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Autor Thema: Befreiung v. Rundfunkbeitrag, wenn man private Rundfunkanteile/-aktien hält?  (Gelesen 7064 mal)

n
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Angeregt von:

Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.msg129574.html#msg129574

Ein Zeitungsverlag ist befreit, wenn er Anteile an einem privaten Radiosender hält.

Als Privatmann kann ich Aktien (=Anteile) von privaten Radiosender kaufen.
Kann ich dann gezwungen werden meine Konkurrenz zu alimentieren?

Folgende Aktien habe ich gefunden:
RTL                                      WKN: 861149  /  ISIN LU0061462528
ProSiebenSat.1 Media     WKN: PSM777 /  ISIN: DE000PSM7770

Der Kursverlauf ist zwar nicht so toll, aber die Dividende ist recht gut.

Sind da Erfahrungen bekannt?

PS: in dem alten Thread kann man anscheinend nicht mehr posten, daher ein neues Thema.
Ist ja auch ein neuer Ansatz.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

H
  • Beiträge: 582
Als Privatmann kann ich Aktien (=Anteile) von privaten Radiosender kaufen.
Kann ich dann gezwungen werden meine Konkurrenz zu alimentieren?

Wichtig ist, dass es sich um Stammaktien handelt.

Und ich könnte mir auch vorstellen, dass es sich um einen gewissen Anteil handeln muss... Eine Aktie allein kann ja nur ganz ganz wenige Promille
oder noch weniger am Gesamtanteil bedeuten.

Ob so eine geringe Menge dann vor Gericht ausreichend ist, um seine (zu Recht) nicht abgabe des Rundfunkbeitrages zu begründen.....
...wird wohl gerichtlich geklärt werden müssen....

Grüße
Adonis


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P
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Kaufe einfach einen Genossenschaftsanteil an einer Zeitung wie z.B. der taz
Wie sich die "taz" auf eine Zukunft ohne Print einschwört
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28459.msg179147.html#msg179147
und klage dann zusammen mit der Genossenschaft gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen.

bzw. gründe einen genossenschaftlichen Verlag für Mitglieder... und mache dann das Gleiche, dann braucht es keine Aktien von RTL oder Pro Sieben.
Der Vorteil sollte zudem sein, dass alle Mitglieder zusammen klagen können. Der Fall ist ja jeweils bei jedem Mitglied gleich. Deshalb direkt eine Streitgenossenschaft mit Verlagsfunktion. Verlegt werden Informationen wie sich Mitglieder gegen den Staat und seine Abgaben schützen können.

Es braucht dazu kein Papierverlag, Internet reicht, weil der als öffentlicher rechtlich bezeichnete Rundfunk ebenfalls im Internet sein will und damit in Konkurrenz zu der Genossenschaft tritt.


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@PersonX

Kannst Du die Gründungsschrift schon mal entwerfen, ich unterschreib dann gleich. ;)


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H
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Hey Mitstreiter,

ich bin eigentlich nur fleißiger Leser.

Diese Idee fand ich total spannend, aber wenn sie bis zum Ende gedacht wird, wird es nicht funktionieren.

Denn befreit wäre allenfalls die juristische Person der Genossenschaft als eigene Rechtspersönlichkeit, aber eben nicht die Mitglieder.

Die Geselltschafter von Pro Sieben und Co. müssen im privaten Bereich ja sicherlich auch Rundfunkbeiträge zahlen...

Lg Hitch


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Vorab die Infoquellen:
Soweit hier zum Thema intern vorgemerkt. Habe ich nicht neu gesichtet... Möglicherweise nicht optimal...

