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Autor Thema: AG DOK erinnert an gesellschaftlichen Auftrag öffentl.-rechtl. Rundfunks  (Gelesen 3388 mal)

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Professional Production, 23.07.2018

AG DOK erinnert an gesellschaftlichen Auftrag öffentl.-rechtl. Rundfunks

Das kürzliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Rundfunkabgabe begrüßt die AG DOK, weist aber auf richterliche Klarstellungen zur Rechtmäßigkeit der Abgabe hin.

Zitat
[…]
Über mehr als zwei Seiten hinweg beschreibe das Gericht in der Urteilsbegründung (Seite 30 ff), worin die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der modernen Medienwelt besteht.

Denn angesichts der zunehmenden  Informationssteuerung durch Algorithmen, so heißt es in der höchstrichterlichen Begründung, „wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“ und damit „zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann“.

In solchen Formulierungen sieht die AG DOK bestätigt, was sie seit Jahren immer wieder einfordert. […]

So habe beispielsweise das ZDF in einer zufällig ausgewählten Programm-Woche zu Beginn dieses Jahres in der prime-time 555 Minuten Krimis, aber nur 75 Minuten Dokumentation gesendet […]

Weiterlesen auf:
https://www.professional-production.de/news/einzelansicht/datum/2018/07/23/ag-dok-erinnert-an-gesellschaftlichen-auftrag-oeffentl-rechtl-rundfunks/


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Blickpunkt:Film / mediabiz, 23.07.2018

AG DOK will Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorlegen


Zitat
Im September will die AG DOK ein verfassungsrechtliches Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorlegen und noch eine Reihe weiterer Publikationen zu diesem Thema starten. Damit reagiert der Verband auf das in der vergangenen Woche vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Rundfunkbeitrag.

In einer Pressemitteilung stellt die AG DOK fest, dass in der Berichterstattung über das Urteil zur Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags kaum auf den Teil der Urteilsbegründung eingegangen werde, in dem das Gericht die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der modernen Medienwelt beschreibe. […]

Man sei schon seit Langem der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Grundvoraussetzungen seiner öffentlichen Finanzierung nur unzureichend erfülle, schreibt die AG DOK weiter. […]

Weiterlesen auf:
http://www.mediabiz.de/film/news/ag-dok-will-gutachten-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-vorlegen/431827


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Nun ja...

Zitat
AG DOK begrüßt Verfassungsgerichts-Urteil und kritisiert Programmpolitik der Sender

https://agdok.de/de_DE/rundfunkabgabe

Zitat
"Es ist an der Zeit, die öffentlich-rechtlichen Sender durch klare Vorgaben daran zu erinnern, dass "Vielfalt" nicht bedeuten kann, einzelne Programmsparten kaputtzusparen und anderen -wie zum Beispiel dem Sport- überproportional viel Geld zuzuschanzen."

Das heißt lediglich, dass diese Arbeitsgemeinschaft öfter an die Futtertröge möchte. Nicht mehr und auch nicht weniger.


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urheberrecht.org     22.07.2018

Das Rundfunkurteil in der Debatte um die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunkfunks
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) nimmt das aktuelle Rundfunkurteil des BVerfG (vgl. Meldung vom 18. Juli 2018) zum Anlass, noch einmal kritisch über den gesellschaftlichen Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachzudenken.
Zitat
In ihrer Pressemitteilung begrüßt die AG DOK das Urteil des BVerfG und sieht sich in ihren Forderungen bestätigt: »Wenn man diese Argumentation einen Schritt weiterdenkt, ist das ein klares Plädoyer dafür, dass Informationsangebote und dokumentarische Formen ein absoluter Programmschwerpunkt sein müssen«, so AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel. Er kritisert die Programmpolitik der Sender. »Das Karsruher Urteil präsentiert dafür jetzt eine erste Quittung, und es wäre zu wünschen, dass die Medienpolitik nacharbeitet, wenn sie noch in diesem Jahr einen neuen Staatsvertrag zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorlegt«, so Frickel.
Weiterlesen auf :
http://www.urheberrecht.org/news/6089/


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