Hallo zusammen,
vorab eine Bitte:
Sofern mein Beitrag sachlich oder inhaltlich nicht in diese Rubrik passen sollte, bitte in die richtige Rubrik verschieben.
Nun zu meiner Überlegung:
Es wird ja immer argumentiert, der Rundfunkbeitrag fließe nicht in einen öffentlichen Haushalt, weil die Parlamentarier auf diese Art und Weise durch finanzielle Restriktionen Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen können.
Dass die Parlamentarier zwar auch über die finanzielle Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden, wenn sie bloß über die Höhe des Rundfunkbeitrags abstimmen, sei mal außen vor gelassen, denn mir geht es um etwas anderes.
Meine Frage:
Wenn ein Parlament nicht über die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden kann, handelt es sich dann überhaupt um eine öffentliche Abgabe?
Diese Frage ist ja beispielsweise dann von Bedeutung, wenn es um Vollstreckungen geht.
Ich freue mich über Eure Sichtweisen.
Edit "Bürger":
Der ursprüngliche, nicht aussagekräftige Betreff "Frage zum Begriff der öffentlichen Abgabe" musste angepasst/ präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.