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Autor Thema: Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk  (Gelesen 6412 mal)

  • Beiträge: 7.286
Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet.
Nö, nicht wirklich; sie haben allerdings die Eigenheit wohl eines jeden Staates vergessen, sich nur an das zu halten, was unmittelbar dem eigenen Wohle dient?

Evtl. deswegen wurde nur wenige Jahre später der Europarat gegründet, (dem 47 europäische Staaten inkl. Deutschland angehören), weil erkannt worden ist, daß es sinnvoll sein könnte, Deutschland an Europa "anzubinden" und die europäischen Länder "zusammenzubinden"; dafür wurde dann die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschaffen, kurz: EMRK.

Im Laufe der Jahre wurde diese Konvention kraft Ratifizierung Bundesrecht wie auch Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg mit nachwendezeitlicher Neugründung des Landes Brandenburg, wo jeder gemäß Kommunalverfassung verantwortliche Mitarbeiter einer staatlichen Stelle des Amtes enthoben wird, der sich nicht peinlichst an diese für ihn maßgebliche Landesverfassung hält, und "ein wenig später" mit dem Vertrag von Lissabon Recht der Europäischen Union, weil Resteuropa zu erkennen gegeben worden ist, daß sich auch Deutschland nur dann um EU-Recht, bzw. europäisches Recht schert, wenn es ihm nützt, was es aber auf Grund seiner Historie nicht darf.

Deutschland ist Vorbild für Europa und hat diesem Vorbild stets(!) positiv(!) gerecht zu werden und sollte sich deshalb hüten, sich über nur irgendeine mitvereinbarte Bestimmung hinwegzusetzen.

Art. 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit, die die Pressefreiheit mit umfasst:

"Without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität"

Deutschland ist schuld, wenn Europa nicht gelingt.
------------------
Ok, wäre ich nüchtern, hätt' ich das sicher nicht geschrieben!



Edit "Bürger":
Wie bereits weiter oben angemerkt, sind Entstehungsgeschichte und Umstände des Grundgesetzes und ähnliches vom Kern-Thema abschweifendes hier nicht zu vertiefen.
Da eine weiterbringende Diskussion am Kern-Thema hier im Thread nicht möglich erscheint, wird der Thread aus Gründen der Übersicht sowie aus Kapazitätsgründen geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 22:36 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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