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Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

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heise.de      19.07.2018

heise online News
Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen wird nicht per se abgeschafft. Die Länder möchten dies über Befreiungsanträge regeln, die einen Nachweis erfordern.

--- Zitat ---Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar."
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Die Neuregelung muss nach Ansicht der Länder im Kern zwei Ergänzungen enthalten. "Einmal, dass auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung möglich ist", sagte Raab. "Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss." Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Laender-fordern-Einzelfallpruefung-von-Rundfunkbeitrag-in-Zweitwohnung-4115546.html

Gee:
Einzelprüfung bei ca. 2 Mio Zweit-/Ferienwohnungen*?!?
Aber bei Nichtnutzern ist das angeblich nicht möglich! Unglaublich!!!

Beitragsservice Jahresbericht 2017 beträgt die Anzahl Wohnungen ohne Befreiung  35,1 Mio.:

- davon ca. 2 Mio Zweitwohnung (Stand 2013) = 5,7 %,

- davon angeblich nur 3 % Nichtnutzer = 1,1 Mio


*) https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/EVS_HausGrundbesitzWohnverhaeltnisHaushalte.html

Markus KA:

--- Zitat ---"Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten.
--- Ende Zitat ---

Na da sind wir aber mal gespannt, wie Frau Raab das prüfen möchte; werden nun Schnüffler im Auftrag der Landesregierung zu den Zweitwohnungen geschickt? Ist das nun die neue Definition von "Staatsferne"?


--- Zitat ---"Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss." Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen.
--- Ende Zitat ---

Ein Inhaber einer Zweitwohnung kann nur Inhaber einer Erstwohnung sein, sonst hätte er keine Zweitwohnung. Als Inhaber der Erstwohnung wird, sofern er sich nicht weigert, einen Zwangsbeitrag bezahlen. Welche Verhältnisse hier Frau Raab sonst noch in den Sinn gekommen sind, erschließen sich mir nicht.

Aber wer weiss welche weiteren Schritte Frau Raab, zusammen mit Herrn Dörr, Herr Wilhelm und weiteren "staatsfernen" Personen am Mittagstisch nach der Verhandlung in Karlsruhe besprochen hat.

Kann man doch die zukünftigen finanziellen Einbußen doch nicht unbedingt als kleines Übel oder unwesentlich bezeichnen.

Das Kleine Übel und die Nicht-Wesentlichen grüßen Dich!...und bald auch die Zweitwohnungsbesitzer  8)

PersonX:
Die Verwaltungsvereinfachung steigt mit der Anzahl der Zweitwohnungen, warum nur eine haben, wenn man n haben kann. Vielleicht bedarf es einer Zweitwohnungsbörse.
Man stelle sich vor, jeder habe 50 oder mehr Zweitwohnungen, warum ja auch nicht. Diese können zudem gleich im gleichen Haus sein. Es gilt Freizügigkeit.

Es kommt sicherlich noch besser, was ist mit der zweit Wohnung, wo es gar keine EMA Anmeldung gibt. Diese sollte der LRA ja nun auch mitgeteilt werden. Ein Land voller Zweitwohnungen mit n Personen. Welch ein Chaos als Potenzial gesehen wird.

noGez99:
Jeder kann seine Garage und Gartenschuppen als Rundfunk-Zweitwohnung anmelden, da die Definition im RBSTV ja lautete

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

man könnte ja ein Wohnmobil in die Garage stellen um darin zu schlafen.

Aktion: alle Garagen als Rundfunkbeitrags-Zweitwohnung als beitragsfrei anmelden!

(Aber nicht als offizielle (Bundesmeldegesetz?) Zweitwohnung, sonst wird eventuell Steuer fällig)

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