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Autor Thema: Leserbrief: Im Namen des Volkes?  (Gelesen 19050 mal)

L
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Leserbrief: Im Namen des Volkes?
Autor: 06. August 2018, 19:21

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FAZ vom 02.08.2018, Nr. 177, Seite 29

Leserbrief:
Im Namen des Volkes?


In einem Leserbrief zum Artikel "Beitrag, o Beitrag" (F.A.Z. vom 19. Juli 2018) bekennt ein Leser, dass ihn die Rechtsprechung der Karlsruher Richter fassungslos mache. Vom Gesetzgeber sei ein rechtskonformer Staatsvertrag zu erwarten, aber stattdessen habe das Gericht es vorgezogen, das Recht staatsvertragskonform zu machen.

Der Leserbrief endet mit dem Passus:
Zitat
Niemand hat die Absicht, einen Beitragsstaat zu errichten. Eine solche Rechtsprechung, die uns zum neuen Rundfunkbeitrag nun auch noch das passende, völlig andere Verfassungs- und Abgabenrecht beschert, das gesetzgeberische Willkür möglich macht und die Grundrechte aller Bürger dauerhaft schwächt, ist eines ganz sicher nicht mehr: Im Namen des Volkes.


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D
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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#1: 09. August 2018, 10:16
Dem ist nichts hinzuzufügen.


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#2: 09. August 2018, 10:42
Doch, @lieber Dark Fader...

Zitat
Dem ist nichts hinzuzufügen.

...eine Kleinigkeit schon: Nämlich dass das hoffentlich in Bälde mal entsprechendes Handeln des Bürgers nach sich zieht! Als Toilettenpapier taugt das Grundgesetz nämlich nicht wegen der schlechten mechanischen Eigenschaften des Papiers und die Toilette würde nur verstopfen...

Und davon abgesehen - wenn Rechtsprechung im Auftrag der Politik normal und zum "Tagesgeschäft" wird, dann könnte man sich (gelegentlich hört man schon mal etwas von ehemaligen DDR-Bürgern angedeutet) in vielleicht nicht allzuferner Zukunft fragen, was diesen Staat eigentlich noch positiv auszeichnet gegenüber gewissen anderen. Auch wenn diese nicht mehr bestehen mögen und "man" hier auf dem Hintergrund glaubt, machen zu können, was "man" will.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

D
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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#3: 09. August 2018, 12:53
Dem ist nichts hinzuzufügen bezog sich auf: Im Namen des Volkes.

Das ist ja schon lange nicht mehr so. Schon Verwaltungsrichter, und davon bis auf Einzelne Alle, entscheiden gegen das Gesetz.
Beitragsservice ist laut Gesetz ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen.
Das interessiert die Verwaltungsrichter aber nicht. Warum wohl?
Wer bezahlt die dafür, lächelnd nicht vom Gesetz gedeckte Urteile zum Wohle der GEZ, sorry, des Beitragssservice, zu sprechen?.
Das zieht sich über alle Gerichte.
GEZ nicht zahlen, ab in den Knast. Vergewaltigung (durch Goldstücke z.B.) wird ignoriert, die laufen frei herum.
Nur zwei Beispiele.
Ich glaube an kein deutsches Gericht mehr. Das sind mittlerweile alles politikhörige Vasallen des Staates.
Verständlich, die sind Beamte und wollen alle noch befördert werden.
Aber ist das nicht schon korrupt??
gr


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#4: 09. August 2018, 13:21
Voll ack - auch dem ist nichts hinzuzufügen :-). Aber die Frage ist doch, ob Stillhalten das Richtige ist. Wäre doch mal 'n interessantes Experiment auszuprobieren, wie viel Tausende die denn einsperren wollten, wenn ein deutlich größerer Prozentsatz der bisherigen Zahlschafe sein Geld dem ÖRR in der bestehenden Form einfach zu spendieren aufhören würde? Was die DDR-Bevölkerung in vergleichbarer Form hinbekommen hatte, dürfte doch wohl auch hier möglich sein, der inzwischen durch Willkürjustiz heilig gesprochenen Abzocke des Bürgers ein Ende zu bereiten.

Wie gesagt - wie viele Zig Bürger wollen die denn einsperren, oder soll der Staatshaushalt nächstens zu 80 % in Justiz, Knäste und Verwaltung fließen?! Würde ja einiges aussagen...


