Allgemeines > Pressemeldungen Juni 2018
Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen ( VG Freiburg - 9 K 8560/17 )
linkER:
christmann-law.de 20.06.2018
VG Freiburg 24-05-2018
Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen
Verpflichtet zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind Personen, denen die Möglichkeit eröffnet ist Rundfunk zu empfangen. Damit müssen auch Arztpraxen den Beitrag bezahlen. Die vielfältigen Einwände einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis gegen die Zahlungspflicht halfen den Ärzten nichts.
Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. Mai 2018 – 9 K 8560/17
--- Zitat ---Sie zogen sowohl die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage des Rundfunkbeitrags in Zweifel als auch meinten sie, dieser verletze ihre Berufsfreiheit.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Das Verwaltungsgericht Freiburg wies alle Einwände als unbegründet zurück. Weder sei die Beitragspflicht europarechtswidrig noch verstoße sie gegen Grundrechte.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Schließlich bestätigte das Gericht auch die Pflicht der Praxis, Säumniszuschläge sowie die entstandenen Rücklastschriftgebühren zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
http://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/881-arztpraxis-muss-rundfunkbeitrag-zahlen-vg-freiburg-24-05-2018.html
Volltextveröffentlichung siehe nunmehr unter
VG Freiburg / 9 K 8560/17 / Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE180009342&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
McKaber:
--- Zitat von: linkER am 10. Juli 2018, 17:17 ---
--- Zitat ---Das Verwaltungsgericht Freiburg wies alle Einwände als unbegründet zurück. Weder sei die Beitragspflicht europarechtswidrig noch verstoße sie gegen Grundrechte.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Was mich immer wieder nervt, Verwaltungsgerichte haben überhaupt nicht zu beurteilen ob etwas gegen Europa- oder Grundrecht verstößt. Dafür sind andere Gericht zuständig.
Markus KA:
--- Zitat ---"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Die möglichen gesundheitlichen Folgen eines Zwangsbeitrages sind nicht von der Hand zu weisen, somit läge auch hier ein berechtigtes Einschreiten der Ärzte vor.
Nicht zuletzt stellt seit seiner Einführung der Rundfunkbeitrag in Arztpraxen, die kein Empfangsgerät haben, ein Nachteil dar, der vor 2013 nicht bestand. Darauf hat der Europäische Gerichtshof in seiner mündlichen Verhandlung am 04.07.2018 zum Thema, Betriebsstätten und Nichtnutzer, hingewiesen.
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.msg175004.html#msg175004
Derzeit anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof kann man jetzt nicht unbedingt als "ohne Aussicht auf Erfolg" bezeichnen. Alleine die Diskussion in den höchsten Gerichten zu einem Zwangsbeitrag darf schon als Erfolg bezeichnet werden, die ohne Klagen nicht erreicht worden wäre.
LECTOR:
--- Zitat ---"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Diese "Praxisanmerkung" ist ja eine des Rechtsanwaltes Christmann - und nicht der klagenden Ärztepraxis. Bleibt zu hoffen, dass RA Christmann nicht der Prozessvertreter der klagenden Ärztepraxis war. Es stimmt zwar, dass derzeit vor Verwaltungsgerichten wenig Aussicht auf Erfolg besteht gegen den Rundfunkzwangsbeitrag zu klagen, dennoch ist es keine Frage von gut investierter Zeit. Die Urteile der Gerichte sind ja derart skandalös und mit gesunden Menschenverstand eigentlich kaum noch zu ertragen, dass die urteilenden Richter sich besser in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Der Urteilstext des VG Freiburg, 9 K 8560/17 verdient eigentlich, in einem eigenen Forumsthema ausführlich analysiert zu werden.
Zeitungsbezahler:
--- Zitat ---"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Hauptsache wird der Rechtsanwalt nicht mal ernsthaft krank, wäre schon blöd, wenn der Arzt rät, der Patient solle sich mal lieber mit seinem Testament beschäftigen, als dass der Arzt nochmal eine andere Behandlungsmethode ausprobiert...
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