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Autor Thema: Antrag RP: Staatsverträge kündigen, Debatte über Strukturreformen... (YouTube)  (Gelesen 1818 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ

Drucksache 17/6519, 15. 06. 2018

Antrag der Fraktion der AfD

(der Link zum YouTube-Video der Plenardebatte zu diesem Antrag befindet sich hier)

Staatsverträge kündigen, Debatte über Strukturreformen einleiten, einem schlankem Heimatfernsehen den Weg ebnen

Zitat
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
bis zum 31. Dezember 2018 dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz
schriftlich die Kündigung

1. des Rundfunkstaatsvertrages,
2. des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,
3. des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages,
4. des ARD-Staatsvertrages,
5. des ZDF-Staatsvertrages,
6. des Deutschlandradio-Staatsvertrages,
7. des SWR-Staatsvertrages
zu erklären, die zum 31. Dezember 2020 wirksam wird.

Begründung:
Deutschland leistet sich einen sehr teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten betreiben über 20 Fernsehkanäle, über 60 Radioprogramme und sind dazu noch im Internet auf diversen Kanälen vertreten. Neuestes Projekt: „Funk“, ein millionenschweres Internetformat, das die privaten Plattformen „YouTube“ und „Facebook“ nutzt. Kostenpunkt: 44 Millionen Euro jährlich.

Das   Gesamtbudget   der   öffentlich-rechtlichen   Anstalten   beträgt   deutlich   über 8 Milliarden Euro jährlich, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten. Allein aus Rheinland-Pfalz flossen 2016 386 Millionen Euro an Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen ab – ein erheblicher Verlust an Kaufkraft. Das finanzielle Volumen der Öffentlich-Rechtlichen ist – verglichen mit rechtlich ähnlich verankerten Sendeanstalten in anderen europäischen Staaten – beispiellos.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat zum 1. Januar 2013 in Kraft trat. Er brachte die Umstellung der Finanzierung von der Gebühr zum Beitrag, der unabhängig von Nutzung pro Haushalt erhoben wird. Die Akzeptanz der Finanzierung steigerte das nicht. Im Gegenteil: Sie hat signifikant abgenommen, das belegt nicht nur die hohe Anzahl der Mahnverfahren, sondern auch die zahlreichen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Im Jahr 2015 kam es bei ca. jedem zehnten Konto zu einem Mahnverfahren. Die Kosten für diese Verfahren beliefen sich auf 4,9 Millionen Euro. Zu den prominentesten Klägern gegen den neuen Rundfunkbeitrag gehört auch der größte deutsche Autovermieter Sixt. Dieser muss nämlich nach der Neugestaltung für seine rund 91000 Fahrzeuge sowie für 2 200 Betriebsstätten Rundfunkgebühren zahlen. Das Unternehmen muss jährlich  also mehr als 3 Millionen Euro an Zwangsbeiträgen bezahlen.

Die Gebührenschuld wird pro Haushalt ermittelt und damit unabhängig vom Besitz eines Empfangsgerätes. Im Jahr 2015 mussten die Bürger in Deutschland 8,1 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren zahlen. Fälle, in denen überzeugte und entschlossene Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund ihrer Zahlungsverweigerung in Haft genommen worden sind, wurden von den privaten Medien
thematisiert. Bürger haben nach unserer Verfassung ein Informationsrecht, im Umkehrschluss aber
auch das Recht auf Nichtnutzung dieser Angebote. Deshalb sollte das persönliche Medienbudget einer freien Verfügbarkeit unterliegen.
Die zahlreichen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, dessen Verfassungsmäßigkeit aktuell von dem Bundesverfassungsgericht überprüft wird, und die insbesondere in den Printmedien artikulierte Kritik der Bürger zeigen, dass das Finanzierungsmodell
von vielen Bürgern infrage gestellt wird.   

Mittlerweile bereichern zahlreiche Vorschläge für alternative Finanzierungsmodelle die Debatte. In Dänemark hat man sich jüngst für eine Steuerfinanzierung verbunden mit einer gleichzeitigen globalen Kürzung von 20 Prozent entschieden. Die voluminöse Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen durch den sogenannten  Beitragsservice führt zu Millionenüberschüssen. So errechnete die Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 21. Bericht für2017 bis 2020 einen Überschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 544,5 Millionen Euro.

