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Autor Thema: Merkel-Podcast: Piratensender im Kanzleramt? / red. NDR-Präsenz auf Facebook  (Gelesen 3030 mal)

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Berliner Morgenpost, 29.06.2018

Podcast von Kanzlerin Merkel – Piratensender im Kanzleramt?

Die Landesmedienanstalten prüfen, ob der Podcast von Merkel unter die Rubrik Rundfunk fällt. Experten sind sich in der Frage uneins.

Von Kai-Hinrich Renner

Zitat
[…] Buzzfeed hatte nicht nur herausgefunden, dass der Podcast im Auftrag der Kanzlerin von 2006 bis 2017 zum stolzen Preis von 750 Euro pro Sendeminute von einer Firma produziert wurde, die dem Unternehmensberater Roland Berger und dem Schwiegersohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber gehören soll.

Das Portal hatte auch die Frage aufgeworfen, ob es sich bei dem Angebot um Rundfunk handelt. Zwei Experten, die es dazu befragte, waren uneins. Die ehemalige ZDF-Justiziarin Caroline Volkmann hält „Live aus dem Kanzleramt“ für Rundfunk, der Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht das nicht so. […]

Kanzlerin könnte den Rechtsweg bestreiten
Entscheidend ist, ob sich das Angebot an einem Sendeplan orientiert und redaktionell gestaltet ist. Die Landesmedienanstalten tendierten zuletzt dazu, den Rundfunkbegriff weit auszulegen. […]

NDR will neue Politik des Hauses vorstellen
„Das NDR Fernsehen und die NDR Radioprogramme haben die Hinweise auf ihre Präsenzen bei Facebook deutlich reduziert oder eingestellt“, sagt eine Sendersprecherin auf Anfrage. „Eine Ausnahme machen wir für Formate, die auf Facebook eine besonders große Fangemeinde haben - wie ,extra3’.“

Anders als der ORF ist der NDR jedoch offenbar nicht bereit, Angebote auf Facebook einzustellen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.morgenpost.de/kolumne/medienmacher/article214716021/Podcast-von-Kanzlerin-Merkel-Piratensender-im-Kanzleramt.html


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Horizont      02.07.2018

HORIZONT Vor 9
Acht Dinge, die Sie heute Morgen wissen sollten

Guten Morgen aus Frankfurt. Was heißt eigentlich Sommermärchen auf Russisch? Wahnsinn, was der WM-Gastgeber da gestern gegen Spanien abgeliefert hat! Starten Sie ebenfalls erfolgreich und vor allem gut informiert in die neue Woche mit unseren Top-News am Morgen.
Zitat
2. Werbekunden wenden sich von "Sportschau" ab
Die Werbebranche setzt offenbar nicht mehr so stark auf die "Sportschau" wie in der Vergangenheit. Laut "Welt" zeigen Zahlen des Beratungsunternehmens Ebiquity, dass die Werbeeinnahmen der ARD-Sportsendung auf einen Tiefpunkt abgestürzt sind. 43,65 Millionen Euro haben Unternehmen in der abgelaufenen Spielzeit für klassische TV-Werbung in der "Sportschau" ausgegeben - 5 Millionen weniger als 2017.
Zitat
4. Medienaufsicht prüft Merkel-Podcast
Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk veranstalten. Die Landesmedienanstalten prüfen deshalb nun, ob der Podcast "Die Kanzlerin direkt" und das Video-Angebot "Live aus dem Kanzleramt" als Rundfunk eingestuft werden müssen. Die Medienaufsicht prüfe zudem weitere Angebote staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wie auch Parlaments- und Parteienfernsehen.
Weiterlesen auf :
https://horizont.net/marketing/horizont-vor-neun/horizont-vor-9-x-dinge-die-sie-heute-morgen-wissen-sollten-168120


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Zitat
4. Medienaufsicht prüft Merkel-Podcast
Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk veranstalten. (...) Die Medienaufsicht prüfe zudem weitere Angebote staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wie auch Parlaments- und Parteienfernsehen.

Äh, Moment, also, diese öffentlich-rechtliche Medienaufsicht will staatliche Veröffentlichungen "prüfen", also ggf. als "Rundfunk" (wie soll eine staatliche Veröffentlichung denn sonst erfolgen? das mal so nebenbei...) "deklarieren" mit einem Zwang zur "Lizenz"ierung  belegen? Wer lizenziert jetzt wen?  :o :o :o
Ist die Mediendiktatur (=Diktatur durch Medien) schon jetzt da? (Eigenzitat: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27987.msg175960.html#msg175960)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@ope23: bei der Öffentlichkeitsarbeit geht es sicher um die eigene und regelmäßige Verbreitung von O-Ton und Bewegtbildern.

Wenn Youtuber daraufhin untersucht werden, ob deren Videos als "Rundfunk" einzustufen sind, entsprechende Ansichten vertreten die Medienanstalten bekanntlich, dann dürften entsprechende Maßstäbe auch auf vergleichbare Angebote von Parteien, Regierungsmitgliedern, Fraktionen und einzelnen Politikern anzuwenden sein.

Wie sich eine "Mediendiktatur" über die Gleichbehandlung von Youtubern und der derzeitigen Regierungschefin äußern soll, verschließt sich mir.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Wie sich eine "Mediendiktatur" über die Gleichbehandlung von Youtubern und der derzeitigen Regierungschefin äußern soll, verschließt sich mir.
Gronkh ist kein Verfassungsorgan.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:37 von Bürger«

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Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk veranstalten. (...)
Falsch, da Rundfunk Landesrecht ist, und das Land ein Teil des Staates ist, darf der Staat sehr wohl Rundfunk veranstalten.

Zitat
Die Medienaufsicht prüfe zudem weitere Angebote staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wie auch Parlaments- und Parteienfernsehen.
Welche Medienaufsicht? Für das Land Berlin, wo sich auch der Sitz der Bundesregierung befindet, ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuständig, und sonst niemand.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Gronkh ist kein Verfassungsorgan.

Und das erklärt genau wie und wodurch die mögliche Präsenz einer Mediendiktatur, nach deinen Worten eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 23:31 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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