Heise, 29.08.2016
Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Auch Zeitungsverlage müssen Rundfunkbeitrag zahlen. Aber es gibt Ausnahmen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html

PROSIEBEN MEDIA Aktie
https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=86514940

Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22525.msg144065.html#msg144065

Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html

Leserkommentar beim obigen Artikel HEISE über Eigensender:
Zitat
Und wenn ich Aktien von einem privaten Rundfunksender halte von nixblicker09. Im Moment sieht es doch tatsächlich so aus als wäre die Größe des Anteils egal. Und zur Not gründet man eben einen "Sender" (zB mit 2,50 m Reichweite), dann ist man zu 100% Anteilseigner. (optional einfach mit den Nachbarn/Bekannten/Verwandten teilen) Als Programm könnte man Rauschen senden, oder Rülps- und Fruzgeräuche. Das Programm wäre so auch qualitativ konkurrenzfähig zu Tagesschau, Wetten das usw... Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2016 18:14). === https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=86514940

Entgegenstehender Leserkommentar - auch beim obigen Artikel HEISE über Eigensender:
Wohl nicht. Um hier mal die Regelung, auf die sich berufen wird, zu zitierten:
    (6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
    1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
    2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.
    § 6 Betriebsstätte, Beschäftigte
Ich befürchte, die Zulassung als privater Rundfunkanbieter nach Landesrecht ist mit Formalien verbunden, wo du dann doch lieber den Rundfunkbeitrag bezahlst...

Die rechtliche Wahrheit demnach:
Geht nur, sofern Beteiligung an Sender, der von der Rundfunkabgabe profitiert - also typischerweise kleinere Regionalsender, die das Geld nur erhalten bei Verpflichtung, nicht überregional zu werden.
Mit anderen Worten: Man ruiniert rein privatwirtschaftliche Regionalsender durch den Wettbewerbsvorteil, damit auf keinen Fall regionale Platzhirsche in den Monopolmarkt der Sozialismus-Staatskanzlei-Unternehmen ARD, ZDF,... hinein konkurrieren können.

Und nun naht der rettende Reiter auf seinem weißen Ross für uns alle:
Es beginnt gerade in Berlin ein Verfahren für Teilhabe an der Rundfunkabgabe für Bildungs-Websites "nur Internet". Das wird auch gleich angekoppelt an die EuGH-Vorlage von Richter Dr. Sprißler, Tübingen, und kündigt an: Beschwerdeverfahren, notfalls bis zum EGMR.

Da entsteht also eine "Medienanstalt", die auf Zulassung nach Medienrecht pocht, was nämlich ein automatischer Effekt der Subventionen-Teilhabe wäre. Als "Rundfunk" gilt seit Oktober 2016 auch "rein Internet", nämlich seither funk.net.
(In Wahrheit wohl nur eine "rückwirkende Legalisierung" des jahrelangen Vorgängers "Das Ding" des SWR, wobei funk.net dort wohl auch als Fortsetzer angesiedelt wurde und denen endlich richtig viel Geld in die Kassen spült, um über den Einkauf von "Influencern" gewaltige Pseudo-Quoten zu produzieren. Mit jährlich 45 Millionen Euro kann man natürlich "mit der linken Hand" den "Influencer"-Markt leer kaufen und sich deren vorher erreichte Quoten von da an selber in die Statistik hinein transferieren - mit unser aller Geld kauft man den Markt kaputt.) 

Aber gerne kann jedermann Genosse werden beim neuen Konzept "echt Bildung + Demokratie" statt "Fickt Euch" etc. bei funk.net.
Und noch schöner, jeder darf als Genosse sogar inhaltlich mitwirken, also Mitunternehmer sein. Seine Wohnung ist dann zugleich "kreaitive Betriebsstätte" und da er Mit-Wettbewerber ist, darf er im Sinn des Gesetzes nicht zur Finanzierung des Staatskanzlei-Fernsehens gezwungen werden, auch nicht im Kontext des Wohnens - das macht da keinen Unterschied.

Als Vertragskonzept, da lernen wir vielleicht von unsern Nicht-Linken Nicht-Anarchisten der TAZ - die schafften im genossenschaftlichen Modell wohl bereits knapp 1 Million Euro zusammen, eine hoch interessante Vision der "privatwirtschafflichen" (nämlich genossenschaftlichen) Medien-Zukunft.