Ob die Sparanstrengungen der Fernsehanstalten nachhaltig und zukunftsweisend sind oder lediglich „Kosmetik“, die einen kritischen Diskurs verschleppen helfen soll, bleibt umstritten. Mittlerweile fordern selbst vehement den Status quo verteidigende
politische Akteure weitere Sparanstrengungen und Strukturreformen. Der Minister für Europa- und Medienangelegenheiten des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, fordert ein radikales Umdenken der Öffentlich-Rechtlichen. ARD und ZDF sollten sich auf ihren Grundauftrag besinnen. Zudem kritisiert Robra das starre Festklammern der Verantwortlichen am Status quo. Es könne nicht sein, dass Strukturen und Inhalte von den Verantwortlichen als „sakrosankt“ ausgegeben würden. Laut Robra hätten insbesondere in Mitteldeutschland viele Bürger den Eindruck, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Lebenswirklichkeit in ihren Ländern nicht abbilden. Viele Bürger fragten sich daher, warum sie für ein System zahlen sollen, dass sie nur selten
zur Kenntnis nimmt und wenn, dann negativ, so Robra. Angesichts der hohen Verwaltungs- und Personalkosten und des durchaus zweifelhaften hohen finanziellen Aufwands pro Marktanteil stellt sich die Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen zu weiteren Sparanstrengungen ohne einschneidende Strukturreformen überhaupt in der Lage sind.

So benötigt die ARD pro Prozentpunkt Marktanteil einen Aufwand zwischen 200 und 250 Millionen Euro, das ZDF pro Prozentpunkt Marktanteil einen Aufwand zwischen 100 und 150 Millionen Euro. Im Vergleich benötigten ProSiebenSat.1 und RTL pro Prozentpunkt Marktanteil lediglich einen Aufwand zwischen 50 und 100 Millionen Euro. (McKinsey & Company: Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der heutigen Medienlandschaft, 2017, S. 70). Die Öffentlich-Rechtlichen weichen dieser Debatte weitgehend aus, der Medienjournalist Michael Hanfeld (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. April 2018) spricht gar von einer „Blockadehaltung, die man als gezielte Provokation verstehen muss“.

Die Sender fordern damit die Grundsatzfrage heraus: Was ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Die überwiegend außerhalb des Öffentlich-Rechtlichen geführte Debatte um den Willen zu Sparanstrengungen und Strukturreformen zeigt: Die Politik ist endlich
gefordert, einen rückhaltlosen Diskussionsprozess einzuleiten, um der Medienrealität zukunftsweisend und nachhaltig Rechnung zu tragen. Eine Debatte um eine grundlegende und zukunftsorientierte Strukturreform ist längst überfällig. 

Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG sichert die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Begriff „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ wurde aber erst durch Gesetze und Richterrecht geschaffen und institutionalisiert. Der Wortlaut unserer Verfassung kennt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nämlich nicht. Das deutsche Rundfunkrecht ist geprägt durch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Entwicklungsgarantie zugesprochen. Die Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG sei auch unter Bedingungen neuer Kommunikationstechnologien
zu gewährleisten. Die Gesetzgebung hinkt aber seit Jahren der medialen und technischen Realität in Zeiten der Medienkonvergenz hinterher und muss nach immer kürzeren Zeitspannen an die Medienrealität angepasst werden – auch weil die Konflikte mit den unter Marktbedingungen operierenden privaten Anbietern des Print- und Fernsehbereichs nicht abreißen. Den Rundfunk nach der klassischen Definition gibt esohnehin längst nicht mehr. Er ist inzwischen eine von vielen Übertragungsmöglich-
keiten audio-visueller Inhalte. Die privaten und öffentlich-rechtlichen Anbieter – letztere mit Bestandsgarantie –stehen im Wettstreit um Nutzer, Hörer, Leser und Zuschauer. Die Diskussion um die Folgen für den Medienmarkt und eine etwaige Beeinträchtigung der Marktchancen größerer und kleinerer privater Anbieter in den Regionen hat über die Jahre an Schärfe zugenommen. Für viele Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk weitgehend und schwerpunktmäßig
Sendungen und Formate anbietet, die auch private Rundfunkanbieter zur Verfügung stellen. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass in Zeiten fortschreitender Medienkonvergenz die Öffentlich-Rechtlichen, deren Programm sich in hohem Maße mit den Privaten
deckt, ihre Rechtfertigung für einen milliardenschweren Sendebetrieb und das Finanzierungsmodell verlieren werden.
Viele Bürger verstehen ohnehin nicht, warum sie die Expansionspläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren müssen, wenn ihnen ein wirksames Mitspracherecht fehlt.

