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Autor Thema: Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor  (Gelesen 4948 mal)

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medienpolitik.net      30.07.2018

„ Wir brauchen ‚Mindeststandards‘ “
Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor

Interview mit Dr. Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien Hamburgs
Zitat
Ein Drittel aller Deutschen greifen täglich auf Intermediäre zu, um sich zu informieren. Dazu zählen Suchmaschinen, Videoportale, Messenger-Dienste aber auch soziale Netzwerke. Damit rücken sie zunehmend in den Fokus der Vielfaltssicherung. Nach der Definition Hamburgs ist Medienintermediär „jedes Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Inhalte Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen“. Das betrifft vor allem Inhalte, die die Meinungsbildung der Gesellschaft und unsere öffentliche Kommunikation beeinflussen können. Die Bund-Länder-Kommission zur MedienKonvergenz hat in ihrem Abschlussbericht bei Intermediären verschiedene Handlungsbedarfe identifiziert. Demzufolge sind insbesondere den Aspekten der Transparenz, der Nutzerautonomie sowie der Kennzeichnung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Hamburg hatte die Arbeitsgruppe Intermediäre geleitet.
Zitat
medienpolitik.net: Von welchen grundlegenden Überlegungen sind Sie bei der Regulierung von Intermediären ausgegangen?

Dr. Carsten Brosda: Die grundlegende Überlegung ist, dass insbesondere die großen und verbreiteten „Player“ wie zum Beispiel Google oder Facebook Einfluss auf die Meinungsbildung vieler Nutzerinnen und Nutzer haben können. Ihre Auswahl und Sortierung aus einer Vielzahl von Beiträgen spielt für die Wahrnehmbarkeit journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote inzwischen eine entscheidende Rolle. Es besteht daher die Gefahr, dass die Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit beeinträchtigt werden könnte. Diese potentielle Gefahr ist die Begründung und der Ausgangspunkt für die geplanten Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag.
Zitat
medienpolitik.net: Sie haben in diesem Zusammenhang gefordert, dass „die grundsätzlichen Prinzipien unserer Kommunikationsordnung“ festgelegt werden müssen. Wie weit sind die Länder hier?

Dr. Carsten Brosda: Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesamtwerk von 16 Ländern. Der nunmehr im Entwurf vorliegende Modernisierungsstaatsvertrag enthält viele gute Vorschläge – wie zum Beispiel die neu entwickelte Intermediärsregulierung. Die Erfahrungen machen mich zuversichtlich, dass wir auch künftig neue Phänomene vom Grundsatz her regulatorisch erfassen werden, indem wir abstraktere Prinzipien zum Ausgangspunkt der Überlegungen machen.
Zitat
medienpolitik.net: Welche Rollen sollen soziale Netzwerke, die in zunehmenden Maß meinungsbildend sind, bei der Regulierung spielen?

Dr. Carsten Brosda: Nach der vorgesehenen Definition sind soziale Netzwerke als Intermediär ebenfalls von der Regulierung erfasst – genau aus dem Grund, den Sie genannt haben. Meinungsbildung findet auch über soziale Netzwerke statt. Außerdem haben wir noch ein weiteres Phänomen, das überwiegend in sozialen Netzwerken auftritt, in den Blick genommen. Das sind die sogenannten Social Bots, also automatisierte Nutzerprofile, die eine menschliche Identität vortäuschen, aber technisiert Meinungen vervielfacht posten und damit das Gesamtmeinungsbild verzerren und beeinflussen. Um die kommunikative Chancengleichheit zu gewährleisten, muss das Gegenüber wissen, ob er mit einem Menschen oder einem Bot (Roboter) interagiert. Daher haben wir einen Vorschlag für eine Kennzeichnung von Social Bots gemacht, der auch die Betreiber sozialer Netzwerke in die Verantwortung nimmt.
Zitat
medienpolitik.net: Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Wann könnte ein neuer Staatsvertrag zur Regulierung der Intermediäre vorliegen?

Dr. Carsten Brosda: Die Rundfunkkommission hat im Juni beschlossen, die Entwürfe des sogenannten Modernisierungsstaatsvertrags zu einer ersten Konsultation mit Betroffenen und Beteiligten freizugeben. Im Juli und August wird daher die Möglichkeit bestehen, zum Entwurf eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann vom Länderkreis ausgewertet. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Grundlage eine gemeinsame Version des Rundfunkänderungsstaatsvertrages entwickeln und in Kraft setzen können.
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/07/wir-brauchen-mindeststandards/



Siehe auch :
Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27549.0

Chef der Staatskanzlei NRW : „ Wir wollen nicht ‚totregulieren‘ “
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28271.0

"Wir müssen uns häuten"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28080.0

Studie: Facebook – kritischer Knotenpunkt der digitalen Öffentlichkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24436.0

Mediatheken : Erste Einigung zwischen Produzenten & ARD
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28269.0


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Klingt so, als soll das Internet dem Rundfunk untergeordnet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 22:47 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Nach der Definition Hamburgs ist Medienintermediär "jedes Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Inhalte Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen".

Lösung für Google und Facebook: schmeißt alle Angebote von Verlagen aus dem Index bzw. löscht entsprechende User. Dann werden keine "journalistisch-redaktionellen Inhalte Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert" und das Web wäre wieder mehr ein Platz für den Meinungsaustausch der vielen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 22:47 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe

So einfach ist das nicht; auch ein Verlag hat bspw. das Recht, bei Facebook präsent zu sein und seine eigenen Produktionen darzustellen. -> Informations- und Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK gilt für Personen, nicht nur natürliche, sondern eben auch juristische Personen im Rahmen des Adressatenkreises der EMRK.

