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Autor Thema: KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG: Realitätsferner geht es nicht  (Gelesen 1950 mal)

Uwe

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KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht

Quelle: FAZ (Abo) 18.07.2018 VON MICHAEL HANFELD


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen? [..]

[...] Besser hätten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht wünschen können. Die Richter segnen das Beitragsmodell ab – mit einer winzigen Ausnahme: Für Zweitwohnungen darf kein Beitrag erhoben werden, weil dies gegen das Gleichheitsgebot verstoße und die Beitragspflicht mit der Zahlung für die Erstwohnung schon abgegolten sei. Alles andere finden die Verfassungsrichter okay. Nirgends sonst in diesem System können sie eine Ungleichbehandlung oder fehlende Begründung für den Beitrag finden, für eine Steuer halten sie ihn schon gar nicht. Die öffentlich-rechtlichen Sender verfügen nun über eine finanzielle Ewigkeitsgarantie. [...]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 17:19 von DumbTV«
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K
  • Beiträge: 8
Hier ein guter Kommentar von
RP-Online, 18.07.2018
Kommentar zum Rundfunkbeitrag-Urteil
Eine verpasste Chance
https://rp-online.de/wirtschaft/kommentar-zum-urteil-ueber-den-rundfunkbeitrag_aid-23976831


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 06:23 von Bürger«

T

Tereza

Sehr guter, kritischer FAZ-Artikel.

Die Zusammenfassung des Karlsruher Irrsinns kommt zum Schluss:
Zitat
[...] warum soll dann ausgerechnet für eine Zweitwohnung kein Beitrag anfallen? Nur weil jemand nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann? Wo doch die tatsächliche Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sonst gar keine Rolle spielt, also komplett egal ist? Schon komisch, irgendwie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 06:19 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Siehe
Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Warum das Urteil klug und nachvollziehbar ist
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28135.msg177019.html#msg177019

Eine Gegenposition.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 06:23 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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