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Autor Thema: Wohnungsabgabe.de zum Urteil des BVerfG (II)  (Gelesen 1757 mal)

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Wohnungsabgabe.de zum Urteil des BVerfG (II)
Autor: 25. Juli 2018, 18:12

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/wohnungsabgabe.de.png

Wohnungsabgabe.de (blog), 25.07.2018

Zitat
Mit dem einzig erfolgreichen Beschwerdeführer beim BVerfG verbindet mich seit 2014 ein immer wieder stattfindender Mailkontakt. So kam ich nach dem Urteil auch nicht umhin, den Erfolg zu beglückwünschen, woraus sich wieder eine kleine Diskussion über das Urteil ergab, die aber in den zeitlichen Kontext eingeordnet werden muss.
Der Kläger meldete sich das erste Mal im Mai 2014 bei mir, um nachzufragen, ob er die Inhalte dieser Webseite verwenden dürfe. In der Folgezeit hielt er mich auf dem Laufenden, was seine zwei Verfahren anging, was auch zu einigen Meldungen unter Aktuelles mündete, wie beispielsweise am 29.05.2014 oder am 23.08.2014. Seine verwendeten Argumente beim BVerwG fanden sich in der Meldung vom 05.06.2016 wieder. Besonders krass fällt die Meldung vom 08.09.2015 im Rückblick aus, wo das VG Stuttgart sich schon auf die Vorlage des BVerfG bezüglich der Zulässigkeit der Beiträge stützte.

Im Laufe des Mailverkehrs fiel im Mai 2015 eine Aussage, die sich bei mir eingebrannt hat:
Zitat
„Im Zuge der Auseinandersetzungen ist mir mittlerweile klargeworden, dass ich die Klage gar nicht wirklich gegen den SWR, sondern gegen die deutsche Gerichtsbarkeit führe. Ziel des Verfahrens ist herauszufinden, was der deutsche Rechtsstaat mit einem - entgegen Vernunft und klaren Argumenten - machen kann.”
[…]

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20180725.html

Siehe auch:
Wohnungsabgabe.de zum Urteil des BVerfG (I)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28152.0.html


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Sehr lesenswerte, treffende Schnellanalyse - u.a.
Zitat
Es wird im Wesentlichen nur der Schutz der Familie angeführt. Es soll also bei 41,3Mio privaten Haushalten zulässig sein (ableitbar aus Destatis):

- 41,8% Alleinlebendenhaushalte sowie 3,8% ganz besonders schutzwürdige Alleinerziehendenhaushalte mit minderjährigen Kindern zu benachteiligen
- 38,3% Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder oder ohne minderjährige Kinder ungerechtfertigterweise zu bevorteilen

Es werden also Ungerechtigkeiten an 83,9% der Bevölkerung vollzogen, um 16,1% Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern zu unterstützen. Denen hätte auch mehr Kindergeld gezahlt werden können. [...]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Dem "Schutze der Gemeinschaften" wird auch der Schutz alleinwohnender älterer Menschen geopfert. Ein grandioses Verständnis von sozialer Verantwortung!

In der Tat - dies wirft die Frage der "besonderen Finanzierungsverantwortung" und der Verletzung des "Sozialstaatsprinzips" auf...
Sozialstaatsprinzip (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaatsprinzip
Zitat
Als Sozialstaatsprinzip (teilweise auch: Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat) wird der Auftrag in Art. 20 und in Art. 28 des Grundgesetzes bezeichnet, nach dem die „Bundesrepublik Deutschland […] ein […] sozialer Bundesstaat“ und ein „sozialer Rechtsstaat“ ist.

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten.
[...]

Weitere Vertiefung dieses Aspekts sollte jedoch aufgrund der Eigenständigkeit in gesondertem Thread erfolgen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Dranbleiben - und dies mit einfließen lassen unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html


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