Der tiefere Sinn der Entscheidung liegt doch wohl darin, dass eine Einzelperson mit 2 Wohnsitzen nicht gleichzeitig an beiden Orten Rundfunk empfangen kann.
Von Sinn vermag ich da nicht zu sprechen...
Denn die Wohnung muss ja nicht der Ort des Rundfunkempfangs sein...
Und wenn der tiefere Sinn tatsächlich so zu verstehen ist, dass man nur an einem "Ort" Rundfunk empfangen kann, dann dürfte es wohl keine Betriebs-
stätten abgabe geben.. denn Entweder der Mitarbeiter hört in der Firma Radio (wenn er es denn überhaupt darf) oder er hört es woanders.....
Egal wie man es dreht und wendet... es ist nicht sachlich nachvollziebar, von logisch möchte ich gar nicht erst sprechen....
Ich denke mir, es gibt nur einen wirklichen grund für die Nichtabgabe der Zweitwohnungsgebühr... und das sind unsere Politiker, welche oftmals über
einen Hauptwohnsitz in ihrer Heimat verfügen, und über einen Zweitwohnsitz an ihrem politischen wirken (in Berlin)....
Grüße
Adonis