Alle Mitunternehmer können dann gerne Aussetzung der Rundfunkabgabe beantragen bis zum rechtskräftigen Entscheid dieser "vorgreiflichen" Sache.
Wie gut das real klappt, kann aber niemand garantieren. 

So, das ist jetzt erst einmal so in den Raum gestellt.
Kollektiver Gleichschritt gegen die Rundfunkabgabe klappt enorm schlecht. Sie ist nicht ausreichend "mobilisierungs-geeignet" nach den Kriterien der Politik-Soziologie.
Also ich denke, das wird nichts mit dem vorstehenden Modell. Es sollte nur die Machbarkeit präziser eingekreist werden, damit die Idee als "immerhin ganz vielleicht realisierbar" erscheint, aber nicht mit Einfachstrezepten - und genau da liegt das Problem wie so oft.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2018, 14:50 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nachtrag:  Nochmals konkret überdacht - sofern sich wirklich einige zur Genossenschaft zusammenschließen würden - wie halten wir die Kosten niedrig, so lange weniger als 500 mitmachen?

"Genossenschaft" ist eine sehr teure Rechtsform jedenfalls in Deutschland.
Alternative wäre Gründung einer AG ("Corporation") in einem bestimmten US-Bundesstaat, sehr kostengünstig, der man eine genossenschaftliche Zusatz-Satzung geben könnte.

Eine andere Alternative wäre Gründung einer "Cooperative"
(=Genossenschaft) in Frankreich, die EU-weit ja Gleichberechtigung hätte, aber ohne den beträchtlichen Kostenballast und Kontrollnachweis-Ballast einer Genossenschaft nach deutschem Recht.

Großbritannien-Limited
ist verfügbar, könnte ein vertragliches Genossenschafts-Anhängsel bekommen, taugt aber kaum noch. Vor 30 Jahren der Geheimtipp für Privatsphäreschutz-Liebhaber, ist sie nun das Gegenteil. Allerdings beruhigend, in Deutschland wie auch im UK wird bei GmbH- / Ltd.-Gründung bisher noch nicht nach der Unterhosenfarbe der Gründer gefragt.

Deutsche GmbH mit vertraglichem Genossenschafts-Anhängsel:
Immerhin einfacher als die deutsche Genossenschaft. Aber auch: Die deutsche GmbH ist vor allem für Selbstmörder empfehlenswert, sofern nicht konkrete Gründe im Einzelfall die deutsche GmbH wählbar machen.

Einzahlungen in eine Genossenschaft sind "Kapital" und dürfen nicht einfach für laufende Ausgaben verwendet werden.
Die Tätigkeit hätte mindestens in der Anfangszeit ein finanzielles Defizit - kann man klein halten, wäre aber durch kleinbetragliche Einnahmen-Vereinbarung zu deckeln.

Ein e.V. mit "Zweckbetrieb":
Das wäre eine kostengünstige alternative Lösung. Allerdings ist ein formal komplett geführter e.V. ebenfalls ein wenig bürokratielastig.

Damit wäre alles Wichtige grob eingekreist.
Wer konkret mitmachen könnte / würde / wollte, das sollten wir nicht öffentlich im Forum regeln, sondern über PM. Allerdings bin ich sehr zurückhaltend mit den Aussichten, weil es je doch nie gelingt, mehr als etwas 3 Personen zu gewinnen und das bringt nichts.
Es ging hier nur darum, einmal ganz konkret aufzuzeigen, wie der rechtliche Rahmen ist und wie es gehen könnte, damit wir das Stadium von vagen Ideen-Diskussionen hierüber überwinden.

Wenn es nicht geht, dann in erster Linie:

- weil nicht genügend Teilnehmer - wie fast immer -
- und weil ein Nutzen nicht garantiert werden kann,
- so dass es auch gute Gründe gibt, nicht teilzunehmen.


