@ope23: bei der Öffentlichkeitsarbeit geht es sicher um die eigene und regelmäßige Verbreitung von O-Ton und Bewegtbildern.
Wenn Youtuber daraufhin untersucht werden, ob deren Videos als "Rundfunk" einzustufen sind, entsprechende Ansichten vertreten die Medienanstalten bekanntlich, dann dürften entsprechende Maßstäbe auch auf vergleichbare Angebote von Parteien, Regierungsmitgliedern, Fraktionen und einzelnen Politikern anzuwenden sein.
Wie sich eine "Mediendiktatur" über die Gleichbehandlung von Youtubern und der derzeitigen Regierungschefin äußern soll, verschließt sich mir.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.