Kritisch ist's doch nur, wenn Person A Publikationen von Person B präsentiert und von Person B keine Genehmigung dafür hat.

Einzig dem ÖRR darf und kann diese Präsentation via Google bzw. Facebook im Rahmen des vom Staat erteilten Auftrages vom Staat untersagt werden; bei den Medien, die sich ihre Finanzierung alleine am Markt erwirtschaften, geht da gar nix.

Alle Medien eint,
daß der Staat den Rahmen setzen darf, innerhalb dessen sie handeln;
daß der Staat nicht beeinflussen darf, worüber sie berichten, schreiben, etc;

Zitat
Das betrifft vor allem Inhalte, die die Meinungsbildung der Gesellschaft und unsere öffentliche Kommunikation beeinflussen können.
Nix Begreifen in Deutschland?

Art. 10 EMRK -> "Without interference by public authority"


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
So einfach ist das nicht; auch ein Verlag hat bspw. das Recht, bei Facebook präsent zu sein und seine eigenen Produktionen darzustellen. -> Informations- und Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK gilt für Personen, nicht nur natürliche, sondern eben auch juristische Personen im Rahmen des Adressatenkreises der EMRK.

Facebook könnte per AGB durchaus festlegen, dass die Nutzung des FB Angebotes ausschließlich natürlichen Personen und solchen Unternehmen gilt, die sich nicht publizistisch betätigen.
Google hat bereits Regeln, die publizistischen Angebote von Verlagen nur dann für Google-News zu indexieren, wenn sie gegenüber Google auf Entgelte verzichten. Dies als Reaktion auf das sogn. Leistungsschutzgesetz, welches es Verlagen gestattet, für solche Einträge in der Datenbank von Google Geld zu verlangen. Durch das Gesetz werden faktisch Unternehmen, Blogger, Foren etc. benachteiligt, die nicht die Marktmacht von Google besitzen.

Völlig falsch ist die Annahme, die Meinungsfreiheit müsste von privaten Unternehmen eingehalten werden. Das ist ein Grundrecht und als solches ein Abwehrrecht gegen Staat und Behörden, es zielt auf staatliche Zensur. Du kannst gern einmal versuchen, eine Zeitung zu zwingen, deine Meinung zu veröffentlichen - wird nicht funktionieren. Auch hier im Forum gilt das Hausrecht des Betreibers, der über seine Moderatoren Beiträge löschen lässt. Dagegen mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit angehen zu wollen, wäre ebenso so niedlich wie nutzlos. Es gibt immer wieder Foren, in denen dann der Zensurvorwurf kommt. Nur dass gegen private Zensur weder das GG noch ein anderes Gesetz hilft. Wenn du in meinem Haus Ansichten vertrittst, die mir nicht gefallen, könnte ich dich problemlos hinauswerfen. Dagegen könntest du dann gern unter Bezug auf GG Art. 5 und Art. 10 EMRK anrennen, nützen würde es dir rein gar nichts.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel und den dort thematisierten "Regulierungs-Entwurf" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücsichtigung.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Völlig falsch ist die Annahme, die Meinungsfreiheit müsste von privaten Unternehmen eingehalten werden.
So falsch ist das nicht, sofern es die von Medien publizierte Meinung betrifft; sie haben nämlich in EU wie Bund die gesetzliche Pflicht zur Publikation einer Gegendarstellung.


Edit "Bürger" - letzter Hinweis:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel und den dort thematisierten "Regulierungs-Entwurf" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücsichtigung.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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die-medienanstalten.de      April 2018

Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
Notwendigkeit der Sicherung von Vielfalt im Internet
Regulierungsbedarf von Informationsintermediären

Das Web 2.0 war für viele Menschen Synonym für die dezentrale, offene und partizipative Kultur des Internets. Heute müssen wir uns stattdessen mit grundlegenden Fragen und Herausforderungen an die Gesellschaft, die Politik und die Regulierung auseinandersetzen. Kontrovers diskutiert wird unter anderem, wer eigentlich bestimmt oder bestimmen sollte, was Nutzerinnen und Nutzer im Internet zu sehen und zu hören bekommen, welche Informationsangebote ihnen gemacht werden. Dabei ist Medienvielfalt für eine lebendige politische Öffentlichkeit unabdingbar, sie ist ohne (kritischen) Journalismus und Medien, die sich publizistischem Wettbewerb liefern, nicht denkbar.
Zitat
Die Medienanstalten unterstützen daher ausdrücklich die Initiative der Länder, regulatorische Mindeststandards für Informationsintermediäre im Rundfunkstaatsvertrag festzulegen. Diese Mindeststandards müssen die nachfolgend angeführten Regelungselemente umfassen (Ziffer 1) deren Einhaltung durch die Landesmedienanstalten zu beaufsichtigen ist (Ziffer 2). Regulierung ist dabei stets nur im erforderlichen Maße vorzunehmen (Ziffer 3).
Weiterlesen auf :
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Ueber_uns/Positionen/2018_04_19_Regulierungsbedarf_von_Informationsintermediaeren.pdf


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