Edit "Bürger" @alle:
Bitte beim Kern-Thema und dabei am im Einstiegsbeitrag erwähnten Artikel/ Leserbrief bleiben.
Da dieser hier nur in äußerst kurzem Auszug vorliegt, bitte dennoch nicht den Thread für allerhand allgemeine Debatten nutzen - insbes. auch nicht für die Debatte um Erzwingungshaft.
Im Übrigen sei - wie schon mehrfach andernorts - darauf hingewiesen, dass die Erzwingungshaft "leider" nicht so flächendeckend zum Einsatz kommt, wie man es sich "wünschen" würde.
Vielmehr erfolgt schlicht und einfach der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (was keine Breitenwirkung erzielt) und wird - wenn Kontodaten bereits vorliegen oder spätens ab 500€ vollstreckbarer Forderung Drittauskünfte dazu eingeholt werden - einfach vom Konto oder Lohn gepfändet. Ebenfalls ohne Breitenwirkung.
Alles was die wollen, ist Geld, Geld, Geld - und weder Sachgegenstände noch Erzwingungshaft.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2018, 13:52 von Bürger«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

G
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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#5: 09. August 2018, 14:15
Wobei man sieht, dass auch noch "Im Namen des Volkes" geurteilt wird.  ;D

Nach zwei Verfassungsbeschwerden > Bauern im Ruhestand dürfen Hof behalten:

Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als
Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 68/2018 vom 9. August 2018
Beschluss vom 23. Mai 2018
1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-068.html

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018
- 1 BvR 97/14 - Rn. (1-111),

http://www.bverfg.de/e/rs20180523_1bvr009714.html

Und komischerweise wurde dort alles beachtet, was in Sachen Rundfunkbeitrag ignoriert wurde:
Verfassungswidrig, Gleichheitssatz etc.


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  • Beiträge: 882
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#6: 09. August 2018, 16:03
Zitat von: Leserbrief
Niemand hat die Absicht, einen Beitragsstaat zu errichten.
Ist das jetzt kunstvolle Ironie à la "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen"
https://www.google.de/search?q="Niemand+hat+die+Absicht%2C+eine+Mauer+zu+bauen"+ddr
oder aus Versehen so geraten? :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2018, 20:10 von DumbTV«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#7: 09. August 2018, 20:22
Aus gut unterichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass hier kunstvolle Ironie bewusst verwendet worden ist... >:D

So etwas passiert wenn eine Person verfassunglos angesichts des BVerfG Urteils vom 18.07.2018 ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 22:56 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

P
  • Beiträge: 377
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#8: 19. Oktober 2018, 14:12
 ;) Passt doch alles wunderbar!

Es ist als Ventil sogar erwünscht, dass solche Leserbriefe geschrieben werden.
Ganz nebenbei: Die sind so nutzlos wie ein Kamel auf Schlittschuhen am Polarkreis.

Nur wenn man real dagegen vorgeht, gibt es Haue, miese Tricks und den Rest ganzen Programms.

Wenn keine Reaktion der Gegner kommt, hat man nur Zeit und Energie verschwendet.

LG Peli


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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#9: 19. Oktober 2018, 17:24
Immer wieder erfahre ich jetzt schon 6 Jahre lang, wie wenig in der Bevölkerung über das Thema bekannt ist. Da begrüße ich jeden kritischen Leserbrief, der es schafft, veröffentlicht zu werden, wie wenig er auch bewirken mag! Von einigen wird er gelesen. Und wenn diese Menschen erstmalig erfahren, dass das Thema Rundfunkbeitrag Gegenstand beim Verfassungsgericht war. Ein Leserbrief ist eine Botschaft. Soll die Botschaft lieber zu Hause bleiben, wenn nicht klar ist, wem sie begegnet und ob oder was sie bewirkt? Soll der, den der Sachverhalt  bewegt, sie nicht lieber in die Welt schreien? Die Schreie hinunterzuschlucken bringt sicher auch keine Energie.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 75
Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#10: 19. Oktober 2018, 20:14
 :laugh:
... Ganz nebenbei: die sind so nutzlos wie ein Kamel auf Schlittschuhen am Polarkreis.
In jedem Fall individuell-konkret nutzlos.


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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#11: 14. Dezember 2018, 21:07
...so viel zum Thema.


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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#12: 15. Dezember 2018, 01:15
Mögen die Spiele beginnen.

Die Regeln ergeben sich von selbst, wenn die Voraussetzungen da sind wo sie sein sollen.

Alles was errichtet wurde hat das Recht gestürzt zu werden.

Im Namen der schöpferischen Zerstörung.


Edit "Bürger":
Bitte nicht einfach chatartig posten, sondern wenn, dann bitte konkret zum Einstiegsbeitrag und dem dort verlinkten Leserbrief sowie mit konkretem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" kommentieren.
Falls es dazu nichts mehr zu kommentieren gibt, dann muss und sollte auch nicht weiter kommentiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

K
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Re: Leserbrief: Im Namen des Volkes?
#13: 12. Februar 2020, 14:59
[...]
Der Leserbrief endet mit dem Passus:
Zitat
Niemand hat die Absicht, einen Beitragsstaat zu errichten. Eine solche Rechtsprechung, die uns zum neuen Rundfunkbeitrag nun auch noch das passende, völlig andere Verfassungs- und Abgabenrecht beschert, das gesetzgeberische Willkür möglich macht und die Grundrechte aller Bürger dauerhaft schwächt, ist eines ganz sicher nicht mehr: Im Namen des Volkes.
Gab es weitere Reaktionen in den Medien auf diesen Brief? Oder ist es untergegangen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 16:26 von Bürger«

 
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