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Autor Thema: Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk  (Gelesen 7154 mal)

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danisch.de (blog), 19.07.2018

Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk


Zitat
Eine Anmerkung zu einem Aspekt:

Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag entschieden. Meines Erachtens – und entsprechend der Dekadenz und dem Niedergang des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – politisch und nicht juristisch. Man zeigte dazu einen grinsenden Thomas Bellut vom ZDF, und nur ganz am Rande klang an, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin eine qualitative Anforderung geäußert hat. So steht im Urteil (Rn. 77 ff.) :

Zitat
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>).  […]

Typisch BVerfG: Schöne-Worte-Blabla. Dummerweise sagt das Bundesverfassungsgericht nicht, ob die Beitragspflicht auch gilt, wenn das öffentlich-rechtliche Fernsehen diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Also wertlos.  […]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2018/07/19/das-bundesverfassungsgericht-und-der-oeffentlich-schlechtliche-rundfunk/


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Der gleiche Autor hat sich kritisch bis polemisch zur Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer geäußert, die am Urteil vom 18.07.2018 mitgewirkt hat.

danisch.de (blog), 30.8.2012

Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer


Zitat
Wer mein Blog verfolgt, weiß, dass ich die Wahl der Professorin Susanne Baer zur Verfassungsrichterin deutlich kritisiert habe. [...] Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungsrichterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht auseinanderhalten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissenschaftlichkeit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar,  […]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2012/08/30/der-wahlausschuss-des-bundestages-und-die-wahl-der-verfassungsrichterin-baer/


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Danisch tobt sich wie üblich aus. Man muss Frau Baer nicht mögen, kann aber problemlos feststellen, dass sie nicht nur Volljuristin ist, sondern auch, dass sie bei bekannten Juristen promoviert und habilitiert wurde. Muss ein ITler nicht verstehen, kann man aber dennoch respektieren.

Richtig ist, dass Baer wohl seit mehr als 15 Jahren "Genderstudien" und "feministische Rechtswissenschaft" betreibt. Beides ziemlich sicher Themen, denen Danischs Ablehnung in besonderem Maße gilt, bis hin zur Obsession. Mir ist das auch nicht nach der Mütze, ich erbreche mich deshalb aber nicht gleich in die Tastatur.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Auf Danisch.de wird eben die Frage aufgeworfen, ob die derzeitigen -von CDUSPDFDPGRÜNE in ihr Amt gehievten-
Verfassungs"richter" möglicherweise -Verfassungsrechtlich gesehen- von der Kompetenz her vielleicht nur zweit-, drittklassig (oder vielleicht sogar noch schlechter...) sind.
Die Parteipolitische Gesinnung scheint ja bei der "Wahl" erst mal nur das Allerwichtigste zu sein!

Falls es politisch unabhängige Verfassungsrechts-Juristinnen - und -Juristen gibt, die für ein höchstrichterliches Verfassungsgericht hervorragend geeignet sind -
kommen sie nie in die Auswahl von CDUSPDFDPGRÜNE.

Nur immer solche Parteifreundschaftlichen Gelegenheitsjuristen wie bspw. Sunnane Baer (Grün), Ferdinand "Bro" Kirchhof (CDU), Andreas "Zweitwohnung" Paulus (FDP) oder
Johannes Masing (SPD)....usw.

Meine These:
Parteifreundschaft kann doch kein ernstzunehmender Indikator für Verfassungsrechts-Kompetenz sein!

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 11:53 von unGEZahlt«

f

fox

  • Beiträge: 437
Hab da was Lustiges gefunden:

spiegel.de, 22.07.2018
Cartoons der Woche: Die Dürre, der Trump, das Fernsehen
http://www.spiegel.de/fotostrecke/cartoons-der-woche-von-thomas-plassmann-und-klaus-stuttmann-fotostrecke-162577-4.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 14:45 von DumbTV«

P
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Zitat
Meine These:
Parteifreundschaft kann doch kein ernstzunehmender Indikator für Verfassungsrechts-Kompetenz sein!

Eine These, die von der Wirklichkeit mehr als ad absurdum geführt würde. Parteifreunde haben für ihre Parteien entschieden. WAS für ein SCHOCK  ::) Vielleicht sollte man sich einfach mal überlegen, wie die dort hingelangt sind...
Tja, und nun? Weiter Thesen aufstellen oder was an der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes ändern. Das geht, schließlich sind diese Parteifreunde ja auch dort hingekommen. Dauert halt etwas, bis es soweit ist. Machbar ist es.

