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Autor Thema: Antrag NI: Rundfunkbeitrag stabil halten - Akzeptanz für örR erhöhen  (Gelesen 1153 mal)

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Niedersächsischer Landtag
Drucksache 18/1074, 12.06.2018

Antrag der Fraktion der SPD und Fraktion der CDU

Rundfunkbeitrag stabil halten - Akzeptanz für das System eines zeitgerechten öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen

Zitat
Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag), der zwischen allen 16 Bundesländern am 31. August 1991 geschlossen wurde, hat einheitliche Regelungen für den Rundfunk in den Bundesländern geschaffen.

Seit der Umstellung der Rundfunkgebühr hin zum sogenannten Beitragsmodell (Haushalts- und Betriebsstättenabgabe) zum 1. Januar 2013 richtet sich die Höhe nicht mehr nach Anzahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Bei Unternehmen werden Kraftfahrzeuge nach wie vor mit einem Drittel Beitrag belegt. Nach einer Senkung des Rundfunkbeitrages im Jahr 2015 von 17,98 Euro liegt dieser nun bei monatlich 17,50 Euro. In der Abwägung zwischen kurzfristigen Schwankungen und langfristiger Beitragsstabilität wurde damals dem Vorschlag der KEF, den Beitrag auf 17,20 Euro zu senken, nicht entsprochen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sicherstellen, dass ein unabhängiges, informatives und unterhaltsames Programm für die Gesellschaft bereitgestellt wird. Das Angebot soll einem Großteil der Gesellschaft zugänglich sein und deren Teilhabe garantieren. Die Abgabe von Gebühren soll die Bereitstellung dieses Angebots sicherstellen und verpflichtet zugleich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem höchsten Maße an Transparenz und zu einem kontinuierlichen Monitoring über Zweck und Verwendung der Gebühren.

Der Chef der KEF, Heinz Fischer-Heidlberger, betonte in einem Interview, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bemüht seien, die Kosten niedrig zu halten: „Spardruck ist notwendig, um die Strukturen zu verändern und neue Aufgaben bewältigen zu können. Da sind die Anstalten gut unterwegs.“ Es sei auch für die öffentliche Akzeptanz wichtig, den Rundfunkbeitrag möglichst gering zu halten, räumte der KEF-Chef ein. Er fügte aber hinzu: „Es gibt natürlich auch durch die Technikveränderungen, durch die Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien zusätzliche Aufwendungen.“

Der Landtag fordert vor diesem Hintergrund, die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch größtmögliche Beitragsstabilität zu gewährleisten.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

1. sich in allen Verhandlungen und Beratungen für eine Stabilität des Rundfunkbeitrags einzusetzen.

2. sich bei der Erarbeitung zukünftiger Rundfunk-Staatsverträge bzw. der Neufassung des Telemedienauftrages für Regelungen einzusetzen, die sowohl eine zeitgerechte Verbreitung als auch die Interessen der privatwirtschaftlich tätigen Verleger und Rundfunkveranstalter berücksichtigen,

3. sich dafür einzusetzen, dass die Grundlagen für Kooperationen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere in den programmfernen Bereichen, wie Verwaltung, Beschaffungswesen und Infrastruktur, weiter verstärkt werden. Die für den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefundene Betrauungslösung ist richtig. Alle Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten und deren Gesellschaften sind offen und transparent darzulegen.

4. einen öffentlichen Diskurs über Auftrag, Struktur und Zukunft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu organisieren.

Begründung

Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit auch die Höhe des Rundfunkbeitrages sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

Aktuelle Stichpunkte sind hierbei

– die Abgabe, Erhebung und Höhe des Rundfunkbeitrags,

– die Angebotsvielfalt der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten,

– die Definition des Auftrags der Rundfunkanstalten,

– Zweifel an der Unabhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien in bestimmten Kreisen,

– die zeitgemäße Nutzung von Telemedien,

– die Anpassungsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien auf gesellschaftliche Entwicklungen wie z. B. die Digitalisierung oder den demografischen Wandel,

– die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken und die rechtliche Bewertung presseähnlicher Angebote.

Für die Fraktion der SPD
Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer

Für die Fraktion der CDU
Jens Nacke Parlamentarischer Geschäftsführer

Download (pdf, ~80 kb)
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F02500/01001-01500/18-01074.pdf

Alternativ im Anhang



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