Wenn der Autovermieter Sixt je Fahrzeug Rundfunkbeitrag entrichten muß, wie verhält es sich dann mit den Fahrzeugen des, bspw., öffentlichen Nahverkehrs und den einzelnen Taxis, die ein Taxiunternehmen einsetzt?
Haben wir hier nicht die nächste Diskriminierung, wenn eine Beitrag je Fahrzeug unabhängig der beförderten Fahrgäste abzuführen ist? (Wobei die Fahrgäste ja tlw. bereits Rundfunkbeitrag bezahlen, (dt. EU-Bürger), bzw. nicht bezahlen, (EU-Ausländer, Nicht-EU-Bürger).
Wie schaut es dann mit Luftfahrt-, Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmen aus?
Rundfunkbeitrag je Zug, je Waggon, (auch für Güterwagen?), je Flugzeug?, je Schiff?
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;