Es bringt für Deutschland in Bezug auf den Rundfunkbeitrag nichts mehr, hier Thesen aufzustellen, wie es sein sollte und was aktuell nicht stimmt. Dies wurde seit fünf Jahren getan. Zeit zu realisieren, an welchen Hebeln man ansetzen muss, damit sich real was ändert.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 14:39 von DumbTV«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zeit zu realisieren, an welchen Hebeln man ansetzen muss, damit sich real was ändert. 

Das haben wir doch schon gefühlte Tausende Male besprochen!

M. M. n. geht es auf der juristischen Schiene beim EGMR weiter. Herr Ra. Bölck hat davon bereits gesprochen.

Ich bin auch Fan von alternativen Verteidigungsmethoden. Selbst habe ich am meisten Hoffnung auf:
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg176592.html#msg176592
( um ihnen Geld zu entziehen ) .

Außer Wahlwerbung!
Wenn Du die gute Idee hast, habe ich natürlich immer ein offenes Ohr für Dich.
(Aber ohne Wahlwerbung für fragwürdige Parteien. ARDZDFDR und Großdeutscher Rundfunk sind beide gleich schlecht.... )

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 18:21 von Bürger«

N
  • Beiträge: 11
Wenn jemand glaubt, bei einer (Bundestag-) Wahl geht es darum, seine Stimme einer bestimmten Partei zu geben...der liegt falsch.
Es geht nur darum, welcher Parteigenosse eine StaatsRente bekommt. Alles andere ist zweitrangig!
Warum soll das beim BVerfG anders sein?

Peter


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 11:01 von DumbTV«

B
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Abgesehen von der "Teamwork" oder "Familywork" der Kirchhof-Brüder - ein Bruder schreibt das Gutachten, der andere segnet dessen Umsetzung ab - ist die enge Verflechtung von Politik und Bundesverfassungsrichtern ein Problem:

Ein Beispiel - Peter Müller, Richter am 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes:
Als ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes, der in dieser Funktion auch den 15. Rundfunkstaatsvertrag mit der Änderung zur Wohnungspauschale unterschrieb, hatte er vor seiner Zeit als Politiker nur wenige Jahre als Richter am Amts- und Landgericht gearbeitet. Nach seiner Politikerkarriere ging es sogleich ohne besondere juristische Qualifikation ans Bundesverfassungsgericht.

Das Postengeschacher beim Bundesverfassungsgericht geht nach dem Ausscheiden Kirchhofs munter weiter. Ein Kandidat von Merkels Gnaden:

https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article179533674/Bundesverfassungsgericht-Stephan-Harbarth-ist-Favorit-fuer-die-Nachfolge-von-Ferdinand-Kirchhof.html

Wie sollen fundierte Urteile entstehen, wenn Parteiinteressen bei der Wahl derart deutlich sichtbar sind und Qualifikation vielfach in den Hintergrund rückt, und das bei Deutschlands höchstem Gericht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:03 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
@Bodi

das perfide am Bundesverfassungsgericht ist, dass es, sobald es nicht die zentrale Kernfragen der Macht des Staats und die Regierungsparteien betrifft, durchaus auch anständige Urteile geben kann. Beim Rundfunkbeitrag aber ging und gehts es um DAS MACHT- und MEINUNGSBEEINFLUSSUNGSINSTRUMENT. Hier wird kein Milimeter Boden hergegeben. Auch nicht in Zukunft!

Mit der aktuellen Konstruktion des Bundesverfassungsgerichtes und der Art der Richterberufung wird es keine wesentliche Änderung am Rundfunkstaatsvertrag geben - NIEMALS -. Diese muss anders, politisch erreicht werden.

Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet. Es ist zwar tabu, dieses zu sagen, weil das GG über den Klee gelobt wird. Viele Dinge wurden aber, wie jetzt klar wird, mit der heißen Nadel gestrikt. Die menschliche Natur - Geld- und Machtgier - wurde ziemlich unterschätzt.

Vom Bundesverfassungsgericht kann man sich aufgrund seiner Besetzungsmodalitäten beim Thema Rundfunk auch in Zukunft keine gerechten, sachneutralen und die Bürger schützenden Urteile erwarten. Die parteiliche Vetternwirtschaft ist zu groß und wird immer schlimmer!

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 11:04 von DumbTV«

  • Beiträge: 577
@Peli: Ich teile diese Ansicht nicht!

