Die "taz" teilt das Schicksal vieler Zeitungen: In den vergangenen Jahren ging die gedruckte Auflage stetig zurück. Hinsichtlich dieser Entwicklung wollen sich die Blattmacher derzeit auf eine Zukunft ohne gedruckte Ausgabe vorbereiten. Das geht aus einem mit der Überschrift "Szenario 2022" versehenen Schreiben des Geschäftsführers Karl-Heinz Ruch an die genossenschaftlichen Eigentümer hervor.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter ArtikelIch gestehe, mir war nicht bewusst, dass die
taz genossenschaftlich organisiert ist - sehr interessant
taz Genossenschafthttp://www.taz.de/!p4530/sowie
Satzung der taz Genossenschaft (PDF, 5 Seiten, ~175kB)
http://www.taz.de/taz/pdf/genosatzung_20110404.pdfAuszug:
I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DER GENOSSENSCHAFT
§ 1 Firma und Sitz
1. Die Firma lautet:
„taz, die tageszeitung. Verlagsgenossenschaft eG“
2. Der Sitz der Genossenschaft ist Berlin.
§ 2 Zweck und Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder als Mitarbeitende und Leser und Leserinnen der Tageszeitung „die tageszeitung“.
2. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und der Vertrieb der Tageszeitung „die tageszeitung“ sowie angrenzender Publikationen, die Vermietung und Verpachtung genossenschaftseigener Räume und Einrichtungen, die Bereitstellung von sonstigen Dienstleistungen.
3. Die Genossenschaft kann sich an sonstigen Unternehmen beteiligen und die Funktion einer Holding übernehmen.
4. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
[...]
Ein
genossenschaftlich organisiertes Medienunternehmen, wie auch ARD-ZDF-GEZ z.B. genossenschaftlich organisiert sein könnten - nun denn... Stoff für eine eigenständige Diskussion unter
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.htmlDie taz Genossenschaft sollte sich jedoch als - insbesondere auch in der Zukunft wohl
ausschließliches -
online-Medienunternehmen die ernsthafte Frage stellen, weshalb diese (augenscheinlich ohne Beteiligungen an privaten Rundfunkunternehmen?)
für ihre eigenen Betriebsstätten und KFZ gem. RBStV sog.
"Rundfunkbeiträge" zur
privilegierten Subventionierung ihrer direkten online-Konkurrenz von ARD-ZDF-GEZ entrichten soll...
...denn
privaten Rundfunkunternehmen bleibt dies per RBStV erspart und
an privaten Rundfunkunternehmen beteiligten Verlagen wurde diese
Befreiung mit eben der Begründung der
anderenfalls direkten Finanzierung der Wettbewerber ebenfalls gerichtlich zugesprochen - siehe u.a. unter
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BRhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129233.html#msg129233und das Ergebnis unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.htmlWeiterer Gesprächsbedarf ebenfalls an anderer Stelle:
gem. Satzung beträgt der
Geschäftsanteil 500€, d.h. das Äquivalent zu
~2 1/2 Jahres-"Rundfunkbeiträgen" pro Wohnung:
Eigene Betriebsmittel der Genossenschaft
§ 33
1. Der Geschäftsanteil, mit dem sich jedes einzelne Mitglied beteiligt,
beträgt 500,- Euro.
[...]
Man könnte wohl logisch und auch gerichtlich argumentieren - und sollte dies gut und gern auch der taz mal "nebenher" mitteilen - dass man durch die wiederkehrende, unausweichliche, pauschale Wohnungsabgabe derzeit ("Verstoß gegen die Handlungsfreiheit") gehindert wird und leider erst dann eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen kann, wenn einem der sog. "Rundfunkbeitrag" eine freie Medien-Wahl bzw. Medien-Finanzierungs-Wahl ("Handlungsfreiheit") zuließe.
Gleiches betrifft auch das taz-
Abo...
http://www.taz.de/!p4209/taz Wochenend-Abo = 15,90€/mtl.
https://www.taz.de/taz-am-Wochenende/!112039/taz ePaper Abo - sogar mit Preisauswahl
https://www.taz.de/Rundum-digital/!105243/Sie können zwischen ermäßigtem Preis (15,95 Euro), Standardpreis (25,45 Euro) und politischem Preis (31,45 Euro) wählen.
siehe auch auf der Abo-Übersichtsseite die Anmerkung unter
Abopreis erhöhenEin Drittel unserer AbonnentInnen zahlt freiwillig einen höheren Preis. Das macht die taz im Abo für andere erschwinglich.
...oder auch die
Einzelzahlungen für "Gegenleistungen" der taz zu (derzeit noch eine "weiche" Zahlschranke) - siehe u.a. unter
http://www.taz.de/!p4697/#Einzelzahlungen in beliebiger Höhe.
Und weil ich einmal bei der Recherche bin:
Kündigungsgrund #1 mit
35%:
"finanzielle Gründe" - siehe u.a. unter
http://blogs.taz.de/hausblog/landgewinnung-mit-hindernissen/
Bild-Quelle: https://blogs.taz.de/hausblog/files/2018/04/grafik-blog-tzi-Ku%CC%88ndigung_.jpeg