Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Leserbrief: Im Namen des Volkes?

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GEZ_Total_Verweigerer:
Wobei man sieht, dass auch noch "Im Namen des Volkes" geurteilt wird.  ;D

Nach zwei Verfassungsbeschwerden > Bauern im Ruhestand dürfen Hof behalten:

Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als
Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 68/2018 vom 9. August 2018
Beschluss vom 23. Mai 2018
1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-068.html

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018
- 1 BvR 97/14 - Rn. (1-111),
http://www.bverfg.de/e/rs20180523_1bvr009714.html

Und komischerweise wurde dort alles beachtet, was in Sachen Rundfunkbeitrag ignoriert wurde:
Verfassungswidrig, Gleichheitssatz etc.

NichtzahlerKa:

--- Zitat von: Leserbrief ---Niemand hat die Absicht, einen Beitragsstaat zu errichten.
--- Ende Zitat ---
Ist das jetzt kunstvolle Ironie à la "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen"
https://www.google.de/search?q="Niemand+hat+die+Absicht%2C+eine+Mauer+zu+bauen"+ddr
oder aus Versehen so geraten? :)

DumbTV:
Aus gut unterichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass hier kunstvolle Ironie bewusst verwendet worden ist... >:D

So etwas passiert wenn eine Person verfassunglos angesichts des BVerfG Urteils vom 18.07.2018 ist.

Peli:
 ;) Passt doch alles wunderbar!

Es ist als Ventil sogar erwünscht, dass solche Leserbriefe geschrieben werden.
Ganz nebenbei: Die sind so nutzlos wie ein Kamel auf Schlittschuhen am Polarkreis.

Nur wenn man real dagegen vorgeht, gibt es Haue, miese Tricks und den Rest ganzen Programms.

Wenn keine Reaktion der Gegner kommt, hat man nur Zeit und Energie verschwendet.

LG Peli

Adeline:
Immer wieder erfahre ich jetzt schon 6 Jahre lang, wie wenig in der Bevölkerung über das Thema bekannt ist. Da begrüße ich jeden kritischen Leserbrief, der es schafft, veröffentlicht zu werden, wie wenig er auch bewirken mag! Von einigen wird er gelesen. Und wenn diese Menschen erstmalig erfahren, dass das Thema Rundfunkbeitrag Gegenstand beim Verfassungsgericht war. Ein Leserbrief ist eine Botschaft. Soll die Botschaft lieber zu Hause bleiben, wenn nicht klar ist, wem sie begegnet und ob oder was sie bewirkt? Soll der, den der Sachverhalt  bewegt, sie nicht lieber in die Welt schreien? Die Schreie hinunterzuschlucken bringt sicher auch keine Energie.

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