Vorab die Infoquellen: Soweit hier zum Thema intern vorgemerkt. Habe ich nicht neu gesichtet... Möglicherweise nicht optimal...
Heise, 29.08.2016
Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlenAuch Zeitungsverlage müssen Rundfunkbeitrag zahlen. Aber es gibt Ausnahmen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat.https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.htmlPROSIEBEN MEDIA Aktiehttps://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=86514940Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22525.msg144065.html#msg144065Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.htmlLeserkommentar beim obigen Artikel HEISE über Eigensender: Und wenn ich Aktien von einem privaten Rundfunksender halte von nixblicker09. Im Moment sieht es doch tatsächlich so aus als wäre die Größe des Anteils egal. Und zur Not gründet man eben einen "Sender" (zB mit 2,50 m Reichweite), dann ist man zu 100% Anteilseigner. (optional einfach mit den Nachbarn/Bekannten/Verwandten teilen) Als Programm könnte man Rauschen senden, oder Rülps- und Fruzgeräuche. Das Programm wäre so auch qualitativ konkurrenzfähig zu Tagesschau, Wetten das usw... Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2016 18:14). === https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=86514940
Entgegenstehender Leserkommentar - auch beim obigen Artikel HEISE über Eigensender: Wohl nicht. Um hier mal die Regelung, auf die sich berufen wird, zu zitierten:
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.
§ 6 Betriebsstätte, Beschäftigte
Ich befürchte, die Zulassung als privater Rundfunkanbieter nach Landesrecht ist mit Formalien verbunden, wo du dann doch lieber den Rundfunkbeitrag bezahlst...
Die rechtliche Wahrheit demnach: Geht nur, sofern Beteiligung an Sender, der von der Rundfunkabgabe profitiert - also typischerweise kleinere Regionalsender, die das Geld nur erhalten bei Verpflichtung, nicht überregional zu werden.
Mit anderen Worten: Man ruiniert rein privatwirtschaftliche Regionalsender durch den Wettbewerbsvorteil, damit auf keinen Fall regionale Platzhirsche in den Monopolmarkt der Sozialismus-Staatskanzlei-Unternehmen ARD, ZDF,... hinein konkurrieren können.
Und nun naht der rettende Reiter auf seinem weißen Ross für uns alle: Es beginnt gerade in Berlin ein Verfahren für Teilhabe an der Rundfunkabgabe für Bildungs-Websites "nur Internet". Das wird auch gleich angekoppelt an die EuGH-Vorlage von Richter Dr. Sprißler, Tübingen, und kündigt an: Beschwerdeverfahren, notfalls bis zum EGMR.
Da entsteht also eine "Medienanstalt", die auf Zulassung nach Medienrecht pocht, was nämlich ein automatischer Effekt der Subventionen-Teilhabe wäre. Als "Rundfunk" gilt seit Oktober 2016 auch "rein Internet", nämlich seither funk.net.
(In Wahrheit wohl nur eine "rückwirkende Legalisierung" des jahrelangen Vorgängers "Das Ding" des SWR, wobei funk.net dort wohl auch als Fortsetzer angesiedelt wurde und denen endlich richtig viel Geld in die Kassen spült, um über den Einkauf von "Influencern" gewaltige Pseudo-Quoten zu produzieren. Mit jährlich 45 Millionen Euro kann man natürlich "mit der linken Hand" den "Influencer"-Markt leer kaufen und sich deren vorher erreichte Quoten von da an selber in die Statistik hinein transferieren - mit unser aller Geld kauft man den Markt kaputt.)
Aber gerne kann jedermann Genosse werden beim neuen Konzept "echt Bildung + Demokratie" statt "Fickt Euch" etc. bei funk.net. Und noch schöner, jeder darf als Genosse sogar inhaltlich mitwirken, also Mitunternehmer sein. Seine Wohnung ist dann zugleich "kreaitive Betriebsstätte" und da er Mit-Wettbewerber ist, darf er im Sinn des Gesetzes nicht zur Finanzierung des Staatskanzlei-Fernsehens gezwungen werden, auch nicht im Kontext des Wohnens - das macht da keinen Unterschied.
Als Vertragskonzept, da lernen wir vielleicht von unsern Nicht-Linken Nicht-Anarchisten der TAZ - die schafften im genossenschaftlichen Modell wohl bereits knapp 1 Million Euro zusammen, eine hoch interessante Vision der "privatwirtschafflichen" (nämlich genossenschaftlichen) Medien-Zukunft.
Alle Mitunternehmer können dann gerne Aussetzung der Rundfunkabgabe beantragen bis zum rechtskräftigen Entscheid dieser "vorgreiflichen" Sache.
Wie gut das real klappt, kann aber niemand garantieren.
So, das ist jetzt erst einmal so in den Raum gestellt.Kollektiver Gleichschritt gegen die Rundfunkabgabe klappt enorm schlecht. Sie ist nicht ausreichend "mobilisierungs-geeignet" nach den Kriterien der Politik-Soziologie.
Also ich denke, das wird nichts mit dem vorstehenden Modell. Es sollte nur die Machbarkeit präziser eingekreist werden, damit die Idee als "immerhin ganz vielleicht realisierbar" erscheint, aber nicht mit Einfachstrezepten - und genau da liegt das Problem wie so oft.