Bemerkenswert, dass U. Wilhelm seinen gesetzlichen Auftrag rezitieren kann.
Will er die ARD verändern?Das BVerfG formuliert im Urteil vom 18.7.18:
„Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“
Der Änderungsbedarf, der auf U. Wilhelm zu kommt, ist sehr hoch.
Die Produkte der ARD erfüllen nicht die vom Gericht formulierten Auflagen oder fallen sämtlich in Kategorien, in denen ein Überangebot herrscht.
Ich glaube nicht, dass U. Wilhelm den Willen hat, den Forderungen des Gerichtes zu folgen. Das zeigt die seinen Kritikern gegenüber ausgeübte langjährige Ignoranz, ja Arroganz.
Vom Bürger kann nicht verlangt werden, die defekten Produkte der ARD stets und ständig zu bewerten. Im Regelfall fällt ein verdorbenes Produkt aus dem Angebot der Möglichkeiten heraus. Solch ein zerstörtes Vertrauen läßt sich auch nicht wieder herstellen, da die Prämissen des aktuellen Systems nicht dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Anforderungen und die vom Gericht formulierten Aufgaben auch erfüllt werden.
Dies dürfte aber nur die Nutzer interessieren.
Da der Einzelne zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verpflichtet ist, kann er auch nicht mit einer Gegenleistungsabgabe (Rundfunkbeitrag) belastet werden, wenn er die korrespondierende Leistung (Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) nicht in Anspruch nehmen möchte.
Greift der Gesetzgeber zum Zwecke der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Vorzugslast, darf er nur diejenigen zur Zahlung verpflichten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen wollen. Realisieren lässt sich die Differenzierung zwischen Empfangs- und Nicht-Empfangsbereiten durch Verschlüsselung der Sendesignale, ohne dass dadurch ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.
Quelle: Artikel unter
Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28344.0.html