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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Rentnerin will nicht zahlen  (Gelesen 6254 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Rundfunkbeitrag: Rentnerin will nicht zahlen
Autor: 20. Juli 2018, 07:35

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/shz.de.png

Norddeutsche Rundschau, 20.07.2018

Rentnerin will nicht zahlen


Zitat
[…]
 Seit Juni 2016 verweigert die streitbare 82-Jährige jegliche Zahlungen an den Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks. Mit der Begründung, dass sie gar keinen Fernseher besitze und dieses Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig nicht nutzen wolle. Die Programme seien uninteressant, nach Ansicht von Ursula Thiel würde auch die Kultur unterdrückt; das System wäre nicht förderlich zur Erwachsenen- und Jugendlichen-Bildung. „Einfach alles zu lau“, befand sie. Sie kennt zwar den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag, weiß, dass sie zur Zahlung verpflichtet ist, hält aber von der dort ausgewiesenen Solidargemeinschaft wenig.

Ganz im Gegenteil: In Schriftstücken bezeichnete sich Ursula Thiel mit dem Rundfunkbeitrag als Bestohlene und dass sie von Staats wegen verpflichtet wäre, Diebesgut zu unterstützen. Nachdem sie diverse Mahnungen vonseiten des Beitragsservice – denen Ursula Thiel immer widersprach – erhalten und zur Kenntnis genommen hatte, ging sie in die Offensive: Sie reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen den Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks ein.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/rentnerin-will-nicht-zahlen-id20484832.html?nojs=true


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Hoffentlich ist der Dame bewusst, dass die Richter des VG Schleswig regelmäßig zu Mitarbeitern des Monats beim BS gekürt werden...


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G
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Seit Juni 2016? Seit wann liegt die Klage beim VG?

Der generalstabsmässig organisierte Vollstreckungsterror beginnt doch bereits schon unmittelbar nach den Vollstreckungsankündigungen. Einstweiliger Rechtschutz steht nur auf dem Papier. Gerne wird dazu das Konto geplündert und wer kein P-Konto hat, der ist dann eben fällig. Sollte es auf dem Konto trotzdem nix zu holen geben, wird eben woanders gesucht und weiter terrorisiert und zwar so lange, wie der unbescholtene Bürger sich zu Recht gegen „staatsferne“ Bevormundung und Zwangsfinanzierung einer mittlerweile masslos überfetteten Rundfunkautokratie zur Wehr setzt.

Da diese Methoden bzw. die entsprechenden Zwangsmittel dazu immer mehr ausufern - siehe auch Androhung Beugehaft - staune ich, dass sich seit 2016 noch nicht einmal der GV bei der taffen Dame angemeldet hat.

Na gut, weiß ja niemand, was in diesem Artikel möglicherwesie alles nicht zur Sprache gekommen ist...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 22:10 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na ja, @Grit...

[...] staune ich, dass sich seit 2016 noch nicht einmal der GV bei der taffen Dame angemeldet hat.

...die seitens der Herrschaften von "Anstalten", sogenanntem Beitragsservice (auch der etablierten Politik, nicht zu vergessen natürlich unsere Justizindustrie mit ihrer Massenproduktion an Gefälligkeitsurteilen) vorgestellte allgemeine Attitüde ist halt zu einem Gutteil Maskerade. Natürlich wissen die Herrschaften, dass sie auf dünnem Eis stehen bzw. stünden, wenn sich tatsächlich breiter Widerstand aufbauen sollte. Auf so einem Hintergrund könnte es denen wie im Fall besagter "taffen Dame" als wesentlich zu verfolgendes Ziel erscheinen, so wenig Öffentlichkeit wie möglich sich bilden zu lassen.

Und an der Konstellation hat sich seit dem Bekenntnis selbst zur höchstrichterlichen Protektion der Gelddruckmaschine ÖRR dieses Landes in Diensten von Staat & "Eliten" nichts geändert. Doch nicht nur nichts geändert: Wer weiß - unter Umständen erweist sich dieses Urteil vom 18.07. sogar noch als Bärendienst erster Güte für die Connection aus "Anstalten" & etablierter Politik mit ihrer gegenseitigen Zuschanzung von Macht und Geld und Pöstchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 22:11 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

G
  • Beiträge: 272
Natürlich wissen die Herrschaften, dass sie auf dünnem Eis stehen bzw. stünden, wenn sich tatsächlich breiter Widerstand aufbauen sollte. Auf so einem Hintergrund könnte es denen wie im Fall besagter "taffen Dame" als wesentlich zu verfolgendes Ziel erscheinen, so wenig Öffentlichkeit wie möglich sich bilden zu lassen.

Der Widerstand ist gegenwärtig und nicht jeder Fall wird auch in der Presse veröffentlicht oder in die Öffentlichkeit getragen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Schicksale in Form von Schikanierungen und Willkür es bereits gibt oder gegeben hat, von denen in der Presse kein Wort zu lesen ist.

Und möglicherweise ist das ausgeklügelte System der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zu Einschüchterungen jeglicher Art ja auch länderabhängig? In meinem Umfeld (Berlin) kenne ich zumindest bislang niemanden, der diesem Vollstreckungsterror - so sehr er sich auch gegen wehrte  - entkommen ist und solange alle Handlungen der Ausführenden geschützt werden, gibts ja auch nichts zu befürchten, um vielelicht ja auch nur einmal ansatzweise das derzeit bestehende Selbstbereicherungssystem in Frage zu stellen.

Eine Rechtmäßigkeit, welche offenkundige Mängel aufweist, will man gar nicht erklären, sondern schlichtweg zwangsverordnen. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 22:12 von Bürger«

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Seit Juni 2016 verweigert die streitbare 82-Jährige jegliche Zahlungen an den Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks.

Aus Protest: Honecker-Pfarrer verweigert "GEZ"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27296.0
Zitat
Einer der bekanntesten Pastoren Deutschlands – Pfarrer Uwe Holmer (88) – verweigert nunmehr bis auf Weiteres die Zahlung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,50 Euro monatlich.

Bei den über 80-Jährigen scheint der Rundfunkbeitrags-Boykott beliebt zu sein.


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