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Weiterer Nachtrag für Kompletierung:

Sind Youtube-Anbieter und "Influencer" von der Rundfunkabgabe auf Antrag zu befreien - auch von der Haushaltsabgabe - , sofern sie eine "Rundfunk"-Lizenz wegen tatsächlicher Rechtspflicht beantragten und sodann tatsächlich erhielten?

Das wäre eigentlich noch zu klären und ein Befreiungsrecht, das könnte sehr hilfreich sein für listige Lösungen. Diese Frage wurde nicht rechtlich vorgeklärt. Das ist aber für Klärung vorgemerkt, falls solche Konzepte der "listigen Kollektiv-Befreiung" wirklich einmal in die konkrete Gestaltungsphase eintreten sollten. Aus angegebenen Gründen ist das eher unwahrscheinlich. 


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  • Beiträge: 7.409
Youtuber werden von der Richtlinie 2013/13/EU über audio-visuelle Mediendienste nicht erfasst, weil im Web nur fernsehähnliche Produkte als Rundfunk gewertet werden dürfen.

Das von Nutzern selbst Gestaltete ist kein Rundfunk und auch nicht fernsehähnlich.

Die Erwägungsgründe sind genauso verbindlich einzuhalten, wie alles andere; dazu hat es die bereits hier im Forum eingestellte Entscheidung des EuGH.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2018, 11:43 von Markus KA«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.419
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 @pinguin :

Stimmt, da überlagern sich diverse Gesichtspunkte - wird komplizierter oder auch einfacher.

(1) Lizenzpflicht besteht nur für bestimmte Formen der Aktivität im Internet.

(2) Textform gilt einstweilen noch nicht als "Rund-Funk". Die privatkapital-besitzenden Verleger werden natürlich darauf achten, dass der Staat keine ausschreibungsbasierte Verteilung von Subvention an kapitallose potentielle Konkurrenten macht. Über den Umweg des Kampfes gegen ARD, ZDF,... bekämpfen sie einen viel gefährlicheren anderen Noch-Nicht-Gegner.

(3) ... und vielleicht anderes..

Der Kampf muss also grundsätzlicher erfolgen:
Information "Bildung, Demokratie" ist im Sinn der Wirtschaftstheorie ein "meritokratisches" Gut, kann sich nicht voll am Markt refinanzieren. Damit dieser Informationssektor nicht interessenbasiert verkommt (verdecktes Marketing, Lobbying, Staatsfernsehen usw.), muss der Staat das interessenfreie Autoren- und Klein"verlags"-Segment subventionieren.
Er tut gegenwärtig und generell das Gegenteil, also nicht nur bei ARD, ZDF, sondern auch beispielsweise staatsfinanzierte Großstadt-Websites für jedes und alles.

Der grundsätzlichere Streit wird hier geführt,
Schriftsatz für Teilhabeantrag an Subventionen ist gerade in diesen Tagen in Arbeit, geht dann also auch ein in das anhängige EuGH-Verfahren.

Trotzdem bleibt etwas von der lustigen Idee: "Ich mache einen Sender - und verweigere die Rundfunkabgabe."
Jedermann mit fachlicher Autorenqualität für sein Kenntnisgebiet kann im Internet eine Aktivität starten und dann mit Verweigerung pokern. Sofern er genug Aktenumfang anhäuft mit Dokumenten, Nachweisen usw., hat er Aussicht, dass gegen ihn wenig bis gar nichts geschieht. Zumal wenn er mit Argumenten wie EU-Recht, Menschenrechtskonvention usw. die Juristen überfordert, denn das zählt so gut wie gar nicht zum universitären Studiumspensum unserer aktuell noch entscheidenden Juristengeneration.