Im ARD-„CHECK“ (Quelle: [urlhttps://anon.to/?http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html]http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html[/url]) heißt es: „Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programm-angeboten ‚zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungs-bildung‘ leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges
Programmangebot.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Deutschlands steht angeblich für „Staatsferne“ und „Unabhängigkeit“. Er hat einen gesetzlich definierten Programmauftrag. Die Berichterstattung gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG sichert die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mittlerweile ist die Berichterstattung jedoch in weiten Teilen der Bevölkerung umstritten. Der Vertrauensverlust lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. Einer Studie der Universität Mainz zufolge gaben 17 Prozent der Befragten an, man könne den Medien eher nicht bzw. überhaupt nicht vertrauen. 41 Prozent gaben an, man könne den Medien zum Teil nicht vertrauen.

Nach den massenhaften und systematischen sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 weigerten sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zunächst beharrlich, die Tätergruppen und das Ausmaß der Übergriffe zu melden. Viel zu lang schwieg der in Köln ansässige Westdeutsche Rundfunk (WDR), während in den sozialen Medien das Ausmaß der Übergriffe die Bürger bewegte und sie die ins-besondere von den Öffentlich-Rechtlichen ausgerufene „Willkommenskultur“ hinterfragen ließ. Infolge der Kölner Silvesternacht 2015/2016 erlebte der WDR und mit ihm die Öffentlich-Rechtlichen eine tiefe Glaubwürdigkeitskrise. Eine signifikante Anzahl von Bürgern glaubt mittlerweile, dass die Öffentlich-Rechtlichen bei dThemen Asyl, Einwanderung und Islam im Großen und Ganzen die Regierungspolitik und die Weltsicht einer urbanen, finanziell saturierten und linksliberal denkenden Elite erklären bzw. vertreten.

Darüber hinaus ist die fast schon traditionell enge Verflechtung zwischen Politik und öffentlich-rechtlichem Journalismus fragwürdig. Der Journalist Hans-Peter Siebenhaar spricht von einer „ungesunden Symbiose von Politik und ‚Staatsrundfunk‘“.
Tatsächlich gehöre eine verschleierte „Staatsnähe von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ zur DNA des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Damit ist nicht gemeint, dass der Staat den Rundfunkanstalten die Ausrichtung ihres Programms vorschreibt, vielmehr geht es um eine personelle, strukturelle und ökonomische Symbiose, die den Charakter einer bisweilen stark ausgeprägten informellen Abhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen hat.

Die personellen Überschneidungen sind vielfältig und von besonderem Symbolcharakter. Dafür steht beispielhaft Ulrich Wilhelm, der zunächst in der Bayerischen Staatskanzlei tätig war und nach der Bundestagswahl 2005 den Chefposten des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung im Rang eines Staatssekretärs übernahm. Danach wurde er am 6. Mai 2010 zum Intendanten des Bayerischen Rundfunks gewählt. Am 19. März 2015 wurde er in seinem Amt bestätigt. Heute ist der ehemalige CSU Politiker Geschäftsführer der ARD, der sich perspektivisch für eine Gebührenerhöhung stark macht und einen Teuerungsausgleich von 3 Milliarden Euro fordert. 

