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Autor Thema: Streit über rbb24.de : RBB unterliegt den Verlagen  (Gelesen 3425 mal)

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DWDL.de      25.07.2018

von Uwe Mantel
Streit über rbb24.de : RBB unterliegt den Verlagen

Der RBB bekommt es nun vom Landgericht Potsdam nochmal schwarz auf weiß: Das Online-Angebot rbb24.de entsprach noch Anfang 2017 nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Verleger hatten bemängelt, das Angebot sei zu textlastig und somit "presseähnlich".
Zitat
Das Potsdamer Landgericht verkündete am Mittwoch, dass das Online-Angebot rbb24.de in der Form vom 23. Januar 2017 juristisch nicht zulässig gewesen sei. Die Begründung des Urteils steht noch aus, geklagt hatten die Verlage aber wie üblich wegen des Vorwurfs der "Presseähnlicheit" aufgrund der Prägung durch Texte und Bilder. Dieser Auffassung ist das Gericht nun offenbar gefolgt.
Zitat
Nun ist das Problem solcher Gerichtsverfahren stets das Gleiche: Man muss bei Einreichung der Klage eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Datum sichern - in dem Fall vom 23. Januar 2017. Nur über das Angebot in der Art, wie es damals online war, konnte das Gericht explizit urteilen. Wenn das Urteil dann irgendwann fällt, wurden aber in der Regel längst Änderungen vorgenommen. Besonders absurd: Im Streit über das Online-Angebot der "Tagesschau" wurde bis zuletzt über die Version aus dem Juni 2011 diskutiert.
Zitat
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger möchte ohnehin das Kriegsbeil mit den Verlegern begraben: "Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte."
Weiterlesen auf :
https://www.dwdl.de/nachrichten/67968/streit_ueber_rbb24de_rbb_unterliegt_den_verlagen/



Siehe auch :
Telemedienauftrag : DJV kritisiert Schlichtungsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27837.0

NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27815.0

ARD und ZDF im Netz : Mehr Freiheit, weniger Text
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27808.0


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Tagesspiegel      25.07.2018

Angebot im Netz
Streit um RBB24.de: Der RBB unterliegt den Verlagen

Gelbe Karte für den RBB vom Landgericht Potsdam: Das Online-Angebot rbb24.de entsprach noch Anfang 2017 nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Verleger hatten bemängelt, das Angebot sei zu textlastig, damit "presseähnlich".
Zitat
"Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein. "Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die RBB24-App."
Weiterlesen auf :
https://www.tagesspiegel.de/medien/angebot-im-netz-streit-um-rbb24-de-der-rbb-unterliegt-den-verlagen/22842924.html


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Ich setz' mal eins nach; selbst Videotext sollte dem Rundfunk untersagt werden, ist er, also der Videotext, wie ich heute von ehemaligen Zeitungskunden erfahren durfte, einer der Gründe, weshalb sie keine Zeitung mehr abonniert haben, denn "da steht doch schon alles".

Am nächsten Grund sind die Verlage aber selber schuld, denn der besteht einerseits in der Werbelastigkeit der Abozeitungen und zweitens in der Fülle der reinen Werbeblätter, die "nebenbei" Infos anbieten, die sonst, also früher, in der kostenpflichtigen Abozeitung gestanden hätten.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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radiowoche.de      25.07.2018

von Tom Sprenger
Verlage gewinnen Verfahren gegen rbb

Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich unlängst nach einem Jahre andauernden Streit mit den Verlegern darüber geeinigt, welche Grenzen die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz einhalten müssen. Webinhalte der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen demnach nicht “presseähnlich” sein, um den Verlagen weniger Konkurrenz im Netz zu machen. Übersetzt heißt das – diese enthalten nun deutlich weniger Text, die öffentlich-rechtlichen Sender fokussieren sich im Netz stattdessen auf Audio und Video. Sollten künftig noch Streitfälle auftreten, sollen diese einer gemeinsamen Schlichtungsstelle vorgelegt werden.
Zitat
Einige Prozesse sind allerdings noch anhängig. So hat das Potsdamer Landgericht heute (25.7.2018) im juristischen Streit zwischem dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und fünf regionalen Zeitungsverlagen über die Online-Nachrichtenangebote des rbb unter rbb24.de sein Urteil verkündet. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Angebot des rbb am 23. Januar 2017 – dem Tag, der entsprechend bewertet wurde – juristisch nicht zulässig war.
Weiterlesen auf :
http://www.radiowoche.de/verlage-gewinnen-verfahren-gegen-rbb/


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wuv.de      25.07.2018

von Judith Pfannenmüller
Regionalverleger setzen sich gegen den RBB durch

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss sich im Internet mehr auf Videos statt Text konzentrieren.
Zitat
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Zeitungsverlegern und Öffentlich-Rechtlichen um das digitale Angebot von ARD und ZDF ist um ein weiteres Urteil reicher. Mehrere Regionalverlage aus Berlin und Brandenburg (Märkische Allgemeine Zeitung, Märkische Oderzeitung, Lausitzer Rundschau, Magdeburger Volksstimme und B.Z.) setzten sich mit ihrer Klage vor dem Landgericht Potsdam gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) durch. Die Verlage hatten ein deutlich geringeres Textangebot auf den Nachrichten-Seiten des RBB im Internet gefordert.
Weiterlesen auf :
https://www.wuv.de/medien/regionalverleger_setzen_sich_gegen_den_rbb_durch






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djv.de       26.07.2018

Ein Kommentar von Hendrik Zörner
Urteile als Lobbymunition

Erneut hat ein Gericht über die Digitalseiten eines öffentlich-rechtlichen Senders geurteilt. Das Landgericht Potsdam entschied sich gegen den Content eines bestimmten Tages auf der rbb-Homepage. Nach dem Umbau der rbb-Seiten ist das Urteil belanglos - oder doch nicht?
Zitat
Frühere Urteile gegen öffentlich-rechtliche Digitalseiten hatten naturgemäß den gleichen Webfehler wie der Potsdamer Richterspruch. Sie bezogen sich immer auf inaktuelle Seiten. Aber sie haben Stimmung gemacht. Die Zeitungsverleger, denen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz ein Dorn im Auge war, konnten gegenüber der Politik auf die Rechtsprechung verweisen. Letztlich mit der Konsequenz, dass sich die Ministerpräsidenten des Themas annahmen. Kürzlich beschlossen sie, dass der Telemedienauftrag neu definiert werden soll. Da kommt den Verlegern das Potsdamer Urteil wie bestellt.
Weiterlesen auf :
https://www.djv.de/startseite/service/blogs-und-intranet/djv-blog/detail/article/urteile-als-lobbymunition.html



Siehe auch :
MDR setzt weiter auf Text - Intendantin Karola Wille zum Telemedienauftrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28090.0


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