenn   ja,   welchen   Einfluss   hat   die   Landesregierung   auf   die Themensetzung  des  Jugendsenders  „Funk“  und  anderer  jugend - medialer Angebote im Internet (bitte ausführlich erläutern)?
b) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)?


Die Fragen 3 , a) und b) wer den zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung plant keine Förderung von Rundfunk - oder Telemedienangeboten. Dies wäre mit dem aus der Rundfunkfreiheit folgenden Gebot der Staatsferne des Rundfunks auch nich t vereinbar (siehe Vorbemerkung).

4. Wie  beurteilt  die  Landesregierung,  dass  der  öffentliche  Rundfunk ebenfalls im Internet alle  Beiträge  veröffentlicht und so eine  Konkur - renz zu den Tageszeitungen aufbaut?
a) Sieht   die   Landesregierung   in   dieser   Kon kurrenzsituation   ein Problem?
b) Wenn ja, welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Landesregie - rung, um dieses Problem zu lösen?
c) Wenn nicht, warum nicht?


Die Fragen 4 , a) , b ) und c) wer den zusammenhängend beantwortet
Die Landesregierung erkennt an , dass aufgrund der weiter voranschreitenden Konvergenz der Medien und  die  damit  einhergehende  anwachsende  Bedeutung  der  Telemedien  eine  gewisse Konkurrenzsituation für die privaten Verlage durch die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten entstan den  ist,  auf  die  mit  entsprechend  zeitgemäßen  Regulierungsvorgaben  reagiert  werden sollte,  ohne  jedoch  den  Grundversorgungsauftrag  des  öffentlich - rechtlichen  Rundfunks  zu gefährden. Die  Regierungschefinnen  und  Regierungschefs der  Länder haben  auf  ihrer  Ko nferenz  am 14. Juni  2018  den  22.  Rundfunkänderungsstaatsvertrag  beschlossen.  Dieser  novelliert  den bisherigen Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag und statuiert unter anderem nunmehr , dass die öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Telemediena ngebote „ im Schwerpunkt mittels  Bewegtbild  oder  Ton “ gestalten  müssen,  wobei „ Text  nicht  im  Vordergrund  stehen darf “ . Praktisch bedeutet die s, dass sich öffentlich - rechtliche Telemediena ngebote damit bereits auf den ersten Blick von Angeboten der Verlage u nterscheiden müssen.

5. Wie evaluiert die Landesregierung die neuen Richtlinien der Minister - präsidenten für den öffentlichen Rundfunk, welche künftig den Schwer - punkt bei Bild und Ton haben soll (bitte ausführlich erläutern)?

Bei Beantwortung der Fr age wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller d ie mit dem durch die  Regierungschefinnen  und  Regierungschefs der  Länder am  14.  Juni  2018  beschlossenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beabsichtigte Novellierung des Telemedienauftrages der öffentlich - r echtlichen Rundfunkanstalten Bezug nimmt. Der  22.  Rundfunkänderungsstaatsvertrag  enthält  in  Bezug  auf  die  Neuregelungen  zum  Tele - medienauftrag keine Evaluierungsklausel. Da es sich um einen zwischen den 16 Bundesländern zu schließenden - und nach Abschlus s der Ratifikation von den einzelnen Landesparlamenten noch  zu  billigenden - Staatsvertrag  handelt,  findet  auch  keine separate Evaluierung  durch einzelne Landesregierungen statt. Die Auswirkungen der in den rundfunkrechtlichen Staatsver - trägen  niedergelegt en  Regelungen  und  daraus  gegebenenfalls  zu  folgernde n Norm - Entwick - lungen  werden ( politisch ) gemeinsam auf  der  Ebene  der  Rundfunkkommission  der  Länder begleitet.

6. Wie beurteilt die Landesregierung geäußerte Monita, dass die privaten Radiosender und Fernsehsender nicht berücksichtigt worden sind (bitte ausführlich erläutern)?

Bei Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die mit dem dur ch die  Regierungschefinnen  und  Regierungschefs  der  Länder  am 14.  Juni  2018  beschlossenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beabsichtigte Novellierung des Telemedienauftrages der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten (siehe Antwort zu Frage 5) Bezug nim mt.

Für den Bereich auch des privaten Rundfunks hat die Rundfunkkommission der Länder derzeit (vom 23. Juli bis 26. August 2018) einen gesonderten (zunächst) Diskussionsentwurf zu den Bereichen  Rundfunkbegriff,  Plattformregulierung  und  Intermediäre  zur  Online - Beteiligung unter www.rundfunkkommission.rlp.de bereitgestellt.  Inhaltlich befasst  sich  der  Regelungs - bereich  zum  Rundfunkbegriff  unter  anderem  mit  dem  im  Rundfunkstaatsvertrag verankerten Zulassungsregime für die Veranstaltung privaten Rundfunks. Ziel der Überarbeitung der bishe - rigen Plattformregulierung im Rundfunkstaatsvertrag ist es, den bestehenden Rechtsrahmen an die  Folgen  der  Konvergenz   anzupassen  und   hierbei  faire  sowie  verlässliche  Rahmen - bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Ferner ist es Ziel für den bisher nicht regulierten Bereich  der  Intermediäre  (zum  Beispiel G oogle  oder  YouTube)  e inen  verlässlichen  Regulie - rungsrahmen  zu  schaffen. Die  Zusammenführung  beziehungsweise enge  Verzahnung  dieser Regelungsbereiche wird durch die Länder als sinnvoll und zielführend erachtet. Die genannten vier Themenkomplexe hängen in ihrem jeweiligen Regel ungsgehalt in unterschiedlichster Form zusammen und bedürfen eines gesteigerten Abstimmungserfordernisses, um in sich konsistente Regelungen  zu  ermöglichen  und  gegebenenfalls  sich  widersprechende  Regelungsansätze auszuschließen . Eine  Zuführung  dieser  Regel ungskomplexe  in  den  22.  Rundfunkänderungs - staatsvertrag war daher aus Sicht der Länder nicht sinnvoll.

Download des Originaldokuments (pdf, ~150 kb)
https://kleineanfragen.de/mecklenburg-vorpommern/7/2387-medienangebote-fuer-junge-leute.pdf

Alternativ-Download im Anhang


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