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Autor Thema: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)  (Gelesen 10442 mal)

d

denyit

Was bitte ist denn an der Entscheidung des EuGH nicht zu verstehen? -> C-201/14

VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 02.09.2016 – B 3 K 15.855

Zitat
Bei der Wiedergabe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.10.2015 (Az. C-201/14) übersieht der Kläger, dass die Meldebehörden bereits aufgrund der (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Unter diesen Umständen ist Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr einschlägig. Dadurch entfällt die grundsätzlich vorgesehene Informationspflicht nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG, der eine Informationspflicht für den Fall vorsieht, dass die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (EuGH, U. v. 01.10.2015, Az. C-201/14, juris). In diesen Fällen haben die Mitgliedstaaten jedoch geeignete Garantien vorzusehen (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG). Diese Garantien wurden durch die obigen Regelungen zur Verwendung personenbezogener Daten - unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts - im RBStV getroffen.


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e
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Die Erkenntnisse des Datenabgleichs werden aber offenbar auch nur so genutzt, wie es sich mit der Gier vereinbaren lässt.

Mir bekannter Fall: Person zieht ins Ausland und meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab. Nach etwas über einem Jahr kehrt die Person zurück. Der Beitragsservice fordert kurz darauf die Beiträge für die Zeit des Auslandsaufenthaltes nach, mit der Begründung, es wäre keine Abmeldung beim Beitragsservice erfolgt. (Eine Anmeldung hat es allerdings auch nie gegeben)...


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M
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Auszug aus einem aktuellen Brief des Beitragsservice (Daten"schutz"hinweise zum Rundfunkbeitrag):

Aus welchen Quellen stammen die Daten?
  • Meldebehörden
  • Handelsregister
  • Gewerberegister
  • Vollstreckungsorgane
  • Unternehmen des Adresshandels und der Adressverifizierung (z.B. Deutsche Post AG)
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, die für die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Absolute Frechheit.

Die deutsche Post schreibt hierzu:

Zitat
Sie kritisieren, Ihre neue Anschrift sei unberechtigt an die GEZ weitergegeben worden. Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen des Betroffenen. Da die GEZ zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes zählt, mussten wir Ihre neue Anschrift dorthin weitergeben.

Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

In was für einem kranken System leben wir eigentlich?


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  • Beiträge: 37

...

Die deutsche Post schreibt hierzu:

Zitat
Sie kritisieren, Ihre neue Anschrift sei unberechtigt an die GEZ weitergegeben worden. Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen des Betroffenen. Da die GEZ zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes zählt, mussten wir Ihre neue Anschrift dorthin weitergeben.

Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.


Wo ist denn das her? Was meinen die denn mit "GEZ"? Das ist mein Kampfbegriff gegen diesen verlogenen Begriff "Beitragsservice", den ich mir auch von der Deutschen Post AG nicht wegnehmen lassen will! Offiziell gibt es diese Institution doch seit Anfang 2013 gar nicht mehr! Wo gibt's denn so was, diesen Terminus weiterzuverwenden?!


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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

M
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Wo ist denn das her? Was meinen die denn mit "GEZ"? Das ist mein Kampfbegriff gegen diesen verlogenen Begriff "Beitragsservice", den ich mir auch von der Deutschen Post AG nicht wegnehmen lassen will! Offiziell gibt es diese Institution doch seit Anfang 2013 gar nicht mehr! Wo gibt's denn so was, diesen Terminus weiterzuverwenden?!

Wahrscheinlich hat der Postmitarbeiter auch die Schnauze voll von dem Verein, muss sich dennoch an seine Vorschriften halten.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen.

Interessant wäre hier zu prüfen, welches Gericht und welche Behörde diese Anfrage gestellt hat.
Zumindest müsste dann eine Anfrage (Verlangen) einer LRA vorliegen. Der BS ist kein Gericht und keine Behörde.
Im fiktiven Fall könnte man in einer Klagebegründung auf dieses Thema eingehen und möglicherweise einen Beweisantrag - illegale Datenübermittlung- mit der Forderung, die Anfrage der LRA an die Deutsche Post zur Mitteilung der zustellfähigen Adresse vorzulegen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Schober Direct Media macht dicht

von Christina Rose

https://www.onetoone.de/artikel/db/902736cr.html

Zitat
05.02.2020 - Der operative Geschäftsbetrieb der Schober Direct Media GmbH + Co. KG wird zum Ablauf des 31. März 2020 vollständig und endgültig eingestellt.

Zitat
Grundlage des Geschäftsmodell war die Zusammenführung von nach eigenen Angaben 32,7 Millionen Konsumentenadressen, Lifestyle-Informationen und über 19 Millionen Gebäudedaten sowie Konsum- und Strukturmerkmalen aus der Otto-Group. Angeboten wurden Zielgruppenadressen und Daten für Neukundengewinnung sowie Kundenanalysen.

In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass Klägern bei Akteneinsicht in ihrer "Historie" der Name Schober aufgefallen sein könnte.

Anmerkung Art. 4 Nr. 4 DSGVO:

Zitat
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/


Anmerkung Art. 22 Abs 1 DSGVO:

Zitat
Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/


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