Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag
ChrisLPZ:
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Handelsblatt, 18.07.2018
Erich Sixt
Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag – vergeblich
--- Zitat ---Eigentlich ist Erich Sixt, 74, durch und durch pragmatisch. Immer wieder wird er gefragt, welches seine liebste Automarke sei. Die Antwort ist stets dieselbe: Diejenige, die sich am besten vermieten lässt. Mercedes oder Mitsubishi, egal, solange der Kunde zahlt.
Das heißt nicht, dass der Chef und Großaktionär des Autovermieters Sixt alle Widrigkeiten im Leben hinnimmt. „Wenn ihn etwas nervt, dann nervt ihn das“, sagt ein Vertrauter. Und weil er mitunter ein Sturschädel ist, führte Sixt acht Jahre lang einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag. […]
--- Ende Zitat ---
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https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/erich-sixt-acht-jahre-fuehrte-der-sixt-chef-einen-feldzug-gegen-den-rundfunkbeitrag-vergeblich/22812822.html
googler:
Mich würde auch mal interessieren, warum Mietwagenfirmen für Vermietete Autos mit Radios zahlen müssen. Hintergrund: Nur Leute mit einem Wohnsitz in Deutschland müssen zahlen. Die zahlen aber schon, wenn sie in ein Auto steigen.
Mork vom Ork:
Das Schlimme ist, dass es nicht nur um Autos mit Radio geht, sondern einfach um alle Autos - egal ob mit oder ohne Rundfunkempfangsgeräten. Es handelt sich dabei auch um eine Verwaltungsvereinfachung, indem man nicht mehr prüfen muss, ob Empfangsgeräte im Auto vorhanden sind - der Gesetzgeber unterstellt einfach das Vorhandensein eines Autoradios, weil es der Standardfall ist.
googler:
Da fragt man sich wirklich, was hier gespspielt wird.
maikl_nait:
Hallo!
Oh, welch feine Nuance da aufgetragen wird: ;D
--- Zitat ---Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungskonform
--- Ende Zitat ---
Das wird selten so präzise geschrieben.
@googler, @Mork
Es liegt laut BVerfG am Vorteil:
- Beschäftige -- die sind mit möglicher Nutzung beschäftigt
- Standorte -- na irgendwo müssen die potentiellen Empfangsgeräte ja stehen
- Fahrzeuge -- schon das Blech könnte Wellen empfangen
Im "privaten Bereich" kommt es nach "RBStV" §2 weder auf den Willen noch auf Autos an. Aber: wie wir im Fall des Obdachlosen in Stuttgart gelernt haben: wenn ein bloßer Briefkasten als Adresse gemeldet wird, kann vom ÖRR zumindest das Wohnen vermutet werden, bis einem Richter auffällt, daß der Kasten regelmäßig zu klein zum ständigen Aufenthalt ist. Wahrscheinlich wird dann demnächst als Ersatzmaßstab (TM BVerfG) darauf abgestellt, daß die "Möglichkeit zu Wohnen" potentiell gegeben ist, ohne daß es auf einen Briefkasten ankäme.
MfG
Michael
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