Wer es machen möchte - und voll mit eigenem Impressum - , bekommt den Software-Rahmen im Internet bereitgestellt:
Eine Plattform, auf der autonome Autoren einen autonomen Bereich erhalten für Texte, E-Bücher, nicht-öffentliche Leserkommentare usw..
Bei Interesse bitte PM - über das nicht-öffentliche Nachrichtensystem des Forums.
Aber bitte beachten: Erfolg bei der Rundfunkabgabe wird nicht garantiert und Hilfe bei den Schriftsätzen gibt es nicht - niemand kann/will wirklich effiziente Schriftsatzhilfe bezahlen. Den pokernden Kampf gegen den Staat muss jeder selber führen, wenn der Staat seines Erachtens auf organisierte Rechtsbeugung abgedriftet ist in Sachen Rundfunkabgabe. Die 210 Euro pro Jahr sind derart viel Kampf nicht wert. Es ist Bürgerpflicht, dem Staat die vielen Milliarden vorgeworfenes Falschinkasso bei der Rundfunkabgabe zu unterbinden, wenn man überzeugt ist, dass der Staat insoweit punktuell zu einem Täter von Unrecht degradiert ist.



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Verein finde ich gut, da relativ kostengünstig. Allerdings fürchte ich, dass einem viele Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, sofern man z. B. nur "Unternehmen" Befreiungen vom Rundfunkbeitrag zubilligen will. Bei allen Konstruktionen wird man zudem wahrscheinlich nur eine Befreiung für das Unternehmen bzw. seine Geschäftsräume zugebilligen, nicht aber für die Privaträume der Mitarbeiter. D. h., der WDR zahlt nicht, ebenso wenig wie Pro7. Aber Thomas "Tom-weils-knackiger-klingt" Buhrow muss für seine Wohnung zahlen, ebenso wie der Geschäftsführer von Pro7 D. Rosemann für seine Privatwohnung. Ein Ausweg wäre nur gegeben, wenn jeder, der sich am "Sender" oder der Firma beteiligt, die Aktien von Sendern hält, in seinen Privaträumen geschäftlich im Rundfunkumfeld agiert, sei es als Betreiber eines Senders, sei es als Anteilseigner eines solchen. Ich bin nicht sicher ob das überhaupt klappen kann, aber bei einer GbR ist jeder Teilhaber der GbR selbst Unternehmer. dessen Firma, die in den eigenen Wohnräumen ihren Sitz hat, wäre dann Mitinhaber einer GbR.  Ein weiteres Problem ist, dass der Staat von Unternehmern Steuern haben möchte. Zur Befreiung von Gewerbesteuern kommen nur freie Berufe in Frage. Die GbR müsste zudem Verluste machen, die den einzelnen Unternehmern "zufließen", so dass keine Einkommensteuern fällig werden.

Angenommen, man findet eine Konstruktion, mit der man die Raffzähne in Politik und ÖR-Anstalten austrickst und hat damit auch Erfolg bei Gericht (zu Klagen wird des in jedem Fall kommen, die LRA sind da nicht zimperlich und sitzen auf Milliarden). Wie lange wird es wohl dauern, bis die Politik dann reagiert und die Kriterien für die Befreiung so umgestaltet, dass dieser Weg versperrt ist, die Zeitungsverlage mit Rundfunkanteilen aber ggf. weiterhin befreit werden? Mit der Presse legt sich die Politik eher ungern an; die Befreiung für Verlage wirkt sich vermutlich wohl kaum negativ aus, denn das Gros der Einnahmen rafft man bei den Wohnungsinhabern zusammen. Ich schätze, das geht ziemlich schnell, denn die Politiker lassen sich doch ihr Spielzeug zur Manipulation und Kontrolle der Massen nicht wegnehmen.  >:(

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2018, 00:47 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 2.419
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Wir haben wir erstmals gemeinsam wichtigste Gesichtspunkte zusammengetragen.
Das bisherige vage "man könnte doch vielleicht" wurde durch den Rahmen für mögliches Handeln klarer gefasst. Und auch, wir merken, so ganz einfach ist das nicht, behält aber trotzdem etwas Reiz mindestens für Verwirr-Taktiker.

Rechtsformen: Vielleicht ist e.V. am besten.
Jedenfalls für einen praktisch kostenfreien umgehenden Start. (Rund 100 Euro für eV-Eintrag, so jedenfalls in Berlin.)

