Es wäre, @ lieber Oregano, aber zu fragen...
[...] wäre es für die Beamten und Angestellten dieses Apparats in Bremen nicht lehrreicher gewesen, diesen für sie sensationellen brandneuen Fakt im Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu erfahren?
...ob sich ein solcher Ablauf - angesichts der notorischen "Unverzagtheit" und ihres unbändigen Eifers, durch den sich mit nur wenigen Ausnahmen die bundesdeutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit bei ihrem Bemühen auszeichnet, für den ÖRR passende (Gefälligkeits-)Urteile
zurechtzubeu ... oh, Verzeihung ... zurechtzub
iegen - denn auch tatsächlich ereignet haben oder sich künftig ereignen würde?
Wenn sie selbst keine Straftat begehen, mit dem was sie erzählen, haben Richter hierzulande bekanntlich Narrenfreiheit, und können erzählen was sie wollen. Einzige Einschränkung dürfte auf längere Sicht sein, dass sie ihre Freiheiten natürlich nicht nutzen dürfen, um Urteile gegen den Staat - aktuell also den Staatsfunk - zu fällen.
Im aktuellen Fall verkündet so ein Heinz dann einfach mal, besagte Rechtsvorschrift (was oder wen bitte interessiert denn eine eventuell nicht mehr bestehende Gültigkeit eines Gesetzes, wenn es darum geht, den "Anstalten" ersehnte Gelder zuzuschanzen?! Das wäre ja noch schöner!)
"erfahre eben bezogen auf den sogenannten "Rundfunkbeitrag" einfach die entsprechende Anwendung". Punkt. Klappe zu, Affe tot.
Ob der betr. Kläger dann in die nächste Instanz bzw. weiter geht, ist doch längst nicht gesagt - und wie viele haben sich mit irgendsoeinem Müll eines Winkeladvokaten beiderlei Geschlechts in Verwaltungsrichter-Robe schon abspeisen lassen!?
Insoweit kann es auch genau andersherum sein, und der von Herrn Bölck beschrittene Weg der einzig richtige, das Ganze so hoch aufzuhängen und öffentlich zu machen wie nur irgend möglich.