[...] Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet. [...]
Das BVerfG alleine hat bereits in den '60ern des vorigen Jahrhunderts mir seinen Rundfunkurteilen die Einfallstore für die Macht des fiktiv Unfaktischen geöffnet. Der Artikel 5 (1) Satz 2 des GG spricht nicht von notwendiger öffentlich-rechtlicher Finanzierung der genannten Freiheit. Das kommt vom BVerfG höchstpersönlich, und mündet im Finanzierungszwang des "Staatsmegaphons" durch seine BürgerInnen - wer sonst sollte den so vielfach ungewünschten Meinungsausstoß auch bezahlen müssen?

Der zu wahrende politische Proporz bei der Wahl der BundesverfassungsrichterInnen durch unsere VolksverteterInnen (wohlgemerkt - nicht durch den Souverän selbst oder ein entsprechend unabhängigeres Gremium) legt - wie Du ja richtig beschrieben hast - bereits dar, dass es sich bei der Rechtsprechung (und das gilt auch allgemein) in erster Linie um eine politische Veranstaltung (seit dem 18.07. als Michels Kasperletheater jetzt auch für die Letzte/n sicht- und spürbar) handelt, bei der Grundrechte, Gesetze, deren Auslegung zweit-/nachrangig sind und - wie im aktuellen Fall - mit Füßen getreten werden.

Diese Art von "Kontrolle" der Justiz (ähnlich auch in den "Rundfunkgremien") kann keinen ausreichenden Schutz Bürgerlicher Rechte bieten. Und die Verschränkung der staatlichen Gewalten wird zwar seit Jahrzehnten, u.a. auch von der EU angemahnt, von Deutscher Politik aber selbstreferent kaltschnäuzig ignoriert - es drohen Deutungs- und Machtverlust.

Auch die Festschreibung des Dualen Rundfunksystems (ÖRR/Private, Anfang der '80er) strotzt nur so von Ungleichbehandlung. All das basiert aber auf politischen Entscheidungen, mit denen eine eigene Vision der Fiktion vom Machterhalt in diesen Kreisen fortgeschrieben wird. Artikel 56 des GG (hier nur als Eidesformel für den Bundespräsidenten) bringt treffend zum Ausdruck, an was es uns zunehmend mangelt.

Ich würde Dich bitten, die von Dir zitierte "schlechte Arbeit" der Gründungsväter "in vielen Bereichen" hier in Verbindung mit "öffentlich-schlechtlichen Rundfunk" zu belegen, da ich diese so bisher nicht entdecken kann. TIA!


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Hallo @Peli...

...
Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet. Es ist zwar tabu, dieses zu sagen, weil das GG über den Klee gelobt wird. Viele Dinge wurden aber, wie jetzt klar wird, mit der heißen Nadel gestrikt. Die menschliche Natur - Geld- und Machtgier - wurde ziemlich unterschätzt.
...

...bzgl. Deiner Statements zur Natur des aktuellen Konflikts den sg. "Rundfunkbeitrag" betr., und dass dieser politisch (Polis, die Bürgerschaft), also vom Bürger selbst zu lösen ist und nicht von den Hanseln beiderlei Geschlechts, die ihn zu vertreten vorgeben bzw. Deine Anmerkungen zur strukturellen Bedingtheit der ganzen politischen Misere in diesem Land (die Karlsruher Festpiele sind ja nur eine Manifestation davon) ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Eigentlich auch Deiner Quintessenz - die da lautete, die MacherInnen des GG hätten so gewisse schlechte menschliche Eigenschaften unterschätzt. Allerdings muß man das m. E. zu einem Gutteil auf dem Hintergrund der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse sehen. Vllt. den meisten damals Maßgeblichen kann man gewiss unterstellen, dass deren Schreck echt war & ihnen noch ziemlich in den Knochen gesessen hat, was das III. Reich anlangt, & dass so etwas überhaupt möglich war. Auf derartigen Hintergründen liegt eine Annahme, es könne sich dabei nur um eine "Singularität" gehandelt haben, vllt. gar nicht so fern. Auch wenn man sich - hier als Randnotiz - vergegenwärtigt, dass es selbst in der CDU eine anfangs gar nicht so kleine Strömung gegeben hatte, die sogar einen Sozialismus aus christlicher Verantwortung zu etablieren gefordert hatte, oder wie in Hessen im Zuge einer Volksabstimmung > 70% für eiine Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien votiert hatten (die aber von unseren amerikanischen Freunden suspendiert worden war) mag Anhaltspunkte abgeben, dass die meisten was gelernt hatten.

