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Autor Thema: Nach dem BVerfG-Urteil können die ö.-r.- Sender weiter aus dem Vollen schöpfen  (Gelesen 1988 mal)

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Presseportal, 18.07.2018

Mittelbayerische Zeitung: Das Geld ist kein Problem mehr
Nach dem Karlsruher Urteil können die öffentlich-rechtlichen Sender weiter aus dem Vollen schöpfen.

Von Reinhard Zweigler / Pressemitteilung der Mittelbayerischen Zeitung

Zitat
Regensburg (ots) - Rundfunk geht ins Ohr - Fernsehen ins Auge, lautet ein alter Kalauer, über den man heute nur noch lächeln dürfte. Die Medien befinden sich in einem rasanten Umbruch. Egal ob es sich um öffentliche-rechtliche Rundfunksender mit ihren Programmen, private Verlage mit ihren Zeitungen und Internetangeboten oder um das nahezu unüberschaubare Meer an sozialen Medien, um Facebook, Twitter, Blogs und anderes im weltweiten Datennetz handelt. Die medialen Angebote und zugleich ihre Differenziertheit sind enorm gewachsen, wie auf der anderen Seite die Bedürfnisse und Interessen der Menschen auch. Noch vor wenigen Jahrzehnten hätte man sich diese Vielfalt nicht vorstellen können. Unter Kanzler Konrad Adenauer war die Gründung eines Zweiten Deutschen Fernsehens, das staatsnäher agieren sollte als die öffentlich-rechtlichen Programme der ARD, fast eine mediale Revolution. Mit dem Aufkommen privater Rundfunk- und Fernsehsender zu Beginn der 80er Jahre bekamen die - mehr oder weniger - staatsnahen Sender plötzlich eine junge, freche, allerdings auch nicht immer seriöse Konkurrenz, die den Platzhirschen noch dazu etliches vom Kuchen der Werbeeinnahmen wegschnappten. Allerdings konnten sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten - ein Begriff, den sich nur Bürokraten ausdenken konnten - darauf verlassen, dass ihnen die zuständigen staatlichen Gremien jeweils ordentlich Gebühren garantierten. Der Obolus für Rundfunk und Fernsehen wurde immer wieder erhöht. Die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) sorgte bis vor fünf Jahren für die Erhebung dieser Zwangsgebühr. Im Prinzip hat sich daran bis heute nichts geändert, auch wenn die Gebühr inzwischen Rundfunkbeitrag heißt und von einem Beitragsservice mit teils rüden Methoden eingetrieben wird. Der Vorwurf der Staatsnähe der Öffentlich-Rechtlichen war und ist aber nicht völlig von der Hand zu weisen. Lange Zeit wurden - und werden bis heute - wichtige Posten in den Sendern nach dem jeweiligen Parteibuch besetzt. Die weitgehend im Verborgenen wirkenden Rundfunkräte werden maßgeblich nach Parteienproporz besetzt. Die Öffentlich-Rechtlichen bewegen sich wie Tanker im Meer der Informationen: Man braucht ihre Fracht, sie sind aber auch relativ behäbig. Freilich hindert das die Sender und ihre Journalisten nicht daran, möglichst objektiv und kritisch über Politik und Politiker zu berichten. Schon der Konkurrenzdruck anderer Sender und Medien sowie die kritische Internetgemeinde zwingen dazu. Dass nun das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag abnickte und für grundgesetzkonform erklärte, kam nicht überraschend. Die Richter argumentieren mit dem Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich haben sie diesen Auftrag genauer gefasst. Demnach sollen die Sender ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darstellen, das Sensationelle nicht in den Vordergrund stellen sowie professionell die Vielfalt der Meinungen abbilden. Das ist ein hoher Anspruch. Dann sollten die öffentlich-rechtlichen Sender allerdings das Schielen auf die Einschalt-Quoten lassen. Mit rund acht Milliarden Euro pro Jahr erhalten die Sender ein garantiertes, ordentliches Polster, um gute Programme zu machen. Obendrein gibt es noch Werbeeinnahmen. Die Finanzierung soll angemessen, aber nicht üppig ausfallen. Deshalb muss auch der Druck zur Sparsamkeit aufrecht erhalten werden. Dass der Staat die Öffentlich-Rechtlichen gewissermaßen "pampert" darf nicht bedeuten, ungeniert aus dem Vollen zu schöpfen. Unsinnige Ausgaben, - etwa dass ARD und ZDF mit jeweils enormen Aufwand von sportlichen Großereignissen berichten - müssen überprüft werden. Anders sind die 17,50 Euro Monatsbeitrag nicht zu rechtfertigen.

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https://www.presseportal.de/pm/62544/4012043


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Aber auch nur bis zur Entscheidung des EuGH.


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