GbR wäre mit 0 % Kosten, aber wegen gesamtschuldnerischer Haft aller Gesellschafter unter Fremden kaum praktizierbar. Ferner, bei Gehässigkeiten, z.B. Abmahnanwälte, staatliche Bußgelder usw. - kann man eine juristische Person - e.V., GmbH - untergehen lassen und dann kräht erfahrungsgemäß normalerweise kein Hahn mehr. "Durchgriffshaftung", das zu betreiben geschieht bei maßvollen oder kleinen Beträgen kaum. - Bei GbR kräht es weiter gegen das persönliche Vermögen / Einkommen der Gesellschafter.

Ob diese Strategie je von jemandem gefahren werden wird, bleibe offen.
Jedenfalls haben die Diskussionsteilnehmer die Gesichtspunkte gelistet und das ist viel Fortschritt zu diesem Thema.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
@pjotre: Keine juristisch fassbare Personenmehrheit - keine sperrigen rechtlichen Probleme.
Du weisst was ich meine - eigene Erfahrung mit einem e.V. - das erste und (voraussichtlich) das letzte Mal.

Die Gesetze sind in der Hand der "Bestimmer". Verbiegungen wie die des Brüderverfassungsgerichts (BVerfG) sind möglich. Somit ist es ein Einfaches für sie, eine erfolgreiche Tätigkeit auszubremsen. gez-boykott gibt es jetzt inzwischen seit über einem Jahrzehnt. Rechtsform? Unwichtig! Es reicht (noch!) das Recht auf freie Meinungsäusserung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2018, 14:48 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

B
  • Beiträge: 61
Soweit ich weiss muss Holger Kreymeier (das ist der der die GEZ-Boykott-Veranstaltungen in Karlsruhe und Berlin moderierte) privat Rundfunkbeitrag bezahlen. Obwohl er "Massengeschmack-TV" betreibt und eine GmbH hat.

Wenn private Wohnung und Firmensitz identisch sind, fallen für die Firma keine extra Beiträge an. Positiver steuerlicher Effekt: Im Umfang der betrieblichen Nutzung (Aufteilung nach Fläche) sind die formal auf privater Ebene gezahlten Rundfunkbeiträge anteilig steuerlich absetzbar.
Dazu braucht man nicht unbedingt eine eigene Firma - ein Arbeitszimmer kann bei abhängig Beschäftigten den gleichen Effekt erzielen. D.h. die anteilige Miete (oder als Eigentümer Abschreibungen) und anteilige Nebenkosten, zu denen auch der Rundfunkbeitrag gehört, sind  u.U. unbegrenzt oder bis zum Höchstbetrag von 1250 EUR jährlich absetzbar.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pjotre: ein Verein wäre sicher nur bezüglich seiner Vereins-/Geschäftsräume zur Zahlung befreit, wenn der Verein Anteile von Rundfunksendern hält. Die Mitglieder eines Vereins wären das aber nicht. weil sich die Befreiung für den Verein eben nicht auf die Mitglieder erstreckt. Nicht sie sondern der Verein hält die Anteile an Sendern, so dass ausschließlich der Verein als juristische Person befreit würde. - Gegenbeweis, so vorhanden? - Zudem ist schon fraglich, ob man aus der bisher erfolgten Befreiung eines Unternehmens und der Begründung des Gerichts schließen kann, dass jede juristische Person, also auch ein Verein zu befreien wären. Dabei käme es sicher a) auf den Vereinszweck und b) auf die Mitarbeit der Gerichte an. Auf Letzteres würde ich nicht unbedingt bauen.

Die Hülle einer juristischen Person, egal welchen Typs, soll letztlich die Kosten gering halten, so dass man mit einer geringen Zahl von Aktien auskommt. Im Idealfall hielte die juristische Person genau eine Aktie, an der dann anderen mit Bruchteilen beteiligt wären (über eine Einlage).

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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