Aber immerhin - lieber @MarkusKA...
...ist ja mit der Aussage eines deutlich geworden: Wenn die Herrschaften vom Bundesverfassungsgericht sich so eindeutig über unsere 90 Rundfunkprogramme auslassen, dann kann fortan nicht mehr davon ausgegangen werden, diese könnten nicht ganz bei Sinnen gewesen sein bei der Art und Weise, Form & Inhalt, wie sie dann "geurteilt" haben, und dass sie nicht wüßten, was Sache ist. Solcherlei Erkenntnis Ist doch für das weitere Vorgehen bestimmt einiges wert, und sollte einen Anreiz für viele weitere Zeitgenossen bieten, der Front gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag" beizutreten.
Noch ein anderer Aspekt scheint mir der Erwähnung wert - wenngleich bezogen auf den eigentlichen Aspekt des Threads etwas OT:
Mit der kleinen Sentenz: "der Bürger könne sich ja Geräte beschaffen" als letztendlicher Legitimation der Zahlungszwangsverordnung - & damit der beliebigen Wiedereinführung des Gerätebezuges in der Form - hat m. E. das Verfassungsgericht insofern wunderbar die Hosen heruntergelassen, als jetzt klar sein dürfte, dass es eine faustdicke Lüge war & ist, der Bürger solle nicht] durch seine Zwangszahlung an den ÖRR "gebunden" werden. Er soll genau das. Indoktrination und Manipulation bzw. Verschaukelung des Bürgers im Sinne seiner "Eliten" und der glorreichen Segenskraft des Wertewestens sind offensichtlich gewünscht.
Neben einer willkürlichen Bevorzugung des sogenannten "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks - der in Wirklichkeit ein "Privatfunk" der Parteienoligarchie dieses Landes ist, den diese Herrschaften sich mit dem Geld der Bürger und Unternehmen gekauft haben, maßt sich d. Bundesverfsgericht schlicht eine Erziehungsfunktion ggü. dem Bürger an, zu der es nicht befugt ist.
Mit ein bisschen Glück ergeben sich ja aus Deinen Feststellungen und dem zuletzt Gesagten noch weitere Aspekte, dem Bundesverfassungsgericht auf der Ebene der EU-Rechtsinstitutionen Anlaß zur Einlassung zu bieten.