Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG

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Bürger:
Fulminanter Artikel. Schonungslos und ohne Blatt vor dem Mund spricht er das - noch dazu leicht verständlich - aus, was sich jedem auch nur ansatzweise Aufmerksamen bei diesem - im wahrsten Sinne des Wortes - "Rundfunk"-Urteil aufdrängen muss.

Dieser Fach-Artikel kann und muss in dieser Form gleichsam als Aufruf verstanden werden, sich diese Grundrechts-Häme unter keinen Umständen bieten zu lassen...

...und darf zugleich als "Kurz"-Begründung ggü. den Gerichten für die Nicht-Rücknahme der Klage, sondern stattdessen die  Weiterverfolgung des Rechtsweges und die Verteidigung des Grundgesetzes dienen - also aktuell ganz besonders in diesen Fällen
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28251.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28251.msg177876.html#msg177876

Thejo:

--- Zitat von: Telemedicus, 13.08.2018, Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag, Dr. Kay E. Winkler ---Das Bundesverfassungsgericht trägt hingegen seine Überhöhung der Rundfunkfreiheit fort. Weil sich der Landesrundfunk auf Art. 5 GG berufen kann, wird ihm quasi ein eigenes Schattenrecht gewährt, das das lautet: der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat immer recht. Dies ist kurios, weil Art. 5 GG als Abwehrrecht gegen den Staat eigentlich vor allem den Bürger vor staatlicher Gewalt schützen soll.
--- Ende Zitat ---
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

Ich bin mit der Verniedlichung (Hervorhebung von mir) der Tatsache nicht einverstanden. Es handelt sich hier um Missbrauch des Grundgesetzes. Die LRAen reden sich u.a. aus Sparmaßnahem heraus, in dem diese sich auf GG Art 5 berufen, es würde "ihre Freiheit" einschränken  :-\

pinguin:

--- Zitat von: Thejo am 14. August 2018, 12:08 ---
--- Zitat von: Telemedicus, 13.08.2018, Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag, Dr. Kay E. Winkler ---Weil sich der Landesrundfunk auf Art. 5 GG berufen kann [...]
--- Ende Zitat ---
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

--- Ende Zitat ---
... aber eben nicht grundsätzlich und nur insoweit, wie ihnen dieses das Land und der Bund zugestehen; es darf ja nicht gänzlich vergessen werden, daß

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0

sich auch der öffentliche Rundfunk, weil als Anstalt d.ö.R. = j.P.d.ö.R., selbst nicht darauf berufen darf.

Das Recht, sich sein Grundrecht über das Grundrecht des Bürgers zu stellen, wurde ihm, also dem ÖRR, seitens des Gesetzgeber nicht zugestanden; es dürfte sich auch keine Passage in den BVerfG-Entscheidungen finden, die ihm explizit dieses zubilligt, bzw. eine derartige Aussage deuten läßt.

Die aktuelle Entscheidung des BVerfG ist freilich auch im Lichte folgender Themen zu betrachten und der darin aufgeführten BVerfG-Entscheidungen:

1)
jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0

2)
Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0

NichtzahlerKa:

--- Zitat von: pinguin am 14. August 2018, 13:23 ---jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0

--- Ende Zitat ---
Das ist ja der eigentliche Kern, zumindest bei der öffentlichen Formulierung verweigert hier der ÖRR Korrektheit.

Vor Gericht ist es dann aber natürlich wieder andersherum und der ÖRR verteidigt das Grundrecht aus Art. 5 des Bürgers, indem er für die Verteidigungsmaßnahmen einen Blankoscheck erhält. Da drängt sich die Frage auf, wieso ich meinen Verteidiger nicht selbst auswählen darf. Sonst besteht doch offenkundig die Gefahr, dass nicht ich verteidigt werde, sondern Sonstwer und mein Grundrecht gerade ungeschützt bleibt. Kann ich mich nicht selbst am besten meinen Verteidiger aussuchen? Und wenn dadurch "kleine Gruppen" keinen Verteidiger mehr aufstellen können, wieso hat mich das zu kümmern? Mein Geld braucht nicht die Rechte anderer zu verteidigen. Dafür zahle ich Steuern.

Zusatz: (Beiträge dürfen für diesen Zweck gar nicht erhoben werden).

denyit:

--- Zitat von: pinguin am 14. August 2018, 13:23 ---
--- Zitat von: Thejo am 14. August 2018, 12:08 ---
--- Zitat von: Telemedicus, 13.08.2018, Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag, Dr. Kay E. Winkler ---Weil sich der Landesrundfunk auf Art. 5 GG berufen kann [...]
--- Ende Zitat ---
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

--- Ende Zitat ---
... aber eben nicht grundsätzlich und nur insoweit, wie ihnen dieses das Land und der Bund zugestehen; es darf ja nicht gänzlich vergessen werden, daß
jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0
sich auch der öffentliche Rundfunk, weil als Anstalt d.ö.R. = j.P.d.ö.R., selbst nicht darauf berufen darf.

--- Ende Zitat ---
Mit dem örR hat der Gesetzgeber einen Teil des Art. 5 GG verwirklicht!

Es geht nicht um die Grundrechte des örR (als Behörde, oder was auch immer).

Der örR soll statt dessen bei der Umsetzung der Grundrechte helfen.

Wem die Idee nicht gefällt (oder ihre Finanzierung), muss sich an die Politik wenden.

(Der Rechtsweg ist nur hilfreich, wenn bei der gesetzlichen Umsetzung (grobe) Fehler gemacht wurden. Und diese groben Fehler sieht das Verfassungsgericht nicht. Also muss eine politische Lösung her.)

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