Dem stehen selbstredend sehr viele ggü. die genau da weiterzumachen gedachten, wo die Nazis aufgehört hatten. Eine mindestens ebensogroße Schuld könnte man auf dem Hintergrund dem seinerzeitigen wie heutigen Bürger vorwerfen, trotz Restauration und Wiedereinsetzung der Altnazis in ihre Positionen in Wirtschaft, Politik & Gesellschaft ebendiese Parteien auf den Schild gehoben zu haben, statt sich die ja damals schon vorliegenden, durchaus klugen Analysen auch in Deinem Sinne zu Gemüte zu führen & entspr. zu handeln.

Aber das Thema sollte evtl. an anderer Stelle fortgesetzt werden...


Edit "Bürger":
In der Tat, die Entstehungsgeschichte und Umstände des Grundgesetzes ist hier bitte nicht weiter zu vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifendes eigenständiges Thema. Hier bitte wie überall im Forum auch nicht in allerlei allgemeine Unmutsbekundungen ergehen und/ oder von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 04:09 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

D
  • Beiträge: 110
Der gleiche Autor hat sich kritisch bis polemisch zur Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer geäußert, die am Urteil vom 18.07.2018 mitgewirkt hat.

danisch.de (blog), 30.8.2012

Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer
!

Deutsche Richter, und zwar an allen Gerichten, sind schon länger alles andere als unabhängig.
Das sieht man in vielen unverständlichen Urteilen:
GEZ Verweigere geht in den Knast, Vergewaltiger laufen frei herum (nur ein Beispiel)

Richter sind Beamte und machen das, was seine Vorgesetzten vorgeben. Wer ist der Vorgesetzte?
Richtig, die Merkeltruppe.
Wer anders agiert, wird verbal beschossen (plus der Sachen, hinter vorgehaltener Hand passieren), Stichwort Tübingen.
gr..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 13:04 von DumbTV«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Danisch hat eigentlich immer Schaum vor dem Mund, wenn er etwas nicht versteht bzw. nicht beurteilen kann, es aber dennoch tut. Er hält Frau Baer für nicht juristisch qualifiziert. Gut, soll er. Aber kann das jemand, der in IT macht, beurteilen? Also objektiv betrachtet und so, dass dies für eine Verbreitung über sein Blog hinaus reicht?

Tatsache ist jedenfalls, dass Frau Baer Volljuristin ist, in Jura promovierte und sich zudem habilitiert hat. Sie erfüllt damit zweifellos die Bedingungen zur Richterin am BVerfG berufen zu werden, ob es Herrn Danisch, mir oder anderen nun passt oder nicht. Die Bedingungen sind nämlich klar definiert. Wenn Danisch das abstreitet, dann kann auch jeder Danischs IT-Fähigkeiten als unterirdisch bezeichnen, da sie ja zur Promotion nicht gereicht haben. Ich würde das nie tun, da ich weder weiß, was er in dem Bereich tut oder getan hat. Natürlich kann man die Tätigkeiten einer Richterin (auch am BVerfG) kritisieren. Nur wären dazu Argumente hilfreich, an denen es bei Danisch in der Regel mangelt, insbesondere dann, wenn es um Frauen geht. Die Themen, mit denen sich Frau Baer beschäftigt, und mit denen nicht nur Danisch wenig anfangen kann, sind m. E. kein Argument. Und das Frau Baer an die Position herangekommen ist, weil man sie in Kungelrunden erkoren hat ist auch keines, denn das trifft auf alle Richter am BVerfG zu, wie man aktuell gerade wieder anlässlich der Neubesetzung am Gericht beobachten kann.

Was bleibt aus D.s Schreibe? Richter am BVerfG sind Menschen unterschiedlichen Geschlechts mit unterschiedlichen Interessen und nicht wirklich unabhängig! - Nein! - Doch! - Ohh!  :)

M. Boettcher


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Tatsache ist jedenfalls, dass Frau Baer Volljuristin ist, in Jura promovierte und sich zudem habilitiert hat.

Kannst Du eine oder zwei wissenschaftliche Publikationen von Baer verlinken, die juristisch-wissenschaftlich sind und keine feministischen Themen behandeln?

Interessant wären Promotion oder Habilitation, aber die sind leider nicht verlinkt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel konkret mit Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" diskutieren.
Darüber hinausgehende ausschweifende allgemeine Diskussionen zur Befähigung von Richtern etc. kann das Forum nicht leisten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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