Jedoch führt nicht immer der Weg von der Politik in die Medien. Der ehemalige ZDF-Moderator Steffen Seibert zeigte, dass diese „Drehtür“ auch andersherum funktioniert: Er wurde 2010 von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Chef des Bundes-
presseamtes berufen. Die Rundfunkräte stehen für einen Scheinpluralismus und simulieren Kontrollmöglichkeiten, wo in der Praxis Abhängigkeiten vorliegen. Der Ökonom Jochen Zimmermann (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Mai 2018) stellt folgenden Befund
– der sich ohne Weiteres übertragen lässt – für den Hessischen Rundfunk aus: „Zwar soll die Zusammensetzung des Rundfunkrats ‚politikfern‘ sein, und so werden nur fünf Mitglieder durch den Hessischen Landtag entsandt, doch nahezu alle Mitglieder sind Angehörige etablierter Parteien oder in der einen oder anderen Form von staatlichen Zuwendungen abhängig oder sogar Vertreter aus Schule und Wissenschaft, staatlich Bedienstete“. Diese Strukturen stünden daher einer „umfassenden Abbildung
des Meinungspluralismus im Wege“. Die Öffentlich-Rechtlichen befinden sich in einer Glaubwürdigkeitskrise. Festzustellen ist, dass de facto weder eine Staats- noch Politikferne verwirklicht ist, sondern eine informelle Abhängigkeit vorliegt, die den Senderauftrag in großen Teilen konterkariert.

Ziel des vorliegenden Antrages ist nicht die sofortige Abschaffung des derzeitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Vielmehr geht es um die Ingangsetzung eines Prozesses, an dessen Ende eine umfassende Strukturreform und Neuordnung steht. Ergebnis dieser Neuordnung könnte sein, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu einem schlanken Heimatfernsehen umzubauen, das nur noch ein Bruchteil des aktuellen Beitragsvolumens zur Finanzierung benötigt und sich als bürgernahes Schaufenster der Regionen, das sich auf eine Grundversorgung beschränkt – also das sendet, was die Privaten nicht können –, neu aufstellt. Insbesondere in einer zunehmend von der Globalisierung geprägten Welt entsteht verstärkt der Wunsch nach Identität und Heimatgefühl. Ein schlankes Heimatfern-
sehen könnte den Bürgern ein überzeugendes und geschätztes Identifikationsangebot unterbreiten und dafür sorgen, dass bestehende regionale Besonderheiten und Traditionen auch in Zukunft erhalten bleiben.

Das schlanke Heimatfernsehen könnte folgende Wesensmerkmale aufweisen:
– Grundversorgung statt Senderdschungel: Das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender soll sich auf Regionales, Kultur und Information konzentrieren.
– Staats- und Politikferne sind durch Strukturreformen endlich zu verwirklichen und Formen der Zuschauermitbestimmung zu etablieren, um die Lebenswirklichkeit der Bürger besser abzubilden.
– Die   öffentlich-rechtlichen   Anstalten   sollen   grundsätzlich   auf   kommerzielle Werbung und entsprechende Einnahmen verzichten.
Die in den Staatsverträgen vorgesehenen langen Kündigungsfristen lassen ausreichend Zeit für eine breite öffentliche Diskussion und insbesondere die Initiierung eines Prozesses struktureller Reformen.

Für die Fraktion:
Dr. Jan Bollinger

Download (pdf, ~800 kb)
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6519-17.pdf

Alternativ-Download des Dokuments im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27977.0;attach=21528




Link zum Video der Plenardebatte vom 21.06.2018 auf dem YouTube-Kanal von GEZ-Boykott (~ 39 min):
https://youtu.be/CANwKmwe5IA

Redner und Timecodes:
Joachim Paul (AfD) 00:33
Daniel Schäffner (SPD) 07:10
Joachim Paul (AfD) 12:47
Daniel Schäffner (SPD) 14:18
Dr. Adolf Weiland (CDU) 16:22
Joachim Paul (AfD) 25:02
Dr. Adolf Weiland (CDU) 27:03
Heike Raab (Staatssekretärin) 29:09
Joachim Paul (AfD) 35:20
Heike Raab (Staatssekretärin) 37:30

Der Antrag auf Ausschussüberweisung wurde abgelehnt.
Der Antrag wurde mit Gegenstimmen von SPD, CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen bei Zustimmung der AfD abgelehnt.

siehe auch:
Verträge mit GEZ-Medien kündigen, Zwangsbeitrag abschaffen! Landtagsdebatten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21218.msg136315.html#msg136315


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 20:28 von ChrisLPZ«
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