Bekanntlich ist die seit 2013 geltende Rundfunkzwangsabgabe für alle Wohnungsinhaber und Betriebsstätteninhaber verpflichtend, weswegen diese ja auch von einigen eine
Wohnungsabgabe oder genauer
Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe genannt wird. Bei der Lektüre eines Wohnungsangebotes auf einen der üblichen Immobilienportale stieß ein unbedarfter Leser zufällig auf folgenden Passus:
Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der monatliche Rundfunkbeitrag ist vom Mieter direkt an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice zu bezahlen und beträgt derzeit 17,50 €/Monat - nicht in der Miete enthalten, soweit nicht anders ausgewiesen: https://www.rundfunkbeitrag.de/welcome/index_ger.html
Quelle: https://www.immonet.de/angebot/34088628Kann es sein, dass der "Beitragsservice" mittlerweile bereits die Immobilienportale instruiert, um neue Mieter auf diesen hervorragenden "Service" aufmerksam zu machen und zur Anmeldung zu bewegen?