Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Mitteilung der Kommission - Verhaltenskodex Beihilfeverfahren  (Gelesen 918 mal)

O
  • Beiträge: 7
Brüssel, den 16.7.2018
C(2018) 4412 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION
Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren


http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf

13. KÜNFTIGE ÜBERPRÜFUNG (S. 20 Rn 92):
Zitat
Die Kommission wendet diesen Verhaltenskodex ab dem dreißigsten Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf Maßnahmen an, die bei
ihr angemeldet oder ihr anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.

MFG Otto


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2018, 15:24 von Markus KA«

  • Beiträge: 7.306
Wurde am 20. Juli '18 bereits im Thema "Kleiner Ausflug zum Europarecht" mit Zitaten benannt.

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg177439.html#msg177439


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben