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Autor Thema: Befreiung v. Rundfunkbeitrag, wenn man private Rundfunkanteile/-aktien hält?  (Gelesen 6061 mal)

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Wir müssen differenzienen: Die Rechtsformenfrage von der "Sender-Inhaber-Frage".
Zur Abschirmung ist immer eine juristische Person nötig, "egal was man macht". Wer das nicht beherzigt, wird es irgendwann vermutlich bereuen.

Eine ganz andere Frage ist, wo die "Konkurrenten des Staatskanzlei-'Rundfunks'" sich befinden.
Das sind alle, die aktiv im Internet in diesem Kontext einer juristischen Person (also haftungsrechtlich relativ gut geschützt), aber eigenverantworlich publizieren.
Hierbei muss man immer unterscheiden, was rein juristisch in Perfektion gilt, von dem, was in der Realität wirklich als Reaktionsmodell zu geschehen pflegt. Zwischen formaler Haftung und realer Haftung, zwischen Ausßenwirkung und realer Rechtsposition, ist ein gewaltiger Unterschied.
Es führt zu weit, hier im Forum darüber mehr zu schreiben.

Also, das taktische "Spielen" mit der Konkurrenten-Rolle hat seinen Reiz.
Ob das real einen Sinn abgibt? Eigentlich nur, wenn man sowieso im Internet in geeigneter Weise auftreten möchte. Anderenfalls wäre der Aufwand zu hoch. Das hindert nicht, auch anderenfalls - damit zu bluffen.
Bedenkt man, dass seit 2013 die Senderanstalten mit total verkehrten Rechtsauffassungen zu bluffen verstanden und zu Unrecht rund 10 Milliarden Euros kassierten, sogar das Bundesverfassungsgericht über die Risiken eines BVerfG-Fehlurteils zu bluffen vermochten, so sieht man, dass man eine Menge erreichen kann, indem man blufft.

Da liegt nun einmal der streitstrategische Vorteil des Nicht-Rechtsanwaltes: Er darf es den ARD-Juristen gleich tun und bluffen, dass die Balken sich biegen (Klartext: Dass Rechtsbeugung in Betracht gezogen werden könnte).

Allerdings beginnt unsere Diskussion hier sich im Kreis zu drehen.
Wir beschäftigen uns nett diskutierend untereinander statt mit unserer Arbeitszeit den Gegner bösartig zu attackieren.
Jeder kann jederzeit mit dem Konkurrezeinwand für irgendwelche echten Texte im Internet - Wordpress-Blog oder was auch immer - die Rundfunkabgabe verweigern, seit es funk.net -Gesetzgebung gibt. Nur dürfen die Erwartungen nicht übersetzt sein.

Denn: Ob das juristisch stimmig ist, kommt es auf die Analyse an? Man schießt mal mit diesem, mal mit jenem, füllt die Akten, ermüdet die Bearbeiter bis zur Grenze und irgendwann ruht die Akte vielleicht in Frieden. Oder nicht, aber dann hat man die eigene Würde gewagt, einem punktuell illegal gewordenen Staat das Fell des Bären denkbar teuer verkauft zu haben. Und außerdem macht es diabolischen Spaß, zu sehen, wie das System verzweifelt nach Textbausteinen sucht, wenn die Absurdität der staatlichen Illegalität mit analoger Absurdität konfrontiert wird.

Also die Meinung: Nur nicht nach juristischer Perfektion suchen, denn für diese Gegner-Übermacht, dem ist der Normalbürger schriftsätzlich sowieso nicht gewachsen, noch nicht einmal der durchschnittliche Rechtsanwalt.
Also diese formaljuristische Schiene nur nicht überbewerten - klappt kaum bis gar nicht. Sondern pokern, bluffen, attackieren, nummerierte Rechtsgrundlagen-Übersichten senden und nummerierte Bearbeitung Punkt für Punkt einfordern, usw.usw..
So ist die hier bestehende Meinung, die gewisse mancher bestreiten mag. Glücklicherweise ticken nicht alle